Universitätsspital, Nordtrakt 1, Geschoss C, Einbau von drei Magnetresonanz-Tomographen, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. April 2011
504. Universitätsspital (Nordtrakt 1, Geschoss C,
Erwägungen
Einbau von drei Magnetresonanz-Tomografen) Die Magnetresonanz-Tomografie ist als hochauflösendes Bildgebungs- verfahren auch für die Diagnostik von Hirnläsionen, beispielsweise bei Schlaganfällen, und für operative Eingriffe am Gehirn wie die Ent- fernung von Tumoren mittlerweile das wichtigste Werkzeug. Sie ermög- licht die genaue Feststellung der Lage und Ausdehnung von krankem Gewebe und dient nicht nur der Vorbereitung chirurgischer Eingriffe und der Kontrolle des Ergebnisses, sondern auch der Überprüfung des Operationsverlaufes. Für diese sogenannt «intraoperativen» Unter- suchungen ist eine möglichst enge räumliche Anbindung der MR- Tomografen an den Operationsbereich der Neurochirurgie erforder- lich, um die Patientinnen und Patienten bei Bedarf rasch von einem Ort zum anderen verlegen zu können. Am Universitätsspital wurde im Zusammenhang mit den Neuberu- fungen von Prof. Helmut Bertalanffy an die Klinik für Neurochirurgie und Prof. Michael Weller an die Klinik für Neurologie die Einrichtung von zwei MR-Tomografen für den Neuro-Bereich in Angriff genom- men. Infolge der stark wachsenden Nachfrage und im Zusammenhang mit der weiteren Optimierung der Versorgung bei Hirnschlag ergab sich mittlerweile die Notwendigkeit der Beschaffung eines dritten Gerätes für die Neuro-Disziplinen. Das Vorhaben ist auch nach dem Weggang von Prof. Bertalanffy umzusetzen. Der Neuro-Bereich ist einer der drei Schwerpunkte in der Strategie des Universitätsspitals und der medizini- schen Fakultät der Universität für die hoch spezialisierte Medizin. Mit der Verwirklichung des Vorhabens sollen zudem die bestmöglichen Voraus- setzungen für eine erfolgreiche Neubesetzung des vakanten Lehrstuhls und der Leitung der Klinik für Neurochirurgie geschaffen werden. Die Beschaffung und Installation der drei Geräte erfolgen gestaffelt, in enger zeitlicher Abstimmung. Der vorgesehene Standort auf dem Geschoss C des Nordtraktes 1 grenzt unmittelbar an den Operationsbe- reich der Neurochirurgie. Der Betrieb der drei Anlagen wird durch die Klinik für Neuroradiologie sichergestellt, womit eine effiziente Bewirt- schaftung und bestmögliche Nutzung von Synergien gewährleistet ist. Jedes der drei Geräte hat seinen eigenen Einsatzschwerpunkt: – Ein unmittelbar von einem der Operationssäle der Neurochirurgie zugänglicher Tomograf wird in erster Linie für intraoperative Unter- suchungen eingesetzt, steht aber darüber hinaus auch für die Stan- darddiagnostik zur Verfügung.
– Der zweite Tomograf dient vor allem der Klinik für Neurologie und soll insbesondere in der Diagnose und Erforschung von Schlagan- fällen eingesetzt werden. – Das dritte Gerät ist für die Forschung im Bereich der Neurowissen- schaften vorgesehen. Die Räume des neuen MR-Zentrums im Geschoss C des Nordtrak- tes 1 wurden ursprünglich für die Strahlentherapie und zuletzt für Forschungszwecke genutzt. Die Nutzungsänderung bedingt aufwendige Rückbauten der Strahlenschutzwände und eine vollständige räumliche Restrukturierung auf einer Geschossfläche von rund 1200 m2. Die Räum- lichkeiten grenzen an einen Innenhof des Nordtraktes. Im an den In- nenhof angrenzenden Bereich befinden sich der Empfang, eine Warte- zone, Büros und Besprechungszimmer. Im hangseitigen Bereich, der nicht über Tageslicht verfügt, gruppieren sich die drei Untersuchungs- zimmer mit den Tomografen und die technischen Nebenräume um einen zentralen Umbett- und Anästhesiebereich. Der für die intraope- rative Nutzung vorgesehene Untersuchungsraum ist über eine Schiebe- tür mit dem benachbarten OP-Saal verbunden. Weitere Technikräume befinden sich auf dem darunterliegenden Geschoss B. Die räumliche Anordnung nimmt sowohl auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten als auch der Probandinnen und Probanden der Forschung Rücksicht. Das Hochbauamt hat durch das Architekturbüro BGP Bob Gysin + Partner, Zürich, ein Projekt mit Kostenvoranschlag ausarbeiten lassen. Die Kosten der Massnahmen betragen gemäss dem Kostenvoranschlag der Architekten vom 3. August 2010 Fr. 24 410 000 einschliesslich MWSt 8% (Kostenstand 1. April 2010, Genauigkeitsgrad ±10%). Sie setzen sich wie folgt zusammen: in Franken Vorbereitungsarbeiten 120 000 Gebäude 10 574 000 Umgebung 146 000 Baunebenkosten 120 000 Reserve (rund 10%) 1 094 000 Kunst am Bau 151 000 Zwischentotal Baukosten 12 205 000 Medizintechnische Apparate und Anlagen 11 578 000 Ausstattung 627 000 Zwischentotal Medizinische Ausstattung 12 205 000 Total Anlagekosten (einschliesslich MWSt 8%) 24 410 000
Die Kosten von Fr. 12 205 000 für die medizintechnischen Apparate und Anlagen sowie die sonstige Ausstattung tragen das Universitäts- spital und die Universität. Die zu bewilligende Ausgabe vermindert sich damit auf die Hälfte. Gemäss IPSAS errechnen sich die jährlichen Kapitalfolgekosten wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Zinsen (3%) Abschreibungs- Abschreibung satz % Fr. Fr. % Fr. Konto 5041 1 00000 Hochbauten Rohbau 1 26,3 3 204 000 48 100 3 96 100 Konto 5041 2 00000 Hochbauten Rohbau 2 4,3 521 000 7 800 3 15 600 Konto 5041 3 00000 Hochbauten Ausbau 35,7 4 361 000 65 400 3 130 800 Konto 5041 4 00000 Hochbauten Installationen 33,7 4 119 000 61 800 5 206 000 Total (einschliesslich MWSt 8%) 100 12 205 000 183 100 448 500 Total 12 205 000 631 600 Die zusätzlichen Personalkosten für den Betrieb der MR-Anlagen belaufen sich auf rund Fr. 1 700 000. Gemäss der Kapitalwertmethode rechnet das Universitätsspital im sechsten Betriebsjahr mit dem Errei- chen der Gewinnschwelle. Mit dem Wechsel auf die neue Spitalfinanzie- rung (Fallpauschalen) sind allfällige Defizite aud dem Betrieb durch das Universitätsspital zu tragen. Obwohl es sich bei zwei Geräten um Berufungszusagen handelt, er- folgt die Abwicklung des Projektes im Wesentlichen gemäss Standard- prozess der Immobilienverordnung. Der Regierungsrat genehmigte den Projektantrag mit geschätzten Baukosten von Fr. 5 000 000 mit Be- schluss Nr. 1788/2008. Ursprünglich war nur die Installation eines MR- Gerätes vorgesehen. Der Ausbau zum MR-Zentrum mit drei Geräten hat einen entsprechenden Mehraufwand zur Folge. Für das Vorhaben ist gemäss § 22 des Gesetzes über das Universitäts- spital Zürich (USZG) eine Ausgabe von Fr. 12 205 000 zu bewilligen. Da die Magnetresonanz-Tomografie vor allem bei Hirnschlag und zuneh- mend auch bei der intraoperativen Überwachung neurochirurgischer Eingriffe den heutigen medizinischen Anforderungen im hoch spezia- lisierten Bereich entspricht, handelt es sich beim vorliegenden Vor- haben gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG um eine gebundene Ausgabe zur Erhaltung und zeitgemässen Ausstattung der vorhandenen Bausubs-
tanz. Die Ausgabe geht zulasten des Kontos 6340.5041, Erneuerungsun- terhalt Hochbau. Im Budget 2011 sind für das Vorhaben Fr. 3 000 000 eingestellt. Im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2011–2014 sind für das Jahr 2012 Fr. 5 500 000 eingestellt. Der restliche Betrag ist im KEF für das Jahr 2013 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die baulichen Massnahmen zur Einrichtung von drei Magnet- resonanz-Tomografen im Nordtrakt 1, Geschoss C, des Universitäts- spitals wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 12 205 000 bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baukosten- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2010)
III. Die Ausgabe geht zulasten der Investitionsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation.
IV. Die Baudirektion wird beauftragt, die entsprechenden Verträge abzuschliessen.
V. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Ge- sundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi