Projektanträge im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 1. Quartal 2015, Freigabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. Mai 2015
523. Projektanträge der Bildungsdirektion im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 1. Quartal 2015
A. Standardprozess Nettoinvestitionen Hochbau Die Immobilienverordnung vom 24. Januar 2007 (ImV) regelt die Pla- nung und Steuerung des Bestandes und der Nutzung der Betriebsliegen- schaften des Kantons, die Abwicklung von Nettoinvestitionen im Hoch- bau, die solche Liegenschaften betreffen, und die Bewirtschaftung der Liegenschaften (§ 1 ImV). Für die Abwicklung von Investitionsprojekten im Hochbau gilt der Standardprozess, wie er in den §§ 8 ff. ImV beschrie- ben ist. Die vorliegenden Projektanträge halten die Ergebnisse der Pro- jektskizzenprüfung und der Nutzwertanalyse fest. Die gegenwärtige Ge- wichtung der Kriterien der Nutzwertanalyse wurde mit RRB Nr. 336/ 2011 festgelegt. Stimmt der Regierungsrat den Projektanträgen zu, werden die Pro- jekte für die nachfolgende Phase des Standardprozesses freigegeben. Über die weitere Entwicklung der Projekte wird gemäss Zuständigkeit nach dem allgemeinen Finanzhaushaltsrecht im Rahmen von Ausgaben- bewilligungen entschieden.
B. Projektanträge Gemäss § 15 ImV entscheidet der Regierungsrat über die Projektan- träge von Projekten der Klasse 1 und 2. Damit werden diese Vorhaben für die nächste Phase des Standardprozesses (Vorstudie) freigegeben. In der Phase Vorstudie wird das Projekt weiterentwickelt. In einzelnen Fällen (insbesondere bei Kleinvorhaben und Ersatzinvestitionen) ist die Phase Vorstudie weder erforderlich noch zweckmässig. Dann wird das Vorha- ben direkt für die Phase Projektierung freigegeben. In dieser Phase wird das Projekt zur Baureife entwickelt. Sämtliche nachstehend aufgeführ- ten Projektanträge haben die vorgängige Nutzwertanalyse gemäss § 12 ImV mit einem genügend hohen Nutzwert abgeschlossen. Der Nutzwert bildet die Grundlage für die Ermittlung der Realisierungsreihenfolge. Die aufgeführten Nettoinvestitionssummen zu den einzelnen Projekten sind als erste, der aktuellen Phase entsprechende Kostenannahmen zu interpretieren.
Tabelle 1: Projektanträge Investitionsvorhaben Klasse 2 gemäss § 10 Abs. 1 lit. b ImV Objekt Projekt Realisierung Nettoinvestitionen Hochbau davon Projektierung Vorstudie Nutzer Schule in Franken in Franken in Franken
1. Mittelschulen: Instandsetzung Gebäudetechnik 2017–2018 4 500 000 430 000 100 000 Zürich, Schrennengasse 2 und Brandschutz Mittelschul- und Kantonsschule Wiedikon Berufsbildungsamt
2. Mittelschulen: Semihalle, Einbau Galerie 2015 300 000 30 000 – Küsnacht, Dorfstrasse 30 Kantonsschule Küsnacht Mittelschul- und Berufsbildungsamt
3. Universität Zürich, Instandsetzung der Gebäude 2016–2017 7 000 000 800 000 August-Forel-Strasse 1 und 7
4. Universität Zürich, Instandsetzung des Gebäudes 2016–2017 1 500 000 200 000 –2– Hirschengraben 48
5. Universität Zürich, Umbau in eine Kindertagesstätte 2015 500 000 75 000 Sumatrastrasse 30
6. Universität Zürich, Umbau Kindertagesstätte 2015–2016 500 000 75 000 Kantonsschulstrasse 3 in Büroräume
7. Universität Zürich, Beleuchtung Kunstrasenplatz, 2015 650 000 95 000 Zürichbergstrasse 196 Beachvolleyball- und Golftrainingsanlage
Projektanträge Investitionsvorhaben Klasse 2 gemäss § 10 Abs. 1 lit. b ImV
1. Kantonsschule Wiedikon, Zürich, Schulhaus Schrennengasse 7, Instandsetzung Gebäudetechnik und Brandschutz Ausgangslage Das Schulhaus Schrennengasse 7 wurde 1973 fertiggestellt. Im Ge- bäude befinden sich die Fachschaften für naturwissenschaftliche Fächer, Geschichte und Geografie sowie die Mediothek, die Mensa und das Pro- rektorat. Die gebäudetechnischen Anlagen haben das Ende ihrer Lebens- dauer erreicht und können nur mit aufwendigen Reparatur- und Unter- haltsarbeiten betriebssicher erhalten werden. Die gesamte Haustechnik ist zu erneuern, der Brandschutz zu verbessern und die schadstoffbelas- teten Bauteile sind zu entfernen. Projektziele Mit der Umsetzung der geplanten Massnahmen sind die gebäudetech- nischen Anlagen zeitgemäss erneuert und gewährleisten einen störungs- freien Betrieb. Die gesetzlichen Anforderungen an den Brandschutz wer- den erfüllt. Nutzwertanalyse Mit den vorgesehenen Massnahmen werden die bestehenden Sicher- heitsmängel im Bereich Brandschutz behoben und die Betriebssicher- heit der Gebäudetechnik gewährleistet. Tabelle 2: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre 2015 2015–2016 2017–2018
Tabelle 3: Investitionen 2015 2016 2017 2018 2019 Total Investitionskosten in Franken 100 000 300 000 1 600 000 2 500 000 – 4 500 000 Die Kosten für die Instandsetzung der Gebäudetechnik und des Brand- schutzes werden auf 4,5 Mio. Franken geschätzt. Für die Vorstudienphase (Planerwahlverfahren) wird mit Kosten von Fr. 100 000 gerechnet. Die Kosten der Vorstudie gehen zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion. Das Vorha- ben ist im konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2015– 2018 nicht enthalten, die Finanzierung kann durch Verschieben anderer Projekte innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitio- nen Bildungsdirektion, sichergestellt werden.
2. Kantonsschule Küsnacht, Semihalle, Einbau Galerie Ausgangslage In der Semihalle der Kantonsschule Küsnacht wird unter Einbezug der Eltern seit Jahren ein erfolgreiches Mittagstischprojekt durchgeführt. Die Anzahl der Sitzplätze entspricht jedoch nicht der grossen Nachfrage, Besucherinnen und Besucher müssen teilweise in die benachbarten Schul- gebäude ausweichen. Wie eine Machbarkeitsstudie gezeigt hat, kann das Sitzplatzangebot durch den Einbau einer Galerie um rund 40 Plätze er- weitert werden. Die neu zu schaffenden Sitzplätze eignen sich zudem gut als Arbeitsplätze für Schülerinnen und Schüler. Projektziele Mit der Umsetzung der Massnahmen kann das Sitzplatzangebot im Rahmen des bestehenden Gebäudevolumens erhöht werden. Die beste- henden Bauten und Anlagen können effizient genutzt werden. Nutzwertanalyse Mit den vorgesehenen Massnahmen kann die Nutzungsflexibilität und die räumliche Auslastung der Semihalle verbessert werden. Tabelle 4: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre – 2015 2015
Tabelle 5: Investitionen 2015 2016 2017 2018 2019 Total Investitionskosten in Franken 300 000 – – – – 300 000 Die Kosten für den Einbau der Galerie werden auf Fr. 300 000 veran- schlagt. Für die Projektierung wird mit Kosten von Fr. 30 000 gerechnet. Es handelt sich dabei um eine gebundene Ausgabe nach § 37 Abs. 2 lit. d CRG. Die Ausgabe für die Phase Projektierung geht zulasten der Inves- titionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bil- dungsdirektion. Das Vorhaben ist im KEF 2015–2018 nicht enthalten, die Finanzierung kann durch Verschieben anderer Projekte innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion, sichergestellt werden.
3. Universität Zürich, August-Forel-Strasse 1 und 7, Instandsetzung der Gebäude Ausgangslage Das Gebäude August-Forel-Strasse 1 wurde 1962 erbaut und wird als Büro- und Laborgebäude genutzt. Im Rahmen einer Schadstoffunter- suchung wurde im gesamten Gebäude vereinzelt Asbest nachgewiesen. Die technischen Anlagen sind überaltert und ausfallgefährdet. Verschie- dene technische Anlagen (z.B. Kälte, Heizung und Druckluft) werden auch für das Gebäude August-Forel-Strasse 7 genutzt. Die an der August- Forel-Strasse 1 und 7 vorhandenen Flächen sollen zukünftig mehrheit- lich von den Forschungsgruppen des Kinderspitals Zürich genutzt werden. Projektziele Das Gebäude August-Forel-Strasse 1 soll asbestsaniert und die tech- nischen Anlagen sollen erneuert werden. Damit kann das Betriebsaus- fallrisiko der Technikanlagen verringert und das Gebäude für die nächs- ten 15 Jahre betriebsbereit gehalten werden. Den Forschungsgruppen des Kinderspitals Zürich sowie weiterer Institute kann für die kommenden 15 Jahre ein Gebäude zur Verfügung gestellt werden, in dem sie optimal arbeiten können. Nutzwertanalyse Durch die Instandsetzung und den Ersatz der technischen Anlagen wird die dringend benötigte Betriebssicherheit der Gebäude wieder her- gestellt. Das Risiko eines Ausfalls der Anlagen und der dadurch für For- schung und Betrieb entstehenden Schaden entfällt weitgehend. Die In- standsetzung sichert die weitere Nutzung der Liegenschaft durch die Universität für die nächsten Jahre. Durch den Einsatz einer modernen Heizanlage können die Betriebskosten für die Liegenschaft gesenkt und eine sowohl ökonomische wie auch ökologische Nutzung der Liegenschaft garantiert werden. Tabelle 6: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre – 2015 2016–2017
Tabelle 7: Investitionen 2015 2016 2017 Total Investitionskosten in Franken 800 000 3 400 000 2 800 000 7 000 000
Die Ausgaben für die Instandsetzung der August-Forel-Strasse 1und 7 werden auf insgesamt Fr. 7 000 000 geschätzt. Für die Projektierung wird mit Kosten von Fr. 800 000 gerechnet. Die Ausgabe für die Phase Pro- jektierung geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion. Es handelt sich dabei gemäss § 37 Abs. 2 lit. d CRG um eine gebundene Ausgabe. Das Vorha- ben ist im KEF 2015–2018 nicht eingestellt, die Finanzierung kann durch Verschieben anderer Projekte innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion, sichergestellt werden.
4. Universität Zürich, Hirschengraben 48, Instandsetzung des Gebäudes Ausgangslage Die räumliche und bauliche Situation an den beiden Hauptstandorten der Universität ist wegen des Wachstums der Fakultäten der Universi- tät Zürich bei gleichzeitig hohem Sanierungsdruck im Hochschulgebiet Zentrum von erheblichen Engpässen geprägt. Davon sind insbesondere auch die Servicebereiche der Universität betroffen. Zur räumlichen Kon- solidierung der Universitätsleitung soll das Gebäude Hirschengraben 48 neben der Künstlergasse 15 als deren zweiter Standort eingesetzt werden. Zurzeit arbeiten zwei Lehrstühle des Instituts für Erziehungswissen- schaften im Gebäude Hirschengraben 48. Diese sollen an die beiden be- stehenden Standorte des Instituts an der Freiestrasse 36 und Kantons- schulstrasse 3 (vgl. Ziff. 6.) verlegt werden. Das Gebäude Hirschengraben 48 wurde 1891 erbaut. Die Machbar- keitsstudie zur Ermittlung der Eingriffstiefe hat ergeben, dass die Kosten für eine der zukünftigen Nutzung angepasste Instandsetzung des Ge- bäudes Fr. 1 500 000 betragen. Projektziele Das Gebäude Hirschengraben 48 soll in kleinem Umfang instand- gesetzt werden. Die Fenster werden ersetzt, Brandschutzmassnahmen ergriffen sowie Fliesenleger-, Maler-, Elektro- und Sanitärarbeiten durch- geführt. Nutzwertanalyse Die geplanten Instandsetzungsmassnahmen stellen die Nutzung für die kommenden 15 Jahre sicher. Tabelle 8: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahr – 2015 2016–2017
Tabelle 9: Investitionen 2015 2016 2017 Total Investitionskosten in Franken 200 000 700 000 600 000 1 500 000 Die Ausgaben für die Instandsetzung des Gebäudes Hirschengra- ben 48 werden auf insgesamt Fr. 1 500 000 geschätzt. Für die Projektie- rung wird mit Kosten von Fr. 200 000 gerechnet. Die Ausgabe für die Phase Projektierung geht zulasten der Investitionsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion. Es han- delt sich dabei gemäss § 37 Abs. 2 lit. d CRG um eine gebundene Ausgabe. Das Vorhaben ist im KEF 2015–2018 nicht eingestellt, die Finanzierung kann durch Verschieben anderer Projekte innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion, sichergestellt werden.
5. Universität Zürich, Sumatrastrasse 30, Umbau in eine Kindertagesstätte Ausgangslage Die Bedürfnisse der Mitarbeitenden der Universität nach betreuten Kindertagesplätzen sind nicht gedeckt. Im Rahmen von Raumrochaden zur Zusammenführung von Teilen der Organisationseinheiten der Uni- versität bietet sich die Möglichkeit, im Gebäude Sumatrastrasse 30 zu- sätzliche Betreuungsgruppen aufzubauen. Zusätzlich können die zwei Betreuungsgruppen aus der Kantonsschulstrasse 3 an die Sumatrastrasse verlegt werden, um zum einen eine wirtschaftlichere Betreuung in einer grossen Kindertagesstätte zu erreichen und zum andern die Zusammen- führung des Instituts für Erziehungswissenschaften (vgl. Ziff. 6.) bzw. einen zweiten Standort für die Einheiten der Universitätsleitung (vgl. Ziff. 4.) zu schaffen. Das Gebäude Sumatrastrasse 30 wurde 1948 erbaut und wird zurzeit unter anderem vom Zentrum für Gerontologie genutzt. Gemäss Be- schluss der Universitätsleitung soll das Gebäude in Zukunft als Kinder- tagesstätte genutzt und durch die Stiftung kihz betrieben werden. Die Stiftung kihz wurde von der Universität und ETH Zürich gegründet. In dem Gebäude sollen zukünftig Kinder betreut und die Geschäftsstelle der Stiftung untergebracht werden. Projektziele Die als Büros genutzten Räumlichkeiten des Gebäudes Sumatra- strasse 30 sollen zu einer Kindertagesstätte umgebaut werden.
Nutzwertanalyse Gemäss Grobkostenschätzung betragen die Umbaukosten Fr. 500 000. Der investierte Betrag schafft dringend benötige Kindertagesplätze. Tabelle 10: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre – 2015 2015
Tabelle 11: Investitionen 2015 2016 2017 Total Investitionskosten in Franken 500 000 – – 500 000 Die Ausgaben für den Umbau werden auf insgesamt Fr. 500 000 ge- schätzt. Für die Projektierung wird mit Ausgaben von Fr. 75 000 gerech- net. Die Ausgabe für die Phase Projektierung geht zulasten der Investi- tionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion. Es handelt sich dabei gemäss § 37 Abs. 2 lit. d CRG um eine gebundene Ausgabe. Das Vorhaben ist im KEF 2015–2018 nicht eingestellt, die Finanzierung kann durch Verschieben anderer Projekte innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungs- direktion, sichergestellt werden.
6. Universität Zürich, Kantonsschulstrasse 3, Umbau Kindertagesstätte in Büroräume Ausgangslage Das denkmalgeschützte Gebäude Kantonsschulstrasse 3 «Schulhaus Wolfbach» wurde 1867 erbaut. Es wird durch das Institut für Erziehungs- wissenschaften und durch die Stiftung kihz, als Kindertagesstätte, ge- nutzt. Die Kindertagesstätte soll ins Gebäude Sumatrastrasse 30 verlegt (vgl. Ziff. 5.) werden. Die frei werdenden Räumlichkeiten werden dem Institut für Erziehungswissenschaften als Ersatz für die an Einheiten der Universitätsleitung abzutretenden Flächen im Gebäude Hirschengra- ben 48 (vgl. Ziff. 4.) zur Verfügung gestellt. Projektziele Die frei werdenden Flächen sollen zu Büro-, Schulungs- und Archiv- räumen umgebaut werden. Da es sich um ein denkmalgeschütztes Ge- bäude handelt, müssen die Vorgaben des Denkmalschutzes beachtet werden. Nutzwertanalyse Gemäss Grobkostenschätzung betragen die Umbaukosten Fr. 500 000. Es entstehen zusätzliche Flächen für das Institut für Erziehungswissen- schaften.
Tabelle 12: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre – 2015 2015–2016
Tabelle 13: Investitionen 2015 2016 2017 Total Investitionskosten in Franken 100 000 400 000 – 500 000 Die Ausgaben für den Umbau des Gebäudes Kantonsschulstrasse 3 werden auf insgesamt Fr. 500 000 geschätzt. Für die Projektierung wird mit Ausgaben von Fr. 75 000 gerechnet. Die Ausgabe für die Phase Pro- jektierung geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion. Es handelt sich dabei gemäss § 37 Abs. 2 lit. d CRG um eine gebundene Ausgabe. Das Vorhaben ist im KEF 2015–2018 nicht eingestellt, die Finanzierung kann durch Verschieben anderer Projekte innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion, sichergestellt werden.
7. Universität Zürich, Zürichbergstrasse 196, Beleuchtung Kunst- rasenplatz, Beachvolleyball- und Golftrainingsanlage Ausgangslage Der Akademische Sportverband Zürich (ASVZ) verzeichnet seit Jah- ren eine wachsende Nachfrage. Dabei sind die Abendstunden für die Mit- glieder (Studierende, Mitarbeitende der Universität sowie weiterer Hoch- schulen) besonders attraktiv. Die Sportanlage Fluntern an der Zürichbergstrasse 196 mit dem be- stehenden Kunstrasenplatz, der Beachvolleyball sowie der Golftrainings- anlage kann nur zu Zeiten mit Tageslicht genutzt werden, da sie keine Fluchtlichtanlage besitzt. Projektziele Durch die Installation einer Flutlichtanlage können die Nutzungszei- ten beim Beachvolleyballfeld, der Golftrainingsanlage sowie beim Kunst- rasenplatz verlängert werden. Nutzwertanalyse Die Kosten für die Flutlichtanlage betragen gemäss Kostenschätzung Fr. 650 000. Die Sportanlagen können effizienter genutzt werden.
Tabelle 14: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre – 2015 2015
Tabelle 15: Investitionen 2015 2016 2017 Total Investitionskosten in Franken 650 000 – – 650 000 Die Ausgaben für die neue Flutlichtanlage werden auf insgesamt Fr. 650 000 geschätzt. Für die Projektierung wird mit Ausgaben von Fr. 95 000 gerechnet. Die Ausgabe für die Phase Projektierung geht zu- lasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hoch- bauinvestitionen Bildungsdirektion. Es handelt sich dabei gemäss § 37 Abs. 2 lit. d CRG um eine gebundene Ausgabe. Das Vorhaben ist im KEF 2015–2018 nicht eingestellt, die Finanzierung kann durch Verschie- ben anderer Projekte innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hoch- bauinvestitionen Bildungsdirektion, sichergestellt werden.
Auf Antrag der Bildungsdirektion und Baudirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Folgende Projektanträge werden genehmigt und freigegeben für:
1. die Phase Vorstudie: Kantonsschule Wiedikon, Zürich, Instandsetzung Gebäudetechnik und Brandschutz Schulhaus Schrennengasse 7,
2. die Phase Projektierung: Kantonsschule Küsnacht, Einbau Galerie Semihalle,
3. die Phase Projektierung: Universität Zürich, August-Forel-Strasse 1 und 7, Instandsetzung der Gebäude,
4. die Phase Projektierung: Universität Zürich, Hirschengraben 48, In- standsetzung des Gebäudes,
5. die Phase Projektierung: Universität Zürich, Sumatrastrasse 30, Um- bau in eine Kindertagesstätte,
6. die Phase Projektierung: Universität Zürich, Kantonsschulstrasse 3, Umbau Kindertagesstätte in Büroräume,
7. die Phase Projektierung: Universität Zürich, Zürichbergstrasse 196, Beleuchtung Kunstrasenplatz, Beachvolleyball- und Golftrainings- anlage.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi