Strassen, Hittnau, 337 Tösstalstrasse, Knotenumbau, zusätzliche neue Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Mai 2021
460. Strassen (Hittnau, 337 Tösstalstrasse, Knotenumbau, zusätzliche Ausgaben)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit Verfügung der Baudirektion BDV Nr. 1299/2020 wurde das Projekt für den Knotenumbau zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, der Er- stellung einer Linksabbiegespur und einer Mittelinsel als Querungsmög- lichkeit für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer sowie dem hindernisfreien Ausbau der Bushaltestellen «Hasel/ Schönau», Gemeinde Hittnau, festgesetzt und eine neue Ausgabe von Fr. 995 000 bewilligt. Während der Planung der Ausführungsarbeiten sind weitere, nicht vor- hersehbare Zusatzaufwendungen erforderlich geworden, die gegenüber der bewilligten Ausgabe Mehrkosten von insgesamt Fr. 428 000 verur- sachen. Die Mehrkosten setzen wie folgt zusammen: – Aufgrund der erhaltenen Unternehmerofferten wurde ersichtlich, dass die Kosten im Kostenvoranschlag in den Kapiteln «Abbrüche», «Erd- arbeiten» und «Belagsarbeiten» teilweise als zu gering eingeschätzt wurden, wodurch der Aufwand anzupassen ist. – Infolge von drei Projekteinsprachen innerhalb der Auflagefrist und einem Rekurs gegen die Projektfestsetzung muss der Aufwand des Pla- ners und der Oberbauleitung angepasst werden.
B. Zusätzliche Ausgaben Die vorliegend zu bewilligenden zusätzlichen Ausgaben ändern die Verteilung der gesamten Ausgaben gemäss Kostenvoranschlag vom 22. März 2021 wie folgt: Bewilligte Zusätzliche Zur Verfügung Ausgaben Ausgaben stehende in Franken in Franken Ausgabensumme in Franken Erwerb von Grund und Rechten 7 000 7 000 Bauarbeiten 779 000 371 000 1 150 000 Nebenarbeiten 66 000 66 000 Technische Arbeiten 143 000 57 000 200 000 Total 995 000 428 000 1 423 000
Für die Mehrkosten ist eine zusätzliche neue Ausgabe von insgesamt Fr. 428 000 zulasten der Investitionsrechnung, Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 1 423 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken
Investitionsrechnung Konto 8400.50110 80020 74% 1 051 000 1 051 000 Staatsstrassen Anteil öV federführend Konto 8400.50110 00000 11% 163 000 163 000 Staatsstrassen Konto 8400.50100 00000 8% 114 500 114 500 Fussgängeranlagen Konto 8400.50130 00000 7% 94 500 94 500 Fahrradanlagen Total 100% 1 423 000 1 423 000
Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 41 500. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschreibungssatz Betrag in Franken in Franken in Franken Staatsstrassen Anteil öV 74% 1 051 000 4 000 2,5% 26 500 Staatsstrassen 11% 163 000 500 2,5% 4 000 Fussgängeranlagen 8% 114 500 500 2,5% 3 000 Fahrradanlagen 7% 94 500 500 2,5% 2 500 Zwischentotal 5 500 36 000 Total 100% 1 423 000 41 500 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-81206, Hitt- nau, 337 Tösstalstrasse, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2021 ent- halten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2021–2024 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für das Projekt 337 Tösstalstrasse, Hittnau, Knotenumbau, wird zur Ausgabenbewilligung gemäss BDV Nr. 1299/2020 eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 428 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung ste- hende Ausgabensumme beträgt Fr. 1 423 000.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2018)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli