Individuelle Lohnerhöhungen und Statistik Mitarbeiterbeurteilungen 2010, Berichterstattung, Kenntnisnahme
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. April 2011
484. Individuelle Lohnerhöhungen und Statistik Mitarbeiterbeurteilungen 2010, Berichterstattung
Erwägungen
1. Ausgangslage Mit RRB Nr. 220/2007 wurde die Finanzdirektion beauftragt, die Ver- teilung der Beförderungen nach Direktion und Geschlecht sowie nach Lohnklasse und Geschlecht zu analysieren und dem Regierungrat zu diesem Thema jährlich Bericht zu erstatten. Die Berichterstattung der Ergebnisse der Beförderungen 2005 erfolgte im Rahmen des erwähnten Beschlusses. Die Ergebnisse der Jahre 2006 und 2007 wurden mit RRB Nr. 1729/2007 und die der Jahre 2008 und 2009 mit RRB Nr. 155/2010 ausgewiesen. Die mit RRB Nr. 1729/2007 festgelegte Erstellung einer Statistik zu den Mitarbeiterbeurteilungen (MAB) wird in der vorliegenden Bericht- erstattung zu den Individuellen Lohnerhöhungen 2010 das erste Mal integriert. Im Rahmen der Teilrevision des Lohnsystems, die auf den 1. Januar 2010 in Kraft trat, wurden gemäss Änderung der Personalver- ordnung (PVO) vom 17. Juni 2009, die der Kantonsrat am 18. Januar 2010 genehmigt (Vorlage 4609), die bisherigen Beförderungen durch Individuelle Lohnerhöhungen (§ 17) ersetzt und die Kadenz der Erstel- lung der Mitarbeiterbeurteilungen (MAB) von mindestens einmal alle zwei Jahre auf einmal jährlich erhöht. Daher dienen für die Individuel- len Lohnerhöhungen 2010 als Grundlage auch MAB der Jahre 2008 und 2009. Zudem werden gemäss § 37 der Vollzugsverordnung zum Personal- gesetz (VVO) Individuelle Lohnerhöhungen per 1. Januar und 1. Juli gewährt. Aus diesem Grund können für die Ausschüttung von Indivi- duellen Lohnerhöhungen 2010 die bis 30. Juni 2010 in MAB bewerteten Leistungen infrage kommen. Folglich bildet der Zeitraum von 2008 bis Ende Juni 2010 die Grundlage für die MAB-Statistik. Im RRB Nr. 1729/ 2009 wurde im Weiteren festgehalten, dass die Gesamtbeurteilungen der Lehrpersonen nicht in die MAB-Statistik miteinbezogen werden. Gemäss §§ 23–25 der Lehrpersonalverordnung (LPVO) gelten für Lehr- personen der Volksschule und für die Lehrpersonen der Mittel- und Be- rufsfachschulen gemäss Verfügung der Bildungsdirektion vom 6. Dezem- ber 2002 abweichende Regelungen zur Durchführung von MAB. Die zentral erstellte Berichterstattung der Individuellen Lohner- höhungen und der MAB-Statistik 2010 wurde durch die Direktionen und die Staatskanzlei überprüft und kommentiert.
2. Berichterstattung Individuelle Lohnerhöhungen 2010
2.1 Individuelle Lohnerhöhungen nach Direktionen und Geschlecht Mit Beschluss Nr. 429/2009 legte der Regierungsrat fest, dass für Individuelle Lohnerhöhungen 0,6% der Lohnsumme verwendet wer- den dürfen. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Ausschüttung von Individu- ellen Lohnerhöhungen nach Direktion und Geschlecht in absoluten Zahlen und in Prozenten. Tabelle 1: Individuelle Lohnerhöhung 2010 nach Direktion und Geschlecht Direktion / Bereich Anzahl Anstellungen Individuelle Lohnerhöhungen 2010 nach Ende 2009 Geschlecht in absoluten Zahlen und in % der Anzahl Anstellungen Frauen Männer Total Frauen % Männer % Total % Staatskanzlei 28 53 81 11 39 12 23 23 28 Direktion Justiz und Inneres 811 960 1 771 259 32 285 30 544 31 (ohne Pfarrerschaft) Sicherheitsdirektion 1 376 2 895 4 271 364 26 798 28 1 162 27 Finanzdirektion 407 509 916 118 29 127 25 245 27 (ohne BVK) Volkswirtschaftsdirektion 444 347 791 109 25 73 21 182 23 (ohne ZVV und ALK) Gesundheitsdirektion 1 841 1 205 3 046 362 20 244 20 606 20 Bildungsdirektion 13 028 6 763 19 791 3 774 29 1 550 23 5 324 27 Baudirektion 482 1 148 1 630 107 22 365 32 472 29 Total 18 417 13 880 32 297 5 104 28 3 454 25 8 558 26
Kommentar: 2010 kamen in den Direktionen und der Staatskanzlei rund 26% aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Genuss einer Individuellen Lohnerhöhung. Die Anzahl der Individuellen Lohnerhöhungen 2010 in den Direktionen liegt im Verhältnis zu der Anzahl Anstellungen zwischen 20% (Gesundheitsdirektion) und 31% (Direktion der Justiz und des Innern). Mit Ausnahme der Baudirektion erhielten prozentual mehr Frauen (28%) als Männer (25%) eine Individuelle Lohnerhöhung oder es be- stand ein Gleichgewicht zwischen den Geschlechtern. In der Baudirek- tion lag der Anteil an Individuellen Lohnerhöhungen bei den Männern um 10% höher.
2.2 Individuelle Lohnerhöhungen nach Lohnklasse und Geschlecht Tabelle 2 stellt die Anzahl der Individuellen Lohnerhöhungen 2010 nach Lohnklasse und Geschlecht in absoluten Zahlen und in Prozenten des jeweiligen Personalbestandes (Anzahl Anstellungen Ende 2009) der Lohnreglemente 01 und 05 (Monats- und Stundenlohn) dar. Die Lohnreglemente (LR) 01 und 05 umfassen das Verwaltungs- und Be- triebspersonal gemäss Personalverordnung sowie das Polizeipersonal gemäss Kantonspolizeiverordnung. Tabelle 2: Individuelle Lohnerhöhungen 2010 nach Lohnklasse und Geschlecht – LR 01 und 05 Lohnklasse Anzahl Anstellungen Individuelle Lohnerhöhungen 2010 Ende 2009 in absoluten Zahlen und in % der Anzahl Anstellungen Frauen Männer Total Frauen % Männer % Total % Kl. 01 151 2 153 – – – – – – Kl. 02 515 66 581 112 22 4 6 116 20 Kl. 03 27 12 39 5 19 2 17 7 18 Kl. 04 55 21 76 12 22 5 24 17 22 Kl. 05 167 37 204 3 2 – – 3 1 Kl. 06 65 32 97 17 26 4 13 21 22 Kl. 07 122 33 155 31 25 6 18 37 24 Kl. 08 123 72 195 35 28 16 22 51 26 Kl. 09 104 149 253 17 16 27 18 44 17 Kl. 10 791 464 1 255 186 24 82 18 268 21 Total 1 bis 10 2 120 888 3 008 418 20 146 16 564 19 Kl. 11 687 232 919 238 35 76 33 314 34 Kl. 12 563 494 1 057 177 31 121 24 298 28 Kl. 13 450 496 946 118 26 140 28 258 27 Kl. 14 1 006 975 1 981 213 21 253 26 466 24 Kl. 15 494 736 1 230 101 20 199 27 300 24 Kl. 16 394 460 854 94 24 133 29 227 27 Kl. 17 224 603 827 55 25 168 28 223 27 Kl. 18 445 817 1 262 115 26 197 24 312 25 Kl. 19 287 537 824 107 37 177 33 284 34 Kl. 20 168 413 581 59 35 126 31 185 32 Total 11 bis 20 4 718 5 763 10 481 1 277 27 1 590 28 2 867 27 Kl. 21 198 410 608 40 20 106 26 146 24 Kl. 22 44 200 244 15 34 60 30 75 31 Kl. 23 42 130 172 8 19 40 31 48 28 Kl. 24 52 144 196 22 42 52 36 74 38 Kl. 25 24 88 112 8 33 23 26 31 28 Kl. 26 4 40 44 – – 13 33 13 30 Kl. 27 bis 29 2 57 59 2 100 19 33 21 36 Total 21 bis 29 366 1 069 1 435 95 26 313 29 408 28 Total 1 bis 29 7 204 7 720 14 924 1 790 25 2 049 27 3 839 26
Kommentar: In den oberen und mittleren Lohnklassen kamen prozentual zum Personalbestand mehr Mitarbeitende in den Genuss einer Individuel- len Lohnerhöhung als in den unteren Lohnklassen. In den unteren Lohnklassen erhielten mehr Frauen als Männer eine Individuelle Lohn- erhöhung, in den mittleren Lohnklassen war die Verteilung nach Ge- schlecht ausgeglichen und in den oberen Lohnklassen wurde tenden- ziell mehr Männern als Frauen eine Individuelle Lohnerhöhung ge- währt.
2.3 Beförderungen der Lehrpersonen Gemäss § 24 aLPVO (in Kraft bis 31. Dezember 2010) werden die Stufenerhöhungen aufgrund guter Leistungen bei den Lehrpersonen im 2010 als Beförderungen und nicht als Individuellen Lohnerhöhungen bezeichnet. Tabelle 3 enthält die Beförderungen je Lehrbereich und Geschlecht in absoluten Zahlen und in Prozenten. Tabelle 3: Beförderungen 2010 der Lehrpersonen Lehrbereich Anzahl Anstellungen Beförderungen 2010 in absoluten Zahlen Ende 2009 und in % der Anzahl Anstellungen Frauen Männer Total Frauen % Männer % Total % Volksschulen 9 025 3 121 12 146 2 805 31 745 24 3 550 29 Mittel- und Berufsfachschulen 2 180 3 047 5 227 454 21 678 22 1 132 22 Total Lehrerschaft 11 205 6 168 17 373 3 259 29 1 423 23 4 682 27
2.4 Aufwand für Individuelle Lohnerhöhungen bzw. Beförderungen und Ausschöpfung der Quote Mit Beschluss Nr. 429/2009 legte der Regierungsrat fest, dass für Individuelle Lohnerhöhungen 0,6% der Lohnsumme verwendet wer- den dürfen. Tabelle 4 weist den Aufwand für Individuelle Lohnerhöhungen bzw. Beförderungen 2010 nach Direktion und Gechlecht aus und stellt die Ausschöpfung der Quote von 0,6% der Lohnsumme dar.
Tabelle 4: Aufwand Individuelle Lohnerhöhung und Quote nach Direktion und Geschlecht Direktion / Bereich Anzahl Indiv. Aufwand Individuelle Lohnerhöhung 2010 Lohnerhöhung und Ausschöpfung der Quote Frauen Männer Frauen Männer Total Voranschlag Quote in Franken in Franken in Franken 2010 % Staatskanzlei 11 12 20 669 33 342 54 011 9 015 000 0,6 Justiz und Inneres 259 285 447 332 559 813 1 007 145 182 163 800 0,6 (ohne Pfarrerschaft) Sicherheitsdirektion 364 798 593 493 1 837 784 2 431 277 420 154 200 0,6 Finanzdirektion 118 127 243 319 381 076 624 395 98 803 100 0,6 (ohne BVK) Volkswirtschaftsdirektion 109 73 230 907 184 867 415 774 82 166 100 0,5 (ohne ZVV und ALK) Gesundheitsdirektion 362 244 521 566 465 999 987 565 239 075 100 0,4 (ohne Zentralwäscherei) Bildungsdirektion 3 774 1 550 6 256 380 3 346 430 9 602 810 1 561 557 400 0,6 Baudirektion 107 365 171 781 665 371 837 152 149 760 100 0,6 Total 5 104 3 454 8 485 447 7 474 682 15 960 129 2 742 694 800 0,6
Kommentar: Insgesamt wurde 2010 die höchstens zulässige Quote der Individuellen Lohnerhöhungen von 0,6% eingehalten, wobei die Verteilung zwischen 0,4% und 0,6% liegt.
3. Berichterstattung Mitarbeiterbeurteilungen 2010 Gemäss RRB Nr. 1729/2007 sind die Ergebnisse der MAB zu konso- lidieren und in die Berichterstattung der Individuellen Lohnerhöhun- gen aufzunehmen. Wie bereits in der Ausgangslage erläutert, wurde für die Erstellung der MAB-Statistik der Zeitraum 2008 bis Ende Juni 2010 des Verwaltungs- und Betriebspersonals der Lohnreglemente 01 und 05 ausgewertet, d. h. ohne Lehrpersonen. Da im alten Personalmanage- ment- und Lohnadministrationssystem (PALAS) der Beurteilungszeit- raum nicht erfasst werden konnte, beziehen sich die Auswertungen auf das Durchführungsdatum der MAB. Die MAB können also in der vor- liegenden Berichterstattung nicht den entsprechenden Beurteilungs- jahren zugeordnet werden. Dieser Sachverhalt hat zur Folge, dass die MAB-Statistik über den Zeitraum 2008 bis Juni 2010 zu einem gewissen Grad verzerrt und mit Vorsicht zu interpretieren ist. Durch die Ablö- sung von PALAS durch die SAP-Applikation PULS-ZH im Januar 2011 ist die Erfassung eines Beurteilungszeitraumes bei den MAB vor-
gesehen. Die MAB-Auswertungen 2011 werden deshalb voraussichtlich eine höhere Aussagekraft haben, zumal im 2011 auch der jährliche Be- urteilungsrhythmus gemäss § 136 VVO in allen Direktionen mit Aus- nahme der Lehrpersonen umgesetzt sein sollte. In den MAB sind fünf Beurteilungsmöglichkeiten von «A vorzüg- lich» bis «E ungenügend» vorhanden. Eine entsprechende Darstellung aller Qualifikationsmöglichkeiten in absoluten und prozentualen Wer- ten nach Direktionen, Geschlecht und einzelnen Lohnklassen würde den Rahmen der vorliegenden Berichterstattung sprengen. Deshalb be- schränkt sich die Auswertung der MAB auf die prozentuale Verteilung der Qualifikationen nach Direktionen und Geschlecht sowie den drei Lohnklassenbereichen 1–10, 11–20 und 21–29. Als Vergleichsbasis wer- den analog zu den Auswertungen der Individuellen Lohnerhöhungen die Anzahl Anstellungen per Ende 2009 herangezogen.
3.1 Mitarbeiterbeurteilungen nach Direktionen Tabelle 5: Prozentuale Verteilung der Mitarbeiterqualifikationen nach Direktionen im Verhältnis zu den Anzahl Anstellungen per Ende 2009 – LR 01 und 05. Direktion / Bereich Anzahl MAB im Verhältnis Anstellungen zur Anzahl Anstellungen davon Qualifikation in % Ende 2009 (in %) A B C D E Staatskanzlei 81 81 12 65 23 – – Direktion Justiz und Inneres 1 771 65 2 35 60 2 – (ohne Pfarrerschaft) Sicherheitsdirektion 4 271 78 10 55 34 1 – Finanzdirektion 916 81 6 52 39 3 – (ohne BVK) Volkswirtschaftsdirektion 791 77 4 57 38 1 – (ohne ZVV und ALK) Gesundheitsdirektion 3 046 54 6 49 43 3 – (ohne Zentralwäscherei) Bildungsdirektion 2 495 39 6 55 39 – – Baudirektion 1 553 83 2 47 50 2 – Total 14 924 66 6 50 42 2 –
Kommentar: Insgesamt wurden in den Direktionen und der Staatskanzlei im Ver- hältnis zur Anzahl Anstellungen per Ende 2009 66% der Mitarbeiterbe- urteilungen durch die Führungskräfte erstellt. Auffallend ist die grosse Streuung der Verteilung der prozentualen Mitarbeiterqualifikationen von 39% bis 83%. Durch Reorganisationen, Personalfluktuation und -übertritte sowie aufgrund des Sachverhalts, dass die Leistungen von
neu eintretenden Mitarbeitenden in der Regel erst nach einem Jahr be- urteilt werden, ist ein Wert von 100% nicht realistisch. Der tiefe Durch- schnitt von 66% wird vor allem durch den prozentual tiefen Anteil der MAB in der Bildungsdirektion mit 39% und in der Gesundheitsdirek- tion mit 54% verursacht. Des Weiteren ist festzustellen, dass verteilt über alle Direktionen und über die Staatskanzlei ein überwiegender Anteil der Mitarbeitenden in den Lohnregelementen 01 und 05 mit den Qualifikationen «C gut» (27%) und «B sehr gut» (33%) beurteilt wurden (vgl. Tabelle 6).
3.2 Mitarbeiterqualifikation nach Lohnklasse im Verhältnis zur Anzahl Anstellungen Die Grafik 1 zeigt die prozentuale Verteilung der MAB-Qualifikatio- nen nach unteren, mittleren und oberen Lohnklassenbereichen (LK 1–10, 11–20, 21–29) im Verhältnis zur Anzahl Anstellungen. Zur besseren Nachvollziehbarkeit der einzelnen Kurven in der Grafik 1 sind in der anschliessenden Tabelle 6 die prozentualen Werte der Mitarbeiter- qualifikationen nach Lohnklassen aufgeführt. Grafik 1: Verteilung MAB-Qualifikation nach Lohnklassen im Ver- hältnis zur Anzahl Anstellungen
in Prozent A B C D E Qualifikation LK 1 bis 10 LK 11 bis 20 LK 21 bis 29
Tabelle 6: Prozentuale Verteilung der MAB-Qualifikationen nach Lohnklassen im Verhältnis zur Anzahl Anstellungen – LR 01 und 05 Lohnklasse Anzahl Anstellungen Qualifikationen in % Ende 2009 A B C D E Total LK 1 bis 10 3 008 1 17 38 2 0 57 LK 11 bis 20 10 481 4 37 25 1 0 68 LK 21 bis 29 1 435 9 41 20 1 0 71 Total 1 bis 29 14 924 4 33 27 1 0 66
Kommentar: Wie bereits im vorangehenden Kapitel erwähnt, wurden bei 66% der Mitarbeitenden eine MAB durchgeführt. In den unteren Lohnklassen erhielten 57%, in den mittleren Lohnklassen 67% und in den höheren Lohnklassen 70% der Mitarbeitenden eine MAB. Die unteren Lohn- klassen wurden überwiegend mit «C gut» beurteilt (38%). Bei den mittleren und höheren Lohnklassen verschiebt sich die Qualifikation in Richtung «B sehr gut» mit 37% bzw. 40%. Die Qualifikation «A vor- züglich» ist in den oberen und mittleren Lohnklassen mehr vertreten als in den unteren. Die Qualifikationen «D genügend» und «E ungenü- gend» sind in allen drei Lohnklassenbereichen in einem sehr geringen Ausmass vorhanden, was entweder auf die guten Leistungen der Mit- arbeitenden zurückzuführen ist oder auf tendenziell zu positive Leis- tungsbeurteilungen durch die Führungskräfte. Insgesamt kann festge- halten werden, dass die mittleren und oberen Lohnklassenbereiche häufiger und besser beurteilt wurden als die unteren Lohnklassen.
3.3 Mitarbeiterbeurteilungen nach Lohnklasse und Geschlecht im Verhältnis zu der Anzahl Anstellungen Die Grafiken 2 und 3 stellen die prozentuale Verteilung der Quali- fikationen nach Lohnklasse getrennt nach Geschlecht im Verhältnis zur Anzahl Anstellungen dar. Grafik 2: Verteilung MAB-Qualifikation Frauen nach Lohnklassen im Verhältnis zur Anzahl Anstellungen
in Prozent A B C D E Qualifikation LK 1 bis 10 LK 11 bis 20 LK 21 bis 29
Grafik 3: Verteilung MAB-Qualifikation Männer nach Lohnklassen im Verhältnis zur Anzahl Anstellungen g
in Prozent A B C D E Qualifikation LK 1 bis 10 LK 11 bis 20 LK 21 bis 29
Tabelle 7: Prozentuale Verteilung der MAB-Qualifikationen der Frauen und Männer nach Lohnklassen im Verhältnis zur Anzahl An- stellungen – LR 01 und 05 Lohnklasse Anzahl Anstellungen Qualifikationen in % Ende 2009 A B C D E Total Frauen LK 1 bis 10 2 120 1 18 37 1 0 57 LK 11 bis 20 4 718 3 34 23 1 0 60 LK 21 bis 29 366 6 40 28 1 0 73 Total 1 bis 29 7 204 2 29 27 1 0 60 Männer LK 1 bis 10 888 1 16 39 3 0 58 LK 11 bis 20 5 763 5 39 28 2 0 73 LK 21 bis 29 1 069 11 41 17 1 0 69 Total 1 bis 29 7 720 5 37 27 2 0 71
Kommentar: Verteilt nach Geschlechtern wurden bei 60% der Frauen und 71% der Männer eine MAB durchgeführt. In den unteren Lohnklassen ist die Verteilung nach Frauen und Männer ausgeglichen, aber in den mitt- leren Lohnklassen wurden mit 73% Männer zu 60% Frauen mehr Män- ner beurteilt. In den oberen Lohnklassen erhielten mehr Frauen (73%) als Männer (69%) eine Qualifikation. Die Verteilung der Qualifikatio- nen nach Geschlecht entspricht dem Ergebnis der Gesamtverteilung, wobei der Anteil an Gesamtbeurteilungen mit den Qualifikationen «A vorzüglich» und «B sehr gut» bei den Männern deutlich höher liegt als bei den Frauen.
4. Zusammenhang zwischen Individuellen Lohnerhöhungen, MAB-Statistik und Quotenausschöpfung Gesamthaft gesehen kann aus den Ergebnissen ein Zusammenhang zwischen den Individuellen Lohnerhöhungen, der Quotenausschöp- fung und den MAB hergestellt werden (vgl. Tabellen 1, 4 und 5). Auf- fallend ist bei der Verteilung der Individuellen Lohnerhöhung nach Direktionen vor allem der tiefe Wert der Gesundheitsdirektion, der sich auch in einer tiefen Quotenausschöpfung niederschlägt. Ein Grund kann im geringen Anteil der Mitarbeiterbeurteilungen von 54% liegen. Daraus kann geschlossen werden, dass in der Gesundheitsdirektion nicht alle Mitarbeitenden nach der gemäss § 136 VVO jährlichen Beur- teilungskadenz qualifiziert werden. Diese Schlussfolgerung liegt auch für das Verwaltungspersonal der Bildungsdirektion nahe, da im Verhält- nis zur Anzahl Anstellungen nur 39% der Mitarbeitenden eine Quali- fikation erhielten. Prozentual erhielten in fast allen Direktionen mehr Frauen als Män- ner eine Individuelle Lohnerhöhung (vgl. Tabelle 1), obwohl die Frauen mit 60% deutlich weniger beurteilt wurden als die Männer mit 71% (vgl. Tabelle 7). Der durchschnittliche Aufwand für die Individuellen Lohnerhöhungen der Frauen betrug rund Fr. 1660 , derjenige der Män- ner rund Fr. 2160. Somit kamen zwar mehr Frauen in den Genuss einer Lohnerhöhung, sie erhielten aber weniger hohe Beträge als die Männer. Zumindest beim Verwaltungspersonal in den Lohnreglementen 01 und 05 könnte dieser Sachverhalt darauf zurückgeführt werden, dass pro- zentual mehr Frauen als Männer in den unteren Lohnklassen 1 bis 10 eingereiht sind und somit die Stufenerhöhung durch die Individuelle Lohnerhöhung absolut gesehen kleiner ausfällt als bei den Männern. Die Verteilung der Individuellen Lohnerhöhungen nach Lohnklas- senbereichen zeigt, dass in den unteren Lohnklassen weniger Mitarbei- tenden eine Individuelle Lohnerhöhung zugesprochen wurde als in den mittleren und oberen Lohnklassen (vgl. Tabelle 2). Die Verteilung der Mitarbeiterbeurteilungen zeigt (vgl. Tabelle 6), dass in den unteren Lohnklassen die Qualifikation «C gut» prozentual mehr vertreten ist als in den mittleren und hohen Lohnklassen. Die Mitarbeitenden der unte- ren Lohnklassen erbrachten demzufolge im Durchschnitt nicht so gute Leistungen wie die der mittleren und oberen Lohnklassen. Entspre- chend wurden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der unteren Lohnklassen durch die Führungskräfte weniger Individuelle Lohnerhö- hungen gewährt. Offen bleibt dabei die Frage, ob die Mitarbeitenden der unteren Lohnklassen nach demselben Massstab bzw. kritischer be- urteilt wurden als die Mitarbeitenden in den mittleren und oberen Lohnklassen.
Aufgrund der Auswertungen der Individuellen Lohnerhöhungen (vgl. Tabelle 2) und MAB nach Lohnklassenbereichen (vgl. Tabelle 7) kann die Schlussfolgerung gezogen werden, dass nicht in allen Lohnklassen ein enger Zusammenhang zwischen einer Lohnentwicklung und der be- werteten Leistung besteht. In den tieferen Lohnklassen bekamen mehr Frauen als Männer eine Individuelle Lohnerhöhung, die Verteilung der MAB nach Geschlecht war jedoch ausgeglichen. In den mittleren Lohn- klassen war die Verteilung der Individuellen Lohnerhöhungen nach Geschlecht ausgeglichen, obwohl die Männer tendenziell besser be- urteilt wurden als die Frauen. In den oberen Lohnklassen wurde mehr Männern als Frauen eine Lohnentwicklung gewährt, was sich auch in einer entsprechenden Leistungsbeurteilung ausdrückt. Das will aber nicht heissen, dass die Führungskräfte falsche Entscheide bezüglich Individueller Lohnerhöhungen getroffen haben, sondern dass auch an- dere Faktoren einen Einfluss auf die Lohnentwicklung der einzelnen Mitarbeitenden haben können wie z. B. der Zeitpunkt der letzten Lohn- erhöhung oder das absolute individuelle Lohnniveau einer oder eines Mitarbeitenden im Vergleich zu den andern.
5. Massnahmen Die Analyse im vorangehenden Kapitel zeigt auf, dass für zukünftig auszurichtende Individuelle Lohnerhöhungen unterschiedliche Kriterien zu berücksichtigen sind. Erstens sind in allen Direktionen die MAB in der gemäss § 136 VVO vorgesehenen jährlichen Kadenz in allen Lohn- klassen für den jeweiligen Beurteilungszeitraum durchzuführen. Zwei- tens bildet die bewertete Leistung in den Mitarbeiterbeurteilungen die Grundlage für die Gewährung von Individuellen Lohnerhöhungen. Drittens ist auf eine zwischen Frauen und Männer ausgeglichene Ver- teilung der Individuellen Lohnerhöhungen in den unteren, mittleren und oberen Lohnklassen zu achten.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Bericht des Personalcontrollings zu den Individuellen Lohn- erhöhungen und zur Statistik der Mitarbeiterbeurteilungen 2010 wird zur Kenntnis genommen.
II. Die Direktionen und die Staatskanzlei setzen die sich aus Erwä- gung 5 ergebenden Massnahmen in den nächsten Lohnrunden um.
III. Die Direktionen und die Staatskanzlei berücksichtigen die wich- tigsten Erkenntnisse der Berichterstattung Individuelle Lohnerhöhun- gen und Statistik Mitarbeiterbeurteilungen 2010.
IV. Die Direktionen und die Staatskanzlei erfassen ab 2011 die Ge- samtbeurteilungen der jährlichen Mitarbeiterbeurteilungen, das Datum der Mitarbeiterbeurteilung sowie den Beurteilungszeitraum im PULS- ZH.
V. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi