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Bildungszentrum Uster (BZU), Um- und Neubau, Elektroanlagen, Vergabeerhöhung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Mai 2019

467. Bildungszentrum Uster, Um- und Neubau

Erwägungen

(Vergabeerhöhung Elektroanlagen) Mit Beschluss des Kantonsrates vom 3. März 2014 (Vorlage 5007a) wurden eine neue Ausgabe von Fr. 73 702 000 sowie mit RRB Nr. 849/2013 eine gebundene Ausgabe von Fr. 55 143 500 für den Umbau des Bildungszen- trums Uster und den Neubau der Kantonsschule Uster bewilligt. Mit RRB Nr. 9/2016 wurden die Elektroanlagen für Fr. 4 900 000 an die Oberholzer AG, Uster, vergeben. Mit Beschluss Nr. 231/2018 hat der Regierungsrat den Betrag der Vergabe von Fr. 4 900 000 um Fr. 300 000 auf Fr. 5 200 000 (einschliesslich Unvorhergesehenes) erhöht. In der weiteren Ausführung sind folgende, nicht vorhersehbare, zu- sätzlich notwendige Leistungen erforderlich geworden: Im Laufe der Ausführungsplanung und des parallel laufenden Mobili- tätskonzeptes wurden weitere Themen wie z. B. E-Mobility aufgegriffen, mit dem Wunsch, im Bereich Parking zukunftsorientiert und energie- sparend zu bauen. Auch wurde aufgrund technischer Entwicklungen im Bereich der Connectivity von Kupfer auf Glasfaser gewechselt. Im Bereich der Sicherheitseinrichtungen gab es Anpassungen auf Wunsch bzw. Anordnung der Gebäudeversicherung Kanton Zürich. Des Weite- ren wurden Erschliessungs- und Anpassungsarbeiten am bestehenden Kommandoposten vorgenommen. Sämtliche Nachträge wurden von der Bau- und der Projektleitung geprüft und es liegen entsprechende Offerten vor. Aufgrund der heutigen Kenntnisse können die Aufwendungen für die ausstehenden Arbeiten abgeschätzt werden. Gemäss Kostenaufstel- lung der Gesamtleitung vom 13. Februar 2019 beträgt die dafür einzu- setzende Vergabeerhöhung Fr. 350 000. Die Zusatzarbeiten müssen durch dieselbe Auftragnehmerin ausgeführt werden, weil sie mit den bereits im Grundauftrag vergebenen Leistungen verbunden sind und damit die Austauschbarkeit mit den bisher erbrachten Leistungen ge- währleistet ist. Deshalb ist gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. f der Submissions- verordnung vom 23. Juli 2003 (LS 720.11) die Vergabesumme für die Elektroanlagen von Fr. 5 200 000 um Fr. 350 000 auf Fr. 5 550 000 (ein- schliesslich Unvorhergesehenes) zu erhöhen. Die Kosten sind in dem mit RRB Nr. 849/2013 bewilligten Objekt- kredit enthalten und gehen zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8750, Lie- genschaften Verwaltungsvermögen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Betrag der Vergabe an die Oberholzer AG, Uster, gemäss RRB Nrn. 9/2016 und 231/2018 wird für die Elektroanlagen für den Um- und Neubau des Bildungszentrums Uster von Fr. 5 200 000 um Fr. 350 000 auf Fr. 5 550 000 (einschliesslich Unvorhergesehenes) erhöht.

II. Der Betrag geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegen- schaften Verwaltungsvermögen.

III. Mitteilung an die Bildungsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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