Psychiatrische Universitätsklinik Zürich, Spitalrat, Genehmigung der Wahl, Antrag an den Kantonsrat
Antrag des Regierungsrates vom 9. Mai 2017
Psychiatrische Universitätsklinik Zürich, Spitalrat (Genehmigung der Wahl) (vom . . . . . . . . . . . . )
Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 9. Mai 2017, beschliesst: I. Die vom Regierungsrates am 9. Mai 2017 vorgenommene Wahl des Präsidenten und der weiteren Mitglieder des Spitalrates der Psychia- trischen Universitätsklinik Zürich für die erste Amtsdauer ab Bestehen der selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt wird wie folgt ge- nehmigt:
1. Als Präsident: Dr. Renzo Simoni, geboren 1961, Im Veltlin 10, 8706 Meilen.
2. Als weitere Mitglieder: a. Doris Albisser, geboren 1959, Böndlerstrasse 58, 8802 Kilchberg, b. Dr. Markus Braun, geboren 1958, Steinacherstrasse 15, 8308 Illnau, c. Prof. Dr. Martin Hatzinger, geboren 1960, Gänshaldenweg 71, 4125 Riehen, d. Dr. Barbara Rigassi, geboren 1960, Kräyigenweg 37, 3074 Muri b. Bern, e. Dr. Regula Ruflin, geboren 1971, Seelandstrasse 25, 3095 Spiegel b. Bern, f. Guido Speck, geboren 1968, Holzmattweg 14, 3122 Kehrsatz. II. Mitteilung an den Regierungsrat.
W e i su ng
A. Ausgangslage
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Kantons- rates (KSSG) hat am 25. April 2017 dem Gesetz über die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich (PUKG) gemäss Vorlage 5259 mit 12:2 Stim- men zugestimmt. In den kommenden Wochen wird der Kantonsrat über die Gesetzesvorlage beschliessen. Für den Fall der Zustimmung des Kantonsrates zum Gesetz – und unter dem Vorbehalt, dass kein Refe- rendum ergriffen wird – ist dessen Umsetzung auf den 1. Januar 2018 vorgesehen. Dies setzt wiederum einen rechtzeitigen Beschluss des Kantonsrates über die Genehmigung der vom Regierungsrat vorgenommenen Wahl zur Besetzung des strategischen Führungsorgans der zu gründenden Anstalt (Spitalrat) voraus. Das PUKG regelt die entsprechenden Zu- ständigkeiten: Gemäss § 8 Abs. 1 lit. d PUKG wählt der Regierungsrat die Präsidentin oder den Präsidenten und die weiteren Mitglieder des Spitalrates. Gemäss § 7 lit. b PUKG genehmigt der Kantonsrat diese Wahl.
B. Aufgabe des Spitalrates
Der Spitalrat ist gemäss § 12 PUKG das oberste Führungsorgan der PUK. Er hat folgende Aufgaben: – Er regelt die Zusammenarbeit mit Hochschulen und schliesst die entsprechenden Verträge ab. – Er stellt zuhanden des Regierungsrates Antrag für finanzielle Bei- träge nach § 20 Abs. 3 PUKG. – Er ernennt die Spitaldirektorin oder den Spitaldirektor und die weiteren Mitglieder der Geschäftsleitung. – Er ernennt die Klinik- und Institutsdirektorinnen und -direktoren. – Er übt die Aufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen aus. – Er regelt die Zuständigkeit der Organe und Organisationseinheiten der Psychiatrischen Universitätsklinik zum Erlass von Anordnungen. – Er sorgt für ein angemessenes Risikomanagement und ein internes Kontrollsystem. – Er erlässt sein Organisationsreglement, das Spitalstatut, das Personal- reglement, das Finanzreglement, die Taxordnung sowie weitere Reglemente.
Gemäss § 13 PUKG setzt der Spitalrat zudem die vom Regierungs- rat beschlossene Eigentümerstrategie um und erstattet der für das Ge- sundheitswesen zuständigen Direktion Bericht darüber. Zudem legt der Spitalrat die Unternehmensstrategie fest. In der Eigentümerstrategie sind die Vorgaben des Eigentümers an den Spitalrat formuliert. Sie bil- den den Rahmen für die Unternehmensstrategie, in welcher der Spital- rat zuhanden der Spitaldirektion festlegt, wie sich der Betrieb innerhalb der übergeordneten regulatorischen und strategischen Vorgaben in seinem Geschäftsfeld verhalten soll. Die Eigentümerstrategie und das entsprechende Eigentümercontrolling bilden auch die Grundlage für den Austausch zwischen dem Kanton und der Anstalt. Gemäss § 14 PUKG ist der Spitalrat verantwortlich für die Erfüllung der Leistungsaufträge des Kantons, schliesst Leistungsvereinbarungen mit den zuständigen Direktionen des Regierungsrates ab und legt die weiteren Leistungen gemäss § 4 Abs. 3 PUKG fest. Ausserdem verabschiedet der Spitalrat den Geschäftsbericht, die Jahresrechnung und den Antrag zur Verwendung des Gewinns oder zur Deckung des Verlusts zuhanden des Regierungsrates (§ 15 PUKG).
C. Anforderungsprofil an das Präsidium und die Mitglieder des Spitalrates
Aus den Aufgaben des Spitalrates ergibt sich das Anforderungs- profil für dessen Mitglieder. Dieses umfasst Kenntnisse in gesundheits- politischen Fragestellungen und ein profundes Verständnis der betriebs- wirtschaftlichen Zusammenhänge sowie der strategischen und operativen Unternehmensführung. Von der Präsidentin bzw. dem Präsidenten wer- den ein integratives Führungsverhalten, Entschlusskraft und Durch- setzungsvermögen gefordert. Diese Person muss zudem die PUK und den Spitalrat vor den Mitarbeitenden und in der Öffentlichkeit vertreten können. Gesamthaft soll der Spitalrat eine ausgeprägte Fähigkeit zu strate- gischem Denken und Handeln aufweisen. Aus diesem Grund ist eine ausgewogene Zusammensetzung aus Persönlichkeiten anzustreben, die ein breites Erfahrungswissen aus den für die PUK bedeutsamen Führungsbereichen einbringen können. Gemäss Kapitel 5.1 der Eigen- tümerstrategie für die PUK soll der Spitalrat nach fachlichen Kriterien mit Persönlichkeiten besetzt werden, die sich optimal ergänzen und durch ihre Erfahrung die Interessen des Kantons als Eigentümer umsetzen sowie die Aufsichts- und Führungsaufgaben optimal wahrnehmen kön- nen.
D. Auswahlverfahren
Die Gesundheitsdirektion hat ein externes Unternehmen mit der Suche und Selektion der Kandidatinnen und Kandidaten für den Spital- rat der PUK betraut. Das ausgewählte Unternehmen verfügt über eine ausgewiesene Expertise und grosse Erfahrung in der Kaderpersonal- suche im Gesundheitsbereich. Mit der öffentlichen Ausschreibung der Stellen einerseits und der gleichzeitigen Direktansprache von Zielper- sonen anderseits wurde eine breite Auswahl an Kandidatinnen und Kandidaten und ein transparentes Vorgehen sichergestellt. Aus dem anschliessenden, mehrstufigen Selektionsverfahren ist ein Wahlvorschlag hervorgegangen, der die Vorgaben der Eigentümerstrategie erfüllt. Die designierten Personen verfügen über ein grosses Knowhow und einen breiten Erfahrungshintergrund in allen Führungsaspekten und haben ihre Kompetenz und ihre strategischen und kommunikativen Fähigkei- ten bereits in anderen Leitungsgremien unter Beweis gestellt. Besonderes Augenmerk wurde auf eine ausgewogene Zusammensetzung des Spital- rates insgesamt gelegt.
E. Wahl des Präsidenten und der weiteren Mitglieder
Der Spitalrat besteht gemäss § 11 PUKG aus fünf bis sieben Mit- gliedern. Der Wahlvorschlag umfasst sieben Personen, womit die ge- setzlich festgelegten Rahmenbedingungen auch bei einem allfälligen Aus- fall von einem oder sogar zwei Mitgliedern erfüllt sind und die Arbeits- und Beschlussfähigkeit des Gremiums nachhaltig sichergestellt ist. Die nachfolgend bezeichneten Personen sind geeignet, als Präsident bzw. als weitere Mitglieder des Spitalrates die PUK zu führen: Präsident: – Dr. Renzo Simoni, geboren 1961, hat an der ETH Zürich ein Stu- dium zum Bauingenieur absolviert. Nach einigen Berufsjahren in verschiedenen Ingenieurunternehmen ging er zurück an die ETH, wo er promovierte und einen Lehrauftrag wahrnahm. Später sam- melte er Erfahrung bei Helbing Beratung und Bauplanung und wurde Co-Geschäftsleiter, bevor er als CEO die Führung der Alp Transit AG (Gotthard-Basistunnel) übernahm. Er ist zudem Staats- vertreter im Verwaltungsrat der Swisscom AG. Dr. Renzo Simoni verfügt dadurch über eine grosse Erfahrung in der Steuerung von privaten Unternehmen, die im Kräftefeld staatlicher und politischer Vorgaben stehen. Er deckt im Spitalrat vor allem die Kompetenz- bereiche Unternehmensführung, Infrastruktur und politische Ver- netzung ab.
Weitere Mitglieder: – Doris Albisser, geboren 1959, ist diplomierte Übersetzerin und hat anschliessend einen Executive MBA an der Universität St. Gallen absolviert. Einige ihrer beruflichen Stationen waren Group Vice Chairman bei CLS Communication AG, Inhaberin und Executive Chairman von Evaluglobe AG, Vice-Chairman und Leading Part- ner bei EurAsia Competence AG. Daneben ist sie Mitglied der Verwaltungsräte von Leaders Solutions AG und der MIDATA-Ge- nossenschaft und ausserdem Mitglied des Stiftungsrates des SOS- Kinderdorfs. Doris Albisser deckt im Spitalrat vor allem die Kom- petenzbereiche Kommunikation, Unternehmensentwicklung und Digitalisierung ab. – Dr. Markus Braun, geboren 1958, absolvierte ein Studium der Be- triebswirtschaft an der Universität St. Gallen und anschliessend ein betriebswirtschaftliches Doktorandenstudium an der Universität Basel. Beruflich war er Director Corporate Finance in New York bei Ciba-Geigy / Novartis AG, anschliessend CFO und Deputy CEO bei The Nuance Group, Zürich, und Holdingleiter / Group CFO von Diethelm Keller Holding AG, Zürich. Anschliessend wech- selte er in den Bildungsbereich und wurde Leiter International Business und Dozent an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. Daneben war er Verwaltungsratsmitglied bei der Versandapotheke Zur Rose AG und Präsident der Genossenschaft Wohn- und Werkstätte Chraiehof, Lommis. Dr. Markus Braun deckt im Spitalrat vor allem den Kompetenzbereich Finanzen ab. – Prof. Dr. Martin Hatzinger, geboren 1960, hat an der Universität Basel Medizin studiert und anschliessend die FMH-Fachtitel für Allgemeinmedizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Alterspsychiatrie und Alterspsychotherapie sowie Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie erlangt. Nach seiner Habilitation wurde er von der Universität Ba- sel zum Titularprofessor für Psychiatrie berufen. Martin Hatzinger war an verschiedenen psychiatrischen Kliniken in der Schweiz und im Ausland tätig. Seit 2009 ist er Chefarzt und seit 2015 Direktor der Psychiatrischen Dienste Solothurn. Daneben verfügt er über einen hervorragenden Leistungsausweis in psychiatrischer Forschung. Prof. Dr. Martin Hatzinger deckt im Spitalrat vor allem die Kompetenz- bereiche universitäre Medizin, Psychiatrie und Spitalmanagement ab. – Dr. Barbara Rigassi, geboren 1960, hat an der Universität St. Gallen Volkswirtschaft studiert und dort promoviert. Während acht Jah- ren war sie im Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement tätig, unter anderem als persönliche Beraterin des Wirtschaftsministers. Anschliessend hatte sie die Funktion der Generalsekretärin des Schweizerischen Bankvereins und später der Stellvertretenden Di-
rektorin des Bundesamtes für Wirtschaft und Arbeit inne. Seit 2002 ist sie geschäftsführende Partnerin bei der Beratungsfirma Brugger und Partner AG. Ausserdem ist sie Mitglied des Verwaltungsrates des AHV/IV/EO-Ausgleichsfonds und Vizepräsidentin des Stiftungs- rates der Atupri Krankenkasse. Dr. Barbara Rigassi deckt im Spital- rat vor allem den Kompetenzbereich Unternehmensführung ab. – Dr. Regula Ruflin, geboren 1971, hat ein Studium in Sozialarbeit an der Universität Freiburg absolviert und später an der Universität St. Gallen Staatswissenschaften studiert und in diesem Fach auch promoviert. Beruflich war sie in der Unternehmensberatung bei Viktor Schiess tätig und wurde anschliessend Qualitätsleiterin am Psychiatriezentrum Münsingen. Seit 2006 ist sie Mitinhaberin der Socialdesign AG in Bern. Dabei übernahm sie während mehrerer Jahre im Mandatsverhältnis die Bereichsleitung Psychiatrie beim Nationalen Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Klini- ken (ANQ). Dr. Regula Ruflin deckt im Spitalrat vor allem die Kompetenzbereiche Qualitätsmanagement und strategische Unter- nehmensentwicklung ab. – Guido Speck, geboren 1968, hat nach einer Informatikerausbil- dung ein Ingenieurstudium absolviert. Anschliessend hat er einen Executive MBA in Betriebswirtschaft und einen Master of Health and Administration an der Fachhochschule beider Basel erlangt und ein Diplomstudium für Wirtschaftsrecht mit einem anschliessenden Executive Master in Wirtschaftsrecht für Manager an der Univer- sität St. Gallen abgeschlossen. Beruflich war er zunächst Leiter des Bereichs Gesundheitsversorgung im Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt und wurde danach CEO des Felix Platter- Spitals in Basel. Seit 2014 ist er CEO der Lindenhof AG in Bern. Guido Speck deckt im Spitalrat vor allem die Kompetenzbereiche Spitalmanagement und Recht ab.
F. Vertreterin oder Vertreter der Gesundheitsdirektion
Gemäss § 11 Abs. 3 PUKG nimmt eine Vertreterin oder ein Vertre- ter der Gesundheitsdirektion mit beratender Stimme und Antragsrecht an den Sitzungen des Spitalrates teil. Diese Person wird zu gegebener Zeit von der Gesundheitsdirektion bestimmt.
Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Der Staatsschreiber: Markus Kägi Beat Husi