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Gemeindewesen, Zweckverband Feuerwehr Kohlfirst, neue Statuten, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Mai 2018

464. Gemeindewesen (Zweckverband Feuerwehr Kohlfirst)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 73 Abs. 1 des Ge- meindegesetzes vom 20. April 2015 (GG) können sich Gemeinden zur ge- meinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbän- den zusammenschliessen. Die Statuten bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 92 Abs. 4 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkraft- treten der Statuten setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 80 Abs. 2 GG). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Benken, Dachsen, Laufen-Uhwiesen und Trüllikon bilden seit 2004 einen Zweckverband für den Betrieb einer gemeinsamen Feuerwehrorganisation (RRB Nr. 1471/2004). Die Ver- bandsgemeinden beschlossen, die Verbandsstatuten einer Totalrevision zu unterziehen. Die Gemeindeversammlungen der vier Verbandsgemein- den haben den totalrevidierten Statuten zwischen dem 23. November und dem 7. Dezember 2017 zugestimmt. Der Bezirksrat Andelfingen hat be- stätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel einge- legt wurden. Die neuen Statuten des Zweckverbands Feuerwehr Kohl- first enthalten Anpassungen an das Gemeindegesetz vom 20. April 2015 und führen insbesondere einen eigenen Verbandshaushalt ein. Die neuen Statuten ersetzen auf den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens am 1. Januar 2019 die bis dahin geltenden Statuten vom 7. Dezember 2009. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten des Zweckverbands Feuerwehr Kohlfirst werden ge- nehmigt.

II. Mitteilung an – den Verbandsvorstand Zweckverband Feuerwehr Kohlfirst, c/o Gemeindeverwaltung Laufen-Uhwiesen, Dorfstrasse 28, 8248 Laufen-Uhwiesen, – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Benken, Gemeindeverwaltung, Landstrasse 1, 8463 Benken, – Dachsen, Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 16, 8447 Dachsen, – Laufen-Uhwiesen, Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 28, 8248 Laufen-Uhwiesen – Trüllikon, Gemeindeverwaltung, Diessenhoferstrasse 11, 8466 Trüllikon, – den Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen, – die Gebäudeversicherung Kanton Zürich und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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