Lexipedia

Gemeindewesen, Zweckverband Feuerwehr Eulachtal, Auflösung, Kenntnisnahme

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. Januar 2019

52. Gemeindewesen (Zweckverband Feuerwehr Eulachtal)

Erwägungen

1. Die Politischen Gemeinden Elgg, Hagenbuch und ehemals Hofstetten bildeten unter dem Namen «Feuerwehr Eulachtal» seit 1993 einen Zweck- verband für den Betrieb einer gemeinsamen Feuerwehr (RRB Nr. 570/ 1993). Im Hinblick auf das Inkrafttreten des Gemeindegesetzes vom 20. April 2015 (GG; LS 131.1) und die damit einhergehenden zahlreichen Ände- rungen für den Zweckverband sowie nach dem Zusammenschluss der beiden Politischen Gemeinden Elgg und Hofstetten per 1. Januar 2018 beantragte die Feuerwehrkommission den Gemeinderäten der Verbands- gemeinden die Auf‌lösung des Zweckverbandes und die Neuregelung der Zusammenarbeit der beiden Gemeinden in einem Anschlussvertrag. Die Gemeinderäte folgten dem Antrag und beantragten ihrerseits den Stimm- berechtigten an der Urne, die Auf‌lösung des Zweckverbandes gutzuheis- sen. Die Stimmberechtigten der beiden Verbandsgemeinden Elgg und Hagenbuch stimmten der Vorlage am 23. September 2018 an der Urne zu. Der Bezirksrat Winterthur hat bestätigt, dass gegen die Beschlüsse keine Rechtsmittel eingingen. Mit Mitteilung vom 7. November 2018 ersuchte die Politische Gemeinde Elgg den Regierungsrat um Kenntnisnahme der Auf‌lösung des Zweck- verbandes per 31. Dezember 2018.

2. Die Auf‌lösung des Zweckverbandes Feuerwehr Eulachtal gibt zu keinen Bemerkungen Anlass und ist deshalb zur Kenntnis zu nehmen. Die Akten des Zweckverbandes sind von der Sitzgemeinde Elgg ins Ge- meindearchiv zu überführen. Die Aufbewahrung hat sich nach dem Archivgesetz (LS 170.6) zu richten.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Von der Auf‌lösung des aus den Politischen Gemeinden Elgg und Ha- genbuch bestehenden Zweckverbandes Feuerwehr Eulachtal per 31. De- zember 2018 wird Kenntnis genommen.

II. Die Akten des Zweckverbandes sind von der Sitzgemeinde Elgg ins Gemeindearchiv zu überführen. Die Aufbewahrung richtet sich nach dem Archivgesetz.

III. Mitteilung an die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Elgg, Lindenplatz 4, 8353 Elgg, Hagenbuch, Dorfplatz 1, 8523 Hagenbuch, den Bezirksrat Winterthur, Hermann-Götz-Strasse 26, 8400 Winterthur, die Gebäudeversicherung Kanton Zürich sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Gemeindewesen, Zweckverband Feuerwehr Eulachtal, Auflösung, Kenntnisnahme | Lexipedia | Lexipedia