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Verpflichtungskredit "Finanzierung einer sicheren Stromversorgung von Sendeanlagen des Bundes", Schreiben an EFD

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Mai 2021

450. Verpflichtungskredit «Finanzierung einer sicheren Strom­

Erwägungen

versorgung von Sendeanlagen des Bundes» (Vernehmlassung) Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 17. Februar 2021 das Vernehmlassungsverfahren zum Verpflichtungskredit «Finanzierung einer sicheren Stromversorgung von Sendeanlagen des Bundes» eröffnet. Polycom ist das flächendeckende Sicherheitsfunksystem der Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit der Schweiz. Es ermög- licht den direkten Funkkontakt, insbesondere zwischen Polizei, Feuer- wehr, sanitätsdienstlichem Rettungswesen, Grenzwachtkorps, Zivilschutz und Betreibern von kritischen Infrastrukturen. Es besteht aus Teilnet- zen des Bundes und der Kantone, die über ein nationales Führungsnetz verbunden sind. Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) ist für rund einen Drittel des gesamten Polycom-Netzes verantwortlich, insbesondere entlang der Landesgrenze. Ohne die von der EZV betriebenen Sendean- lagen ist die Versorgung mit Polycom im Kanton nicht vollständig ge- währleistet. Strommangellagen und Stromausfälle zählen zu den grössten Risiken für die Schweiz. In ihrer Folge ist mit schwerwiegenden Auswirkungen zu rechnen. Auch die öffentliche Kommunikationsinfrastruktur ist davon betroffen. Im Falle von Strommangellagen und Stromausfällen wird Polycom zu einem der wichtigsten Kommunikationsmittel auf nationaler und kantonaler Ebene und zu einem entscheidenden Erfolgsfaktor bei der Einsatzführung und der Bewältigung der Lage. Die von der Kantonspolizei Zürich als Polycom-Teilnetzbetreiberin im Kanton Zürich betriebenen Sendeanlagen sind bereits mit Netzersatz- anlagen ausgerüstet. Die entsprechenden Massnahmen stehen bei der EZV indessen noch aus. Mit dem beantragten Verpflichtungskredit sol- len diese Massnahmen in den Jahren 2023 bis 2026 realisiert werden. Für den Kanton Zürich entstehen keine Kosten. Das Vorhaben ist zu begrüssen. Ohne Erhöhung der Stromautonomie der Polycom-Sendestandorte ist die Kommunikation des Sicherheitsfunk- systems der Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit im Norden des Kantons Zürich nicht sichergestellt, was im schlimmsten Fall zu einem Versagen der Krisenbewältigungsmassnahmen führen kann. Angesichts der Bedeutung dieses Umstandes ist beim EFD auf eine rasche, prioritäre Umsetzung hinzuwirken.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Finanzdepartement, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an stephan. lanz@ezv.admin.ch): Mit Schreiben vom 17. Februar 2021 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, zum Verpflichtungskredit «Finanzierung einer sicheren Stromversorgung von Sendeanlagen des Bundes» Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt: Strommangellagen und Stromausfälle zählen zu den grössten Risiken für die Schweiz. In ihrer Folge ist mit schwerwiegenden Auswirkungen zu rechnen. Auch die öffentliche Kommunikationsinfrastruktur ist davon betroffen. Im Falle von Strommangellagen und Stromausfällen wird Poly- com zu einem der wichtigsten Kommunikationsmittel auf nationaler und kantonaler Ebene und zu einem entscheidenden Erfolgsfaktor bei der Einsatzführung und der Bewältigung der Lage. Die von der Kantonspolizei Zürich im Kanton Zürich betriebenen Sendeanlagen sind bereits mit Netzersatzanlagen ausgerüstet. Damit der Betrieb des Polycom-Netzes auf dem ganzen Kantonsgebiet auch bei Strom- ausfällen gewährleistet ist, ist es zwingend, die von der Eidgenössischen Zollverwaltung betriebenen Polycom-Sendeanlagen mit Netzersatzan- lagen auszurüsten. Wir begrüssen das Vorhaben in der geplanten Form. Ohne Erhöhung der Stromautonomie der Polycom-Sendestandorte ist die Kommunika- tion des Sicherheitsfunksystems der Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit nicht sichergestellt, was im schlimmsten Fall zu einem Versagen der Krisenbewältigungsmassnahmen führen kann. Angesichts dessen erwarten wir eine rasche, prioritäre Umsetzung.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Sicher- heitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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