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Anfrage Lorenz Habicher, Zürich, betreffend HEKS, Transparenz der Finanzierung politischer Inserate, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 72/2013

Sitzung vom 15. Mai 2013

516. Anfrage (HEKS, Transparenz der Finanzierung politischer Inserate) Kantonsrat Lorenz Habicher, Zürich, hat am 25. Februar 2013 folgende Anfrage eingereicht: Das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz (HEKS) gerät zu- nehmend durch politische Inserate in die öffentliche Diskussion. Letzt- mals mit einem «10 000-Franken-Danke-schön» an den Zürcher Stadtrat, vormals durch ein «10 000-Franken-Dankeschön» an die Migros mit einem «verklausulierten Boykottaufruf» gegen Produkte aus israelischen Sied- lungen in besetzten Gebieten. Gemäss Agenturnachrichten profitiert das HEKS als ZEWO (Zertifi- zierungsstelle für gemeinnützige Spenden sammelnde Organisationen) zertifiziertes Hilfswerk bei ganzseitigen Inseraten von einem 50% Rabatt der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ), zudem seien keine extra Spenden- gelder dafür verwendet worden. Der Kantonsrat beschliesst über die Kenntnisnahme der Jahresberich- te und den Nachweis der Einhaltung der negativen Zweckbindung der Kirchensteuer juristischer Personen. Mit der Vorlage 4937 erfolgte dies letztmals für das Jahr 2011. Im Geschäftsjahr 2011 der Reformierten Kir- che Zürich wird ein markanter Rückgang der Einnahmen (–16%) zuguns- ten der Werke, insbesondere des HEKS (über –25%), ausgewiesen. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

Erwägungen

1. Stimmt es, dass das Verwaltungs- und Kommunikationsbudget des HEKS automatisch 7% von jedem gespendeten Franken erhalten?

2. Welcher Anteil der zürcherischen Kirchensteuern an die Evange- lisch-reformierte Landeskirche fliesst direkt und indirekt in das HEKS?

3. Gemäss HEKS-Homepage fliessen Spendengelder in Humanitäre Hilfe/Nothilfe, in die Entwicklung ländlicher Gemeinschaften, in die Friedensförderung und Konfliktbewältigung, in kirchliche Zusam- menarbeit, in die soziale Integration und die Anwaltschaft für sozial Benachteiligte in der Schweiz. Welcher Anteil letztgenannter Tätig- keiten (in der Schweiz) werden im Zusammenhang mit dem Asylwe- sen im Kanton Zürich erbracht?

4. Welche Beträge wurden in den letzten zehn Jahren vom Kanton Zü- rich, von der EKZ und von der ZKB direkt und indirekt dem HEKS gespendet und welchem Zweck dienten diese?

5. Wie stellt sich der Zürcher Regierungsrat zu den erwähnten «10 000- Franken-Dankeschön»-Inseraten und der gewollten politischen Aus- sage des HEKS?

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Lorenz Habicher, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1, 2 und 5: Die Mitglieder des Kantonsrates können mit Anfragen Aufschluss über Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung verlangen (§ 30 Abs. 1 Kantonsratsgesetz, LS 171.1). Die Fragen 1, 2 und 5 betreffen Angelegen- heiten ausserhalb des Bereiches der staatlichen Verwaltung, weshalb sich der Regierungsrat dazu nicht äussert. Zur Frage 3: Mit Blick auf die staatliche Verwaltung beschränkt sich die Antwort auf den Teil der Frage, der sich nach den Tätigkeiten des Kantons Zürich für die Integration und die beratende Unterstützung sozial Benachtei- ligter im Asylbereich erkundigt. Die nachgefragten Tätigkeiten werden von der Fachstelle für Integrationsfragen (Leistungsgruppe Nr. 2241), dem Migrationsamt (Leistungsgruppe Nr. 3300) und dem Sozialamt (Leistungs- gruppe Nr. 3500) erbracht. Die einzelnen Leistungen sind dem Konsoli- dierten Entwicklungs- und Finanzplan 2013–2016 zu entnehmen. Zurzeit beteiligt sich die Fachstelle für Integrationsfragen an drei HEKS-Projekten: Projekt Bereich Beitrag in Franken Deutsche Konversation Sprache und Bildung Bund 45 000 in kleinen Gruppen HEKS neue Gärten Zürich soziale Integration Bund 10 000 AltuM Information und Beratung FI 17 000

Zu Frage 4: Die EKZ und die ZKB sind selbstständige juristische Personen, zu deren Spendentätigkeit sich der Regierungsrat nicht äussert.

Unterstützung des Kantons an HEKS-Projekten erfolgte im Rahmen von Beiträgen aus dem Lotteriefonds, Entwicklungszusammenarbeit (Auslandhilfe; 2011 wurde in die Entwicklungszusammenarbeit 2012 in- tegriert, da der Rahmenkredit 2011 noch nicht bewilligt wurde): Jahr RRB Nr. Projekt Beitrag Total pro Jahr in Franken in Franken 2003 1118 Senegal, Berufsausbildung für Jugendliche 100 000 2003 1118 Serbien, HIV/AIDS Kampagne in den Schulen 100 000 200 000 2004 1080 Eritrea, Kompetenzzentrum für Gemeinde- entwicklung 90 000 2004 1080 Rumänien, Präventionsprojekt gegen Frauenhandel 76 000 166 000 2005 620 Zimbabwe, Selbsthilfe von erwerbslosen Jugendlichen 110 000 2005 620 Kosovo, Reintegration von Minoritäten und marginalisierten Familien 120 000 230 000 2006 400 Äthiopien, Trinkwasserversorgung 95 000 2006 400 Albanien, Rückkehr- und Integrationshilfe 120 000 215 000 2007 1819 Burkina Faso, Förderung von Karitébutter- produzentinnen 125 000 125 000 2008 1034 Eritrea, Gemeinsam gegen Armut / Stärkung der Zivilgesellschaft 110 000 110 000 2009 842 Kongo, Verbesserte Lebensbedingungen für Bauernfamilien 116 000 116 000 2010 760 Serbien, Verbesserung der Lebensbedingungen der Roma 150 000 150 000 2012 1283 Südsudan, Trinkwasser und sanitäre Anlagen 200 000 2012 1283 Palästina, Open-Forum-Programm für zivilgesellschaftliche Initiativen 300 000 500 000 Total 2003–2012 1 812 000

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi

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