Gefängnis Zürich, Ersatz Sicherheits- und Kommunikationsanlagen, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. Januar 2017
47. Gefängnis Zürich (Ersatz Sicherheits- und Kommunikationsanlagen)
Erwägungen
A. Ausgangslage Das Gefängnis Zürich, ein Betrieb der Hauptabteilung Untersuchungs- gefängnisse Zürich des Amts für Justizvollzug, befindet sich innerhalb der Bezirksanlage Zürich. Das Gefängnis besteht seit 1916 und wurde 1991 um ein Zellenprovisorium im Innenhof erweitert. Mit einer Gesamtkapazität von 158 Plätzen, wovon 18 Plätzen für Frauen, ist es das grösste Gefäng- nis im Kanton Zürich für den Vollzug von Untersuchungs- und Sicher- heitshaft. Zusätzlich dient das Gefängnis Zürich als Einstellbetrieb für Einvernahmen bei den örtlichen Staatsanwaltschaften und für Vorfüh- rungen vor das Gericht. Nach Abschluss der Inbetriebnahme des neuen Polizei- und Justizgefängnisses (PJG) im Polizei- und Justizzentrum (PJZ) muss das Gefängnis Zürich einer Gesamtinstandsetzung unterzogen wer- den, falls die Räumlichkeiten weiterhin als Gefängnis genutzt werden sol- len. Mindestens ein Einstellbetrieb muss während der Gesamtinstand- setzung und darüber hinaus aufrechterhalten werden. Das Gefängnis Zürich verfügt über verschiedene Sicherheits- und Kom- munikationsanlagen. Die Anlagen sind veraltet und störungsanfällig und vom Lieferanten mit einem Erweiterungs- und Wartungsstopp belegt. Das bedeutet, dass bei einem Defekt die Ersatzteilgarantie nicht mehr ge- währleistet ist und die Ursachen von Störungen nur noch auf kurze Zeit und mit grossem Aufwand behoben werden können. Ein umfassender Er- satz der Sicherheitsanlagen ist deshalb notwendig, um den Betrieb des Ge- fängnisses bis zur Inbetriebnahme des PJG im PJZ und darüber hinaus mindestens als Einstellbetrieb sicherzustellen. Der Ersatz der Sicherheits- anlagen wurde im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienver- ordnung als Teilprojekt des Projektantrags zu den Ersatzinvestitionen tech- nische Sicherheit der Gefängnisse Kanton Zürich mit RRB Nr. 1247/2010 für die weitere Planung freigegeben.
B. Bedarf Ein störungsfreies Funktionieren aller technischen Sicherheitsanlagen ist zur Aufrechterhaltung des Gefängnisbetriebs und der Sicherheit unab- dingbar. Die zu ersetzenden technischen Sicherheits- und Kommunika- tionsanlagen im Gefängnis Zürich umfassen das Sicherheitsleitsystem, die Ein- und Ausbruchmeldeanlage, das Zutrittskontrollsystem, die Personen-
schutzanlage mit Lokalisierung, die Zellenkommunikationsanlage, das Korridorgrossbildanzeigesystem und die Schnittstellen zur Aufseherkom- munikationsanlage. Im Zusammenhang mit dem Ersatz der Sicherheits- anlagen und zur Personensicherheit sind zudem die Aufseherkommunika- tions-, Brandmelde- und Videoüberwachungsanlagen zu erweitern. Aus Gründen des Parallelaufbaus der neuen Anlagen und des zusätzlichen Raumbedarfs der zukünftigen Anlagenbestandteile (einschliesslich Re- serve) wird die Sicherheitszentrale neu in den Verwaltungsflügel mit Zu- gang aus einem gesicherten Bereich verlegt. Die Raumaufteilung und die Einrichtungen der Sicherheits- und Aufsichtszentralen werden angepasst, um ein effizientes und ergonomisches Arbeiten zu gewährleisten. Mit den geplanten Ersatzinvestitionen kann die technisch unterstützte Betriebs- und Personensicherheit im Gefängnis Zürich für die nächsten Jahre gesichert werden. Ersatzteillieferung und Wartung der neuen Sicher- heitsanlagen sind durch die Systemgarantie für zehn Jahre gewährleistet.
C. Vorhaben und Verlauf Das Vorhaben umfasst den Ersatz der beschriebenen Sicherheits- und Kommunikationsanlagen sowie Anpassungen an den Sicherheits- und Auf- sichtszentralen. Die Ablösung der Anlagen und Systeme erfolgt in Etap- pen und unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsrichtlinien, die einen unterbruchfreien Betrieb der bestehenden Systeme bis zur Inbetrieb- nahme der neuen Sicherheits- und Kommunikationsanlagen verlangen. Aus Sicherheitsgründen und zur Beschleunigung der Bauarbeiten müs- sen während der Realisierungsphasen die Platzzahlkapazitäten in den be- troffenen Gefängnisbereichen zeitweise verringert werden. Nach Bewilligung der Ausgabe soll mit den Arbeiten unverzüglich be- gonnen werden. Es ist geplant, den Ersatz der Sicherheitsanlagen bis Ende 2018 abzuschliessen.
D. Kosten Die Kosten für den Ersatz der Sicherheits- und Kommunikationsanla- gen im Gefängnis Zürich umfassen gemäss Kostenvoranschlag des Hoch- bauamts vom 18. August 2016 Fr. 4 461 000 und setzen sich wie folgt zu- sammen: Tabelle 1: Baukostenplan BKP-Nr. Arbeitsgattung in Franken 2 Gebäude 3 975 000 5 Baunebenkosten und Übergangskonten 51 000 6 Reserven 400 000 9 Ausstattung 35 000 Total 4 461 000
Hierfür ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung gebundene Ausgabe (Erneuerungsunterhalt) von Fr. 4 461 000 zu bewilligen. Die Kapitalfolgekosten betragen jährlich Fr. 479 558. Sie bestehen aus den Abschreibungen, die sich aus den unter- schiedlichen Abschreibungssätzen je Bauteilgruppe zusammensetzen, und den jährlichen kalkulatorischen Zinsen von 1,5% der Baukosten. Tabelle 2: Bau- und Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (Fr.) (Bauteilgruppe) Fr. % Jahre Abschreibung Kalk. Zinsen Total Hochbauten Installationen 4 461 000 100 10 446 100 33 458 479 558 Total 4 461 000 100 446 100 33 458 479 558 Sollte das Gefängnis Zürich nach der Inbetriebnahme des PJG im PJZ einer Gesamtinstandsetzung bei gleichzeitiger Weiterführung eines Ein- stellbetriebs unterzogen werden, müssten voraussichtlich rund drei Vier- tel der Bestandteile der neuen Sicherheits- und Kommunikationsanlagen zurückgebaut werden. Vom Rückbau ausgenommen wären die Einrich- tungen und Installationen in der neuen Sicherheitszentrale sowie in den Einstellbetriebszellen. Unter der Annahme eines Beginns der Bauarbei- ten für eine Gesamtsanierung 2023 und einer Nutzungsdauer von zehn Jahren erfolgte daraus eine ausserordentliche Abschreibung von rund 1,7 Mio. Franken. Für den Unterhalt der Anlagen sollen nach Abschluss der Bauarbeiten Wartungsverträge abgeschlossen werden. Erfahrungsgemäss und abhän- gig von den Offerten und Modellen werden die jährlichen Kosten für die Wartungsverträge unter Fr. 50 000 zu stehen kommen. Zusätzliche perso- nelle und betriebliche Folgekosten fallen keine an. Als Mittel für den Ersatz der Sicherheits- und Kommunikationsanla- gen im Gefängnis Zürich sind in der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 2206, Amt für Justizvollzug, im Budget 2017 Fr. 2 500 000 und im Planjahr 2018 des KEF 2017–2020 Fr. 3 000 000 eingestellt. Unter der Annahme, dass sich auch zukünftig ein rund zehnprozentiger Anteil der Gefangenen im Gefängnis Zürich im Status des (vorzeitigen) Strafvollzugs befinden wird, soll beim Bundesamt für Justiz zudem ein Ge- such um Bundesbeiträge eingereicht werden. Für den 10%-Anteil der an- fallenden Gesamtkosten wird ein Beitrag von 35% der anerkannten Bau- kosten erwartet.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Für den Ersatz der Sicherheitsanlagen im Gefängnis Zürich wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 461 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2206, Amt für Justizvollzug, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand April 2016)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Direk- tion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi