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Zentrales Stimmregister für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, wiederkehrende gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Mai 2025

496. Zentrales Stimmregister für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, wiederkehrende gebundene Ausgabe

Erwägungen

A. Ausgangslage Der Regierungsrat schuf im Zuge der Einführung von E-Voting ein zentrales Stimmregister für Auslandschweizerinnen und Auslandschwei- zer des Kantons Zürich (RRB Nr. 1128/2013). Hierfür wurde gestützt auf § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (LS 161) die Verord- nung über die politischen Rechte (LS 161.1) geändert und ein neuer § 2a Abs. 1 zum zentralen Stimmregister eingeführt, der am 1. Oktober 2014 in Kraft trat. Zuvor waren die Auslandschweizerinnen und Ausland- schweizer in den Stimmregistern der jeweiligen politischen Gemeinden geführt worden. Der Regierungsrat übertrug die Führung des zentrali- sierten Stimmregisters der Stadt Zürich. Im Auftrag des Kantons führt die Stimmregisterzentrale der Stadt Zürich seit 2014 das Register. Die Leistungen umfassen gemäss der Vereinbarung vom 30. September 2014 mit der Stadt Zürich neben der Registerführung auch die Verpackung und den Versand der Stimmunterlagen an die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sowie die Auszählung der Stimmen. Der Regie- rungsrat bewilligte zur Entschädigung dieser Leistungen eine jährlich wiederkehrende Ausgabe von höchstens Fr. 300 000 (RRB Nr. 1128/2013). Gemäss der Vereinbarung mit der Stadt Zürich rechnet die Stadt die Leistungen halbjährlich ab. In den letzten Jahren lagen die jährlichen Kosten jeweils über der bewilligten Ausgabegrenze.

B. Entwicklung der Kosten Der Regierungsrat legte 2013 die Ausgabegrenze von Fr. 300 000 ge- stützt auf verschiedene Annahmen fest. Die Zahl der eingetragenen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer wurde vor der Erhebung im Rahmen der Zentralisierung des Registers auf 20 000 geschätzt. Wei- ter wurde gestützt auf eine Grundannahme von jeweils vier jährlichen Urnengängen mit Portokosten von Fr. 40 000 pro Urnengang und wei- teren Kosten zur administrativen Vorbereitung gerechnet. Beim Urnen- gang vom 30. November 2014, an dem die Unterlagen für Auslandschwei- zerinnen und Auslandschweizer erstmals über das zentralisierte Stimm- register zugestellt wurden, waren bereits 22 246 Personen im zentralen

Stimmregister eingetragen. Beim Urnengang vom 9. Februar 2025 um- fasste das zentrale Stimmregister 36 101 eingetragene Personen. Dies entspricht einer Zunahme von 62,3%. Neben der stetigen Zunahme der im zentralen Stimmregister eingetragenen Personen sind auch die Por- tokosten für den Versand der Stimmunterlagen ins Ausland deutlich ge- stiegen. Die höheren Portokosten sind nicht nur auf die grössere Anzahl eingetragener Personen, sondern auch auf den wachsenden Umfang der Stimmunterlagen für eidgenössische Vorlagen zurückzuführen. Die Ab- stimmungserläuterungen des Bundesrates (sogenanntes Abstimmungs- büchlein) werden tendenziell umfangreicher. Das Gewicht der Stimm- unterlagen hängt nicht nur vom Umfang der Erläuterungen je Vorlage ab, sondern auch von der Anzahl Vorlagen, die an einem eidgenössischen Urnengang zur Abstimmung gelangen. Die Unterlagen für die Natio- nalratswahlen, die vom Kanton Zürich erstellt werden, sind über die Jahre ebenfalls umfangreicher geworden. Die Portokosten für den Ver- sand innerhalb Europas und in übrige Länder berechnen sich wie beim Versand im Inland nach dem Gewicht. Das Gewicht ist damit der mass- gebende Faktor der Portokosten. Weiter haben auch Preis- und Produkt- anpassungen der Schweizerischen Post AG für den Versand von Massen- sendungen von Standardbriefen zur Erhöhung der Portokosten bei­ getragen. Aufgrund dieser Entwicklungen lagen die Kosten seit 2019 mit Ausnahme des Jahres 2020 jeweils über der Ausgabegrenze von Fr. 300 000. Jahr Ausgaben in Franken Anzahl Urnengänge / Anzahl Vorlagen 2019 350 179.70 4/5 einschliesslich NR- und SR-Wahlen 2020 272 567.68 3/9 2021 390 442.64 4/13 2022 338 919.55 3/11 2023 378 518.63 3/5 einschliesslich NR- und SR-Wahlen 2024 420 938.73 4/12

C. Bewilligung der Ausgabenerhöhung Diese Ausführungen zeigen, dass die vom Regierungsrat 2013 festge- legte Ausgabengrenze von Fr. 300 000 zu tief ist. Um weitere absehbare Überschreitungen der Ausgabengrenze in den nächsten Jahren zu ver- meiden, ist die Ausgabengrenze von Fr. 300 000 auf Fr. 450 000 zu erhö- hen. Vor diesem Hintergrund wurden im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2025–2028 für die unabwendbaren Mehrbelastungen zusätzlich zu den bestehenden Fr. 300 000 für die Jahre 2025, 2026 und 2028 je Fr. 50 000 bzw. für das Wahljahr 2027 Fr. 80 000 mehr eingestellt.

Die Führung des zentralen Stimmregisters für Auslandschweizerin- nen und Auslandschweizer und die damit verbundenen Aufgaben der Verpackung und des Versands der Stimmunterlagen ist gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (CRG, LS 611) als gebundene, zur Erfüllung eines gesetz- lichen Auftrags notwendige Ausgabe einzustufen. Die Bewilligung der Ausgabenerhöhung hat damit gestützt auf § 36 lit. b CRG durch Be- schluss des Regierungsrates zu erfolgen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Für den Betrieb des Zentralen Stimmregisters für Auslandschwei- zerinnen und Auslandschweizer wird ab 1. Januar 2026 eine jährlich wiederkehrende gebundene Ausgabe von höchstens Fr. 450 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2223, Statistisches Amt, bewilligt.

II. Die Bewilligung der jährlich wiederkehrenden Ausgabe gemäss RRB Nr. 1128/2013 von höchstens Fr. 300 000 wird auf den 31. Dezember 2025 aufgehoben.

III. Die Ausgabenbewilligung wird alle vier Jahre abgerechnet.

IV. Die Direktion der Justiz und des Innern wird ermächtigt, die Ver- einbarung mit der Stadt Zürich vom 30. September 2014 über die Füh- rung des Zentralen Stimmregisters der im Kanton Zürich stimmberech- tigten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer anzupassen.

V. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, so- wie an die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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