Gemeindewesen, Zweckverband Feuerwehr Pfungen-Dättlikon, neue Statuten, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. April 2010
528. Gemeindewesen (Zweckverband Feuerwehr Pfungen-Dättlikon)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatu- ten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Dättlikon und Pfungen bilden seit 1994 einen Zweckverband für die gemeinsame Organisation der Feuer- wehr (RRB Nr. 239/1995). Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorga- be, Zweckverbände demokratisch zu organisieren, sind die Gemeinden übereingekommen, die Zweckverbandsstatuten einer Totalrevision zu unterziehen. Am 19. und 26. November 2009 haben die Stimmberechtig- ten der beiden Verbandsgemeinden den neuen Statuten zugestimmt. Der Bezirksrat Winterthur hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebe- schlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die demokratische Aus- gestaltung der Zweckverbandsstatuten. Im Weiteren werden die Finanz- befugnisse der Verbandsorgane neu geordnet sowie die Statuten redak- tionell neu gefasst. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Zweckverbands Feuerwehr Pfungen-Dättlikon werden genehmigt.
II. Mitteilung an die Feuerwehrkommission des Zweckverbands Feuerwehr Pfungen-Dättlikon, c/o Gemeindeverwaltung Pfungen, Dorf- strasse 25, 8422 Pfungen, die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Dättlikon, Kirchgasse 1, 8421 Dättlikon, und Pfungen, Dorfstrasse 25,
8422 Pfungen, den Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winter- thur, sowie an die Gebäudeversicherung Kanton Zürich und die Direk- tion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi