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Gemeindewesen, Zweckverband Sekundarschule Kilchberg-Rüschlikon, Statuten, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. April 2010

530. Gemeindewesen (Zweckverband Sekundarschule Kilchberg-Rüschlikon)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatu- ten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Kilchberg und Rüschlikon sind über- eingekommen, unter der Bezeichnung «Sekundarschule Kilchberg- Rüschlikon» einen Zweckverband für die Schaffung und Führung einer gemeinsamen Sekundarstufe zu bilden. Am 24. November und am 3. De- zember 2009 haben die Stimmberechtigten der beiden Verbands- gemeinden den Verbandsstatuten zugestimmt. Der Bezirksrat Horgen hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Statuten enthalten die notwendigen Regelungen zum Zweck und zur Organisation des Zweckverbands. Sie entsprechen insbesondere auch den Vorgaben der Kantonsverfassung zur demokratischen Ausge- staltung der Zweckverbände. Die Bestimmungen geben zu keinen Be- merkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Bildungsdirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten des Zweckverbands Sekundarschule Kilchberg- Rüschlikon werden genehmigt.

II. Mitteilung an die Sekundarschulkommission des Zweckverbands Sekundarschule Kilchberg-Rüschlikon, Gemeindekanzlei Rüschlikon, Pilgerweg 29, 8803 Rüschlikon, die Gemeinderäte der Politischen Ge-

meinden Kilchberg, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg, und Rüsch- likon, Pilgerweg 29, 8803 Rüschlikon, den Bezirksrat Horgen, Seestras- se 124, 8810 Horgen, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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