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Gesetz über das Universitätsspital Zürich, Änderung, Übertragung der Immobilien im Baurecht, Antrag an den Kantonsrat

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Mai 2015

494. Gesetz über das Universitätsspital Zürich, Änderung

Erwägungen

Die Gesundheitsdirektion unterbreitet einen Antrag vom 30. April 2015 über einen Antrag zu einer Änderung des Gesetzes über das Universi- tätsspital Zürich, Übertragung der Immobilien im Baurecht. Der Regie- rungsrat zieht den Antrag in Beratung und verabschiedet ihn zuhanden des Kantonsrates (siehe ABl 2015-05-22; Vorlage 5198).

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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