Klosterinsel Rheinau, Absichtserklärung zur Nutzung des Abttrakts, Kenntnisnahme
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Mai 2024
503. Klosterinsel Rheinau, Nutzung des Abttraktes, Grundsatz
Erwägungen
entscheid und weiteres Vorgehen
Ausgangslage Mit der Klosterinsel Rheinau besitzt der Kanton Zürich ein Baudenk- mal mit internationaler Ausstrahlung. Die Klosteranlage ist als Kultur- denkmal von nationaler Bedeutung im Bundesinventar für schützens- werte Ortsbilder (ISOS) aufgeführt. Die gesamte Klosteranlage auf der Rheininsel bildet ein weitgehend erhaltenes spätgotisch-barockes Denk- mal, das für die Bevölkerung des Kantons Zürich von kultureller und historischer Bedeutung ist. Gestützt auf ein vom Regierungsrat am 10. Juni 2009 verabschiedetes Neunutzungskonzept verfügt sie heute über unter- schiedliche Nutzungen, unter anderem ein Musikprobezentrum (Stiftung Musikinsel Rheinau) sowie Angebote in den Bereichen Hauswirtschafts- schule und Gastronomie (RRB Nr. 944/2009). Noch nicht umgesetzt wurde das im Konzept vorgesehene Museum. Für die Nutzung des Abttraktes wurde der Verein Insel Museum Rhei- nau mit der Planung eines Museums beauftragt. Ein Insel Museum Rhei- nau soll sich jenen Aspekten widmen, die den Ort prägten. Dies waren die Geschichte des Klosters, der Psychiatrie und auch archäologische Funde aus der Keltenzeit. 2020 wurde in enger Rücksprache mit den kan- tonalen Behörden ein Konzept für ein kulturhistorisches Museum ver- abschiedet. 2021 fragte die Stiftung Musikinsel Rheinau die Baudirektion an, ob auch der Abttrakt angemietet werden kann. Seit zehn Jahren betreibt sie erfolgreich ein Probezentrum für ein breites Spektrum von Laien- und Jugendorchestern sowie Chören. Wegen der hohen Nachfrage und deren Konzentration auf Wochenenden und Ferien wünscht sie eine Erweite- rung. Zusätzliche 50 Betten würden der Musikinsel erlauben, mehr Gäste zu bewirten, und ihr somit die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Betriebs bieten. Diese neue Ausgangslage führte zu einem Marschhalt. 2022 äusserte sich der Regierungsrat im Rahmen der Beantwortung der Anfrage KR- Nr. 360/2022 betreffend Verschleppung der Entscheidung für ein Museum auf der Insel Rheinau dahingehend, dass die Umsetzung des Museums im Abttrakt nach wie vor erstrebenswert sei. Er beauftragte in der Folge die Baudirektion, sowohl eine Lösung für die Umsetzung des Museums als auch eine Erweiterung der Musikinsel im Abttrakt zu entwickeln.
Nutzungsevaluation und Projektentwicklung Zur Belegung des Abttraktes mit beiden Nutzungen wurden seit Som- mer 2022 verschiedene Studien durchgeführt. Im Sinne einer Konkre- tisierung dieser zukünftigen Nutzung des Abttraktes haben sich Vertre- terinnen und Vertreter der Baudirektion, des Vereins Insel Museum Rheinau und der Stiftung Schweizer Musikinsel Rheinau auf Eckpunk- te bezüglich der Raumaufteilung zur Realisierung ihrer Pläne geeinigt und diese im April 2024 in einer gemeinsamen Absichtserklärung fest- gehalten. Die Instandsetzung des Abttraktes soll eine Erweiterung der Musikinsel um rund 40 Betten und vier Proberäume ermöglichen und gleichzeitig das geplante kulturhistorische Museum beherbergen. Für den Museumsbetrieb ist der Ausbau des Dachstockes zu ermöglichen. In den kommenden Monaten sollen die Stiftung Musikinsel, der Ver- ein Insel Museum und die Baudirektion gemeinsam und in enger Ab- stimmung die anstehenden Projektierungsarbeiten angehen und wo nö- tig gemeinsam umsetzbare Detaillösungen im Interesse aller Beteiligten suchen. Die Baudirektion sorgt für eine entsprechende Projektorganisa- tion unter Einbezug der beiden Nutzenden. Die Kosten für die Instandsetzung des Abttraktes, einschliesslich Aus- bau für das Museum sowie zusätzliche Hotelzimmer und Proberäume für die Musikinsel, welche diese mieten wird, werden insgesamt auf rund 25 Mio. bis 28 Mio. Franken geschätzt. Ein allfälliger Beitrag des Gemein- nützigen Fonds für das bauliche Vorhaben könnte dem geschätzten Ge- samtbetrag in Abzug gebracht werden. Gemäss Absichtserklärung ver- pflichten sich alle Beteiligten zu einer Kosten-Nutzen-Optimierung für die weitere Projektierung und Realisierung des Vorhabens. Der Regierungsrat erwartet, dass alle Beteiligten die Kosten tief hal- ten, damit ein wirtschaftlicher Betrieb möglich wird. Der Regierungsrat überprüft zurzeit die Investitionsvorhaben des Kan- tons und wird dazu eine Priorisierung der einzelnen Projekte vorneh- men. Die Realisierung der Instandsetzung sowie des Ausbaus des Abt- traktes steht daher unter Vorbehalt der Priorisierung dieses Vorhabens.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Von der gemeinsamen Absichtserklärung der Baudirektion, des Ver- eins Insel Museum Rheinau und der Stiftung Schweizer Musikinsel Rheinau zur Nutzung des Abttraktes auf der Klosterinsel Rheinau wird Kenntnis genommen.
II. Die Baudirektion wird beauftragt, die nächsten Planungsschritte für die baulichen Massnahmen im Abttrakt einzuleiten und die finan- ziellen Mittel für die Projektierungsarbeiten beim Regierungsrat zu be- antragen.
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli