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Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürich Unterland, Geschäftsbericht 2020 und Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie 2020, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Mai 2021

485. Integrierte Psychiatrie Winterthur-Zürcher Unterland, Geschäftsbericht und Bericht über die Umsetzung der Eigentümer- strategie für das Jahr 2020 (Genehmigung)

Erwägungen

A. Ausgangslage Die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland (ipw) ist verantwortlich für die psychiatrische Versorgung des nördlichen Kantons- teils (§ 2 lit. a des Gesetzes über die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland [ipwG, LS 813.18]). Sie vereint die kantonalen psychia- trischen Einrichtungen der Regionen Winterthur und Zürcher Unterland unter einem Dach. Gemäss § 15 Abs. 3 lit. b ipwG erstellt die Geschäfts- leitung die Rechenschaftsberichte und den Antrag zur Gewinnverwen- dung oder zur Deckung des Verlusts zuhanden des Spitalrates. Der Spi- talrat verabschiedet die Rechenschaftsberichte und den Antrag zur Ge- winnverwendung oder zur Deckung des Verlusts zuhanden des Regie- rungsrates (§ 14 ipwG), und dieser verabschiedet sie zuhanden des Kan- tonsrates (§ 7 lit. b ipwG). Dem Kantonsrat wiederum obliegt gemäss § 6 lit. e ipwG die Genehmigung, wobei die Genehmigung der Gewinn- verwendung oder der Deckung des Verlusts aufgrund des direkten Sach- zusammenhangs zusammen mit der Genehmigung der Staatsrechnung erfolgt. Die vom Kantonsrat zu genehmigende Jahresrechnung der ipw entspricht der Rechnung der Leistungsgruppe Nr. 9540 und ist damit Teil der Staatsrechnung. Der Spitalrat hat den umfassenden Geschäftsbericht der ipw für das Jahr 2020 mit Beschluss vom 30. März 2021 genehmigt. Darüber hinaus erstattet der Spitalrat der für das Gesundheitswesen zuständigen Direktion des Regierungsrates Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie (§ 12 lit. a ipwG). Gestützt darauf erstellte die Gesundheitsdirektion ihren Bericht über die Umsetzung der Eigentümer- strategie der ipw, der nun vom Regierungsrat zu genehmigen und an- schliessend dem Kantonsrat zur Genehmigung zu unterbreiten ist (§§ 8 Abs. 2 und 6 lit. d ipwG). Auf operativer Ebene ist aus dem Geschäftsjahr 2020 Folgendes zu berichten: – Es resultierte ein Verlust (Konsolidierte Erfolgsrechnung) von Fr. 4000; – die Ertragskraft hat sich infolge des Leistungsrückgangs aufgrund der Coronapandemie und der damit verbundenen Einschränkungen vermindert;

– damit verbunden war auch eine deutliche Abnahme der Anzahl sta- tionärer und tagesklinischer Behandlungen; – im stationären Bereich wurden weniger Pflegetage geleistet, im am- bulanten Bereich hingegen mehr Konsultationstage verzeichnet; – der Betriebsaufwand sank um 1%; – die durchschnittliche Aufenthaltsdauer sank auf 22,9 Tage; – die EBITDA-Marge liegt bei 3,7%, die Eigenkapitalquote bei 57%.

B. Geschäftsbericht 2020 im Einzelnen Das Berichtsjahr war geprägt von der Coronapandemie und hat die ipw vor neue Herausforderungen gestellt. Wegen der Angebotseinschrän- kungen während des Lockdowns herrschte von Mitte März bis Ende April 2020 der Ausnahmezustand. Es mussten verschiedene Herausfor- derungen gemeistert werden, wie beispielsweise die Anpassung und Re- duktion der verschiedenen Angebote, sowie Vorgaben betreffend Abstand und Kontakte. Als schliesslich gegen Mitte des Berichtsjahres das Leis- tungsniveau des Vorjahres wieder erreicht wurde, wurde die ipw durch die zweite Welle ab Herbst erneut stark herausgefordert: die zeitweise hohe Anzahl Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeitender in Isola- tion bzw. Quarantäne erforderte erneut eine starke Anpassung der Be- handlungs- und Arbeitsformen. Vor diesem Hintergrund sanken die verrechenbaren Pflegetage im stationären Bereich im Berichtsjahr um 8,3% auf 78 103 (von 84 596 im Vorjahr) und die Bettenauslastung lag bei 92,4%. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer betrug 22,9 Tage. Im Vergleich dazu lag die durchschnitt- liche Aufenthaltsdauer in der ipw im Vorjahr bei 26 Tagen und im natio- nalen Vergleich bei 31 Tagen. 95% der behandelten Personen gehörten der Versicherungsklasse allgemein an und 5% hatten eine Zusatzversiche- rung (halbprivat: 4%; privat: 1%). Das Durchschnittsalter der behandel- ten Personen betrug im Berichtsjahr 42, 2 Jahre (im Vergleich zum Vor- jahr: 43,1 Jahre). Die Messung der Behandlungsqualität (ANQ-Messung) fand im Berichtsjahr aufgrund der Coronapandemie nicht statt. Im Bereich der ambulanten Behandlungen gab es im Berichtsjahr 117 024 Konsultationstage. Das sind 6,3% mehr als im Vorjahr mit 110 074 Konsultationstagen. Bei den tagesklinischen Behandlungen wird ein Rückgang von 19 418 (Vorjahr) auf 15 220 im Berichtsjahr verzeichnet. Bezüglich Geschäftsentwicklung resultierte im Berichtsjahr ein Ge- samtertrag aus Patientenbehandlung von 81,26 Mio. Franken, das bedeu- tet im Vergleich zum Vorjahr eine Reduktion um 6% (Vorjahr: 86,55 Mio. Franken). Der Betriebsertrag sank gegenüber dem Vorjahr um 7,9% auf 96,2 Mio. Franken. Der Personalaufwand ging um 1,1% zurück auf 71,33 Mio. Franken (von 72,1 Mio. Franken). Der Personalbestand betrug

über das Berichtsjahr im Durchschnitt gesehen 642,3 Vollzeitstellen (Vor- jahr: 546,7), verteilt auf 889 Mitarbeitende, davon 117 in Ausbildung. Der Anteil der Frauen am Total der Beschäftigten lag bei rund 68,7%. Die in Anlehnung an die International Public Sector Accounting Stan- dards vorgelegte Rechnung zeigt folgende Eckwerte: Der Betriebsertrag sank auf 96,23 Mio. Franken (Vorjahr: 103,85 Mio. Franken). Der Betriebs- aufwand sank um 1% von 96,74 Mio. Franken auf 96,24 Mio. Franken. Der Verlust im Berichtsjahr beträgt Fr. 4000 (Vorjahr: Gewinn von 7,1 Mio. Franken). Die EBITDA-Marge lag bei 3,7% (Vorjahr: 9,6%). Die Finanz- kontrolle testierte die Konzernrechnung der ipw am 22. März 2021.

C. Verlustdeckung Gemäss § 14 ipwG verabschiedet der Spitalrat den Antrag zur De- ckung des Verlusts (bzw. Verwendung des Gewinns) zuhanden des Re- gierungsrates. Der Regierungsrat verabschiedet gemäss § 7 lit. b ipwG den Antrag zur Deckung des Verlusts (bzw. Verwendung des Gewinns) zu- handen des Kantonsrates. Die Jahresrechnung 2020 der ipw schliesst mit einem Verlust von Fr. 3667.47 ab. Gestützt auf den Antrag des Spitalrates beantragt der Re- gierungsrat, den Verlust durch die freien Reserven (Eigenkapital) gemäss § 50 Abs. 3 der Finanzcontrollingverordnung (LS 611.2) zu decken.

D. Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie Die ipw sah sich bereits im zweiten Jahr nach der Verselbstständigung mit ausserordentlichen Rahmenbedingungen konfrontiert. In Anbetracht der schwierigen Umstände hat die ipw auch das Berichtsjahr gut gemeis- tert. Dazu gehört, dass auch unter Pandemiebedingungen die notwendige psychiatrische Akutversorgung stets aufrechterhalten werden konnte und insbesondere im ambulanten Bereich auch rasch mit innovativen Ange- boten auf die neuen Gegebenheiten reagiert wurde. Darüber hinaus ist auch das planmässige Voranbringen des laufenden, grossen Bauprojekts positiv hervorzuheben. Aus Eigentümersicht ist das moderate Defizit, vor Unterstützungsmassnahmen seitens des Kantons, im Quervergleich als vertretbar einzustufen. Die Erfahrungen mit der Krisenbewältigung einschliesslich der dar- aus entstandenen finanziellen Folgen werden das Handeln der ipw wohl nachhaltig prägen. Im Zentrum jeglichen Handelns wird auch künftig der Grundsatz stehen, den Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten, dem Wohl der Mitarbeitenden sowie den zur Verfügung stehenden Mit- tel bestmöglich in ausbalancierter Weise Rechnung zu tragen. Der Eigen- tümer kann diese Ausrichtung vollumfänglich unterstützen.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Geschäftsbericht der Integrierten Psychiatrie Winterthur – Zür- cher Unterland für das Jahr 2020 wird zuhanden des Kantonsrates ver- abschiedet.

II. Der Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie wird genehmigt und zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.

III. Mitteilung an die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland, Wieshofstrasse 102, 8408 Winterthur, sowie an die Finanz- direktion und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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