Anfrage Monika Spring, Zürich, Patrick Hächler, Gossau, und Michèle Bättig, Zürich, betreffend Gebäudeprogramm: Zürich an drittletzter Stelle, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 84/2012
Sitzung vom 23. Mai 2012
522. Anfrage (Gebäudeprogramm: Zürich an drittletzter Stelle) Kantonsrätin Monika Spring, Zürich, Kantonsrat Patrick Hächler, Gossau, und Kantonsrätin Michèle Bättig, Zürich, haben am 12. März 2012 folgende Anfrage eingereicht: Mit Erstaunen mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass der Kanton Zürich 2011 bezüglich der ausbezahlten Fördergelder aus dem Gebäude- programm des Bundes pro 1000 Einwohnende an drittletzter Stelle liegt. Diese Tatsache stellt der zuständigen Baudirektion ein schlechtes Zeugnis aus. Dabei gibt sich diese gerne als ökologisch sehr fortschritt- lich und beansprucht gewissermassen die Führungsrolle unter den Bau- und Energiedirektoren der Kantone. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Be- antwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wie erklärt der Regierungsrat die Tatsache, dass der Kanton Zürich bezüglich ausbezahlter Förderbeiträge im vergangenen Jahr nur ge- rade die drittletzte Position einnimmt?
2. Wieviele Gesuche wurden 2009, 2010 und 2011 insgesamt einge- reicht? Wieviele Gesuche davon wurden berücksichtigt, wie viele verschoben, wie viele abgelehnt? Für welche Massnahmen? Wieviele Gesuche waren Ende 2011 noch hängig d. h. noch nicht ausbezahlt?
3. Wie lange dauerte die Erledigung eines Gesuches im Durchschnitt in den Jahren 2009, 2010 und 2011 vom Eingang bis zur Auszahlung der Fördergelder?
4. Welchen Einfluss hatten die Budget-Kürzungen und die San10-Mass- nahmen auf die Summe der Fördergelder? Um welche Beträge kürzte der RR die kantonalen Fördergelder? Auf wieviel Bundesgelder musste er dadurch in den genannten Jahren verzichten?
5. Welche Beträge hatte der RR im Budget für die Jahre 2009, 2010 und 2011 für Fördermassnahmen eingestellt, wie viel davon hat er aus- bezahlt?
6. Mit welchen Massnahmen gedenkt der Regierungsrat die offensicht- liche Benachteiligung der Zürcher Hauseigentümerinnen und Haus- eigentümer betreffend Förderbeiträge an energetische Sanierungen im Vergleich zu andern Kantonen zu korrigieren?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Monika Spring, Zürich, Patrick Hächler, Gossau, und Michèle Bättig, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Das mit der Anfrage angesprochene Gebäudeprogramm ist ein zwi- schen den Kantonen harmonisiertes Förderprogramm für energetische Verbesserungen der Gebäudehülle bestehender Bauten. Das Programm begann im Mai 2010. Die Fördergelder stammen ausschliesslich aus der nationalen Teilzweckbindung der CO 2-Abgabe auf Brennstoffen. Die Förderbedingungen sind schweizweit einheitlich. Die Verwaltung der Gelder erfolgt durch die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK). Zu Frage 1: Bereits im vorangegangenen Gebäudeprogramm der Stiftung Klima- rappen hat sich gezeigt, dass auch die Umsetzung des neuen Gebäude- programms in den grossen Kantonen eine gewisse Anlaufzeit benötigt. Dies deshalb, weil in diesen Kantonen auch viele Grossbauten saniert werden, bei denen die Planung und die Umsetzung der Vorhaben mehr Zeit beanspruchen, weshalb die Auszahlung der Förderbeiträge ver- zögert erfolgt. Es ist deshalb zu erwarten, dass der Kanton Zürich − wie beim Programm der Stiftung Klimarappen − gegen Ende der Laufzeit des Gebäudeprogramms mit den ausbezahlten Beiträgen pro Ein- wohnerin und Einwohner im interkantonalen Vergleich wieder deutlich aufholen wird. Zu Frage 2: Der Beginn des Gebäudeprogramms war im Mai 2010. Die Auswer- tung der Gesuchszahlen erfolgt deshalb ab diesem Zeitpunkt. Jahr Anzahl Bewilligte Gesuche Bewilligte Ausbezahlte Gesuche Gesuche abgeschlossen mit Fördermittel Fördermittel total Auszahlung in Franken in Franken 2010 3770 3427 608 29,52 Mio. 2,67 Mio. 2011 2735 2652 2592 34,75 Mio. 17,74 Mio. Total 6505 6079 3200 64,27 Mio. 20,41 Mio. Aus dieser Aufstellung ergibt sich, dass Ende 2011 noch 2879 Gesu- che mit einer Fördersumme von rund 44 Mio. Franken hängig waren (Differenz zwischen den bewilligten und abgeschlossenen Gesuchen). Von den ausbezahlten Fördermitteln wurden 29% für den Ersatz von Fenstern, 44% für die Isolation von Dächern, 22% für die Dämmung von Fassaden und 5% für Isolationen gegen unbeheizte Räume eingesetzt.
Zu Frage 3: Die den Kanton Zürich betreffenden Beitragsgesuche werden in einer regionalen Bearbeitungsstelle behandelt, die das Gebäudeprogramm für insgesamt 15 Kantone vollzieht. Deren Entscheid hat innert zwei Monaten ab Gesuchseingang zu erfolgen. Die Bearbeitungszeit der Zürcher Gesuche betrug in den Jahren 2010 und 2011 rund vier bis fünf Wochen. Ab der Erteilung der Förderzusage sind die Massnahmen innert zwei Jahren umzusetzen. Für grössere Bauvorhaben ist eine Frist- erstreckung möglich. Zu Fragen 4 und 5: Das Gebäudeprogramm wird nicht mit kantonalen Mitteln gespiesen. Auch die Vollzugskosten des Gebäudeprogramms werden über die Teil- zweckbindung der CO2-Abgabe gedeckt. Die Kürzungen im kantonalen Budget hatten daher keinen Einfluss auf die Summe der zur Verfügung stehenden Mittel in diesem Programm. Die mit der Anfrage angespro- chenen Budgetkürzungen betrafen das kantonale Förderprogramm Energie, mit dem Beiträge an Energieeffizienzmassnahmen in der Haustechnik sowie an die Nutzung von erneuerbaren Energien und Abwärme gefördert werden. Zu Frage 6: Für das Gebäudeprogramm gelten schweizweit einheitliche Förder- bedingungen. Es erfolgt deshalb keine Benachteiligung von Zürcher Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern. Im Übrigen setzt der Kan- ton Zürich zusätzliche Anreize mit dem kantonalen Förderprogramm Energie, indem er ergänzend zum Gebäudeprogramm Minergie-Sanie- rungen und Minergie-P-Ersatzneubauten unterstützt, was nicht in allen Kantonen der Fall ist. Über das Gebäudeprogramm wurde und wird im Rahmen von Energie Schweiz regelmässig berichtet, so z. B. mittels Extra- blatt, das jährlich an alle Schweizer Haushalte verteilt wird. Im Kanton Zürich sind die Informationen in der Broschüre zum kantonalen Förder- programm enthalten. Die Baudirektion (Abteilung Energie des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft) nimmt zudem mit eigenen Vor- trägen und Beratungsangeboten jährlich an rund 80 Veranstaltungen und Messen teil, an denen die beiden Förderprogramme auch themati- siert werden. Es sind deshalb keine zusätzlichen Massnahmen geplant.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi