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Erneuerungswahl der Mitglieder des Regierungsrates für die Amtsdauer 2015-2019, Rechtskraft der Wahl, Feststellung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Mai 2015

462. Erneuerungswahl der Mitglieder des Regierungsrates

Erwägungen

für die Amtsdauer 2015–2019, Feststellung der Rechtskraft der Wahl vom 12. April 2015 Am 12. April 2015 fand die Erneuerungswahl der Mitglieder des Re- gierungsrates für die Amtsdauer 2015–2019 statt. Der Zusammenzug der durch die Wahlbüros ermittelten Auswertungsergebnisse wurde am 17. April 2015 mit Rechtsmittelbelehrung im Amtsblatt veröffentlicht (ABl 2015-04-17). Einsprachen gemäss § 10d Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 24. Mai 1959 sind innert der mit der Veröffentlichung der Ergebnisse angesetz- ten Frist von fünf Tagen keine erhoben worden. Die veröffentlichten Aus- wertungsergebnisse sind demnach unverändert geblieben. Gestützt auf § 83 Abs. 1 GPR hat der Regierungsrat als wahlleitende Behörde die Rechtskraft des Wahlergebnisses festzustellen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Es wird festgestellt, dass das im Amtsblatt vom 17. April 2015 veröf- fentlichte Ergebnis der Erneuerungswahl der Mitglieder des Regierungs- rates für die Amtsdauer 2015–2019 vom 12. April 2015 (ABl 2015-04-17) rechtskräftig ist. II. Veröffentlichung im Amtsblatt.

III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die gewählten Mitglieder des Regierungsrates, die Direktion der Justiz und des Innern und das Statistische Amt.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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