Bericht des Regierungsrates zu den Erklärungen des Kantonsrates zum KEF 2022-2025
Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. März 2022
532. Bericht des Regierungsrates zu den Erklärungen
Erwägungen
des Kantonsrates zum KEF 2022–2025 Gemäss § 48 Abs. 2 des Kantonsratsgesetzes (KRG, LS 171.1) kann der Kantonsrat anlässlich der Beratung des Budgets Erklärungen zum Kon- solidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) beschliessen. Mit dem Beschluss über eine Erklärung verlangt der Kantonsrat vom Regierungs- rat eine Änderung des KEF (§ 48 Abs. 3 KRG). Der Regierungsrat setzt die beschlossenen Erklärungen im nächsten KEF um (§ 49 Abs. 1 KRG). Lehnt der Regierungsrat die Umsetzung ab, so erstattet er dem Kantons- rat innert vier Monaten nach dessen Beschlussfassung Bericht (§ 49 Abs. 2 KRG). An seinen Sitzungen vom 13./14. und 20./21. Dezember 2021 überwies der Kantonsrat folgende Erklärungen zum KEF 2022–2025: Nr. Titel Direktion Unterzeichner/innen 11 Neue Wirtschaftsindikatoren Betrieb PJZ DS Angie Romero (Zürich) (Leistungsgruppe Nr. 3100) 14 Bessere Vereinbarkeit von Familie und FD Melissa Näf (Bassersdorf), Beruf: Positive Auswirkungen auf Steuer- Christa Stünzi (Horgen) und einnahmen (Leistungsgruppe Nr. 4910) Cristina Cortellini (Dietlikon) 18 Steuerung Gesundheitsversorgung GD Claudia Hollenstein (Stäfa) (Leistungsgruppe Nr. 6000) 19 Steuerung Gesundheitsversorgung GD Claudia Hollenstein (Stäfa) (Leistungsgruppe Nr. 6010) 21 Vereinbarkeit von Beruf und Familie als BI Christa Stünzi (Horgen), Melissa Priorität (Leistungsgruppe Nr. 7501) Näf (Bassersdorf) und Cristina Cortellini (Dietlikon) 22 Keine «Deckelung» bei den Beratungen BI Carmen Marty Fässler (Adliswil) (Leistungsgruppe Nr. 7502) 23 W4: Fristgerecht erledigte Baubewilli- BD Monica Sanesi Muri (Zürich) gungsverfahren (Leistungsgruppe Nr. 8000) 24 Neuer Leistungsindikator Abrechnung von BD Andrew Katumba (Zürich) Bauvorhaben (Leistungsgruppe Nr. 8100) 25 W12: Umweltmanagement – Anteil Bau- BD Monica Sanesi Muri (Zürich) projekte im Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS) und Minergie (P/A/Eco) (Leistungsgruppe Nr. 8100)
Nr. Titel Direktion Unterzeichner/innen 26 Neuer Wirkungsindikator Schwachstellen BD Thomas Wirth (Hombrechtikon) Velowegnetz (Leistungsgruppe Nr. 8400) 28 Arbeitsplatzfläche pro Person BD Domenik Ledergerber (Leistungsgruppe Nr. 8700) (Herrliberg) 29 Arbeitsplatzfläche pro Person BD Peter Schick (Zürich) (Leistungsgruppe Nr. 8700) 31 Neuer Leistungsindikator Abrechnung von BD Andrew Katumba (Zürich) Bauvorhaben (Leistungsgruppe Nr. 8700) 32 W5: Durchschnittlicher Flächenbedarf/ BD Monica Sanesi Muri (Zürich) Arbeitsplatz im Bürobereich engere Zent- ralverwaltung (Leistungsgruppe Nr. 8700)
Mit der Umsetzung der KEF-Erklärungen Nrn. 11, 24, 25, 31 und 32 hat sich der Regierungsrat einverstanden erklärt (RRB Nr. 1492/2021). Die übrigen überwiesenen KEF-Erklärungen werden aus den nachfol- genden Gründen nicht umgesetzt.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Zu den vom Kantonsrat am 13./14. und 20./21. Dezember 2021 überwiesenen KEF-Erklärungen wird wie folgt Stellung genommen: Der Regierungsrat setzt die KEF-Erklärungen Nrn. 11, 24, 25, 31 und 32 um. Die KEF-Erklärungen Nrn. 14, 18, 19, 21, 22, 23, 26, 28 und 29 werden aus den folgenden Gründen nicht umgesetzt: Nr. 14 Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Positive Auswirkungen auf Steuereinnahmen (Leistungsgruppe Nr. 4910) Antrag von Melissa Näf (Bassersdorf), Christa Stünzi (Horgen) und Cristina Cortellini (Dietlikon) Saldo: 8096,9 (+60 Mio.) 8256,9 (+80 Mio.)
Stellungnahme des Regierungsrates Der Antrag steht in Zusammenhang mit mehreren parlamentarischen Vorstössen, die an der Sitzung des Kantonsrates vom 31. Mai 2021 über- wiesen worden sind (Motion KR-Nr. 312/2019 betreffend Betreuungs- gutscheine zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts und der Chancenge- rechtigkeit, Motion KR-Nr. 314/2019 betreffend Mitfinanzierung der familienergänzenden Betreuung im Vorschulbereich durch Kanton und
Gemeinden, parlamentarische Initiative KR-Nr. 28/2021 betreffend Fi- nanzierung familienergänzende Kinderbetreuung). Ob und wie die Mass- nahmen umgesetzt werden, ist derzeit völlig offen. Die Auswirkungen auf den Steuerertrag sind deshalb nicht abschätzbar, da der Zusammen- hang zwischen den gemäss KEF-Erklärung Nr. 21 geforderten zusätz- lichen Ausgaben in der Leistungsgruppe Nr. 7501, Kinder- und Jugend- hilfe, und den zusätzlichen Steuererträgen rein hypothetisch und nicht nachgewiesen ist. Es wäre deshalb verfrüht, bereits jetzt konkrete zu- sätzliche Steuererträge in die Planung einzustellen. Ein fallspezifisches Eingreifen in die Budgetierung der Steuereinnahmen ist auch methodisch nicht haltbar, da die Steuereinnahmen im Rahmen des Steuerhearings einheitlich geschätzt werden. Der Regierungsrat lehnt die Umsetzung dieser Erklärung zum KEF ab. Nr. 18 Steuerung Gesundheitsversorgung (Leistungsgruppe Nr. 6000) Antrag von Claudia Hollenstein (Stäfa) Die Saldi von Leistungsgruppe Nr. 6000 und 6010 sollen für die Jahre 2023, 2024 und 2025 um 0,6, 0,6 und 0,4 Mio. Franken verbessert werden. Stellungnahme des Regierungsrates In der Leistungsgruppe Nr. 6000, Generalsekretariat, werden 0,8 zu- sätzliche Stellen zur Gewährleistung einer permanenten Bereitschaft für eine Krisenbewältigung erforderlich. Folglich werden die Mittel nicht befristet für 2022, sondern auch darüber hinaus benötigt. Mit dem Fort- lauf der Coronapandemie hat sich gezeigt, dass die Gesundheitsdirektion im Bereich der Krisenbewältigung personell deutlich unterdotiert ist. Die Pandemiebewältigung bzw. ständige Bereitschaft muss ohne länger- fristige Einbussen bei ordentlichen Tätigkeiten möglich sein. Die im KEF eingestellten Stellen (0,8 Stellen in der Leistungsgruppe Nr. 6000 und 3,6 Stellen in der Leistungsgruppe Nr. 6010) braucht es für die Grund- struktur, um Pandemien zu überwachen und in einer akuten Situation rasch reagieren zu können. Für die Bewältigung der Coronapandemie mussten weit über 100 zusätzliche Personen zur Unterstützung der Ge- sundheitsdirektion beigezogen werden. Es sind diese Stellen, die nach der Pandemie wieder abgebaut werden können und müssen, nicht der im KEF eingestellte Grundbestand für die rasche Reaktion. Um den nöti- gen Mindestbestand gesamthaft beurteilen zu können, wird es zu einem späteren Zeitpunkt eine zusätzliche Analyse der Pandemiebewältigung brauchen. Der Regierungsrat lehnt die Umsetzung dieser Erklärung zum KEF ab.
Nr. 19 Steuerung Gesundheitsversorgung (Leistungsgruppe Nr. 6010) Antrag von Claudia Hollenstein (Stäfa) Die Saldi von Leistungsgruppe Nr. 6000 und 6010 sollen für die Jahre 2023, 2024 und 2025 um 0,6, 0,6 und 0,4 Mio. Franken verbessert werden. Stellungnahme des Regierungsrates In der Leistungsgruppe Nr. 6010, Amt für Gesundheit, werden 3,6 zu- sätzliche Stellen zur Gewährleistung einer permanenten Bereitschaft für eine Krisenbewältigung erforderlich. Folglich werden die Mittel nicht be- fristet für 2022, sondern auch darüber hinaus benötigt. Mit dem Fortlauf der Coronapandemie hat sich gezeigt, dass die Gesundheitsdirektion im Bereich der Krisenbewältigung personell deutlich unterdotiert ist. Diese Pandemiebewältigung bzw. ständige Bereitschaft muss ohne län- gerfristige Einbussen bei ordentlichen Tätigkeiten möglich sein. Die im KEF eingestellten Stellen (0,8 Stellen in der Leistungsgruppe Nr. 6000 und 3,6 Stellen in der Leistungsgruppe Nr. 6010) braucht es für die Grund- struktur, um Pandemien zu überwachen und in einer akuten Situation rasch reagieren zu können. Für die Bewältigung der Coronapandemie mussten weit über 100 zusätzliche Personen zur Unterstützung der Ge- sundheitsdirektion beigezogen werden. Es sind diese Stellen, die nach der Pandemie wieder abgebaut werden können und müssen, nicht der im KEF eingestellte Grundbestand für die rasche Reaktion. Um den nöti- gen Mindestbestand gesamthaft beurteilen zu können, wird es zu einem späteren Zeitpunkt eine zusätzliche Analyse der Pandemiebewältigung brauchen. Der Regierungsrat lehnt die Umsetzung dieser Erklärung zum KEF ab. Nr. 21 Vereinbarkeit von Beruf und Familie als Priorität (Leistungsgruppe Nr. 7501) Antrag von Christa Stünzi (Horgen), Melissa Näf (Bassersdorf) und Cristina Cortellini (Dietlikon) Mit den überwiesenen Anträgen aus dem Rat zu Betreuungskosten und damit zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie als Priorität wurde der politische Wille geäussert, dass hier der Kanton einen Beitrag leisten wird. Die dadurch entstehenden Mehrausgaben sollen transparent im KEF abgebildet werden. Aufwand: –322,4 –383 –403 –423 +60 Mio. +80 Mio. +100 Mio.
Stellungnahme des Regierungsrates Neue kantonale Ausgaben zugunsten der institutionellen Kinderbe- treuung (Vereinbarkeit von Familie und Beruf) können erst auf der Grund- lage einer vom Kantonsrat beschlossenen Vorlage geplant und in den KEF aufgenommen werden. Diese KEF-Erklärung steht in Zusammenhang mit KEF-Erklärung Nr. 14, die in der Leistungsgruppe Nr. 4910 höhere Steuererträge in der- selben Höhe als Gegenfinanzierung vorsehen möchte (vgl. die Stellung- nahme zur genannten KEF-Erklärung). Vorliegend soll der Aufwand dauerhaft erhöht werden. Inwiefern sich daraus zusätzliche Steuererträge ergeben, wird auch hier nicht dargelegt. Der Kanton würde mit Annahme der beiden KEF-Erklärungen ein finanzielles Risiko auf sich nehmen, das den mittelfristigen Ausgleich der Erfolgsrechnung gefährden könnte. Der Regierungsrat lehnt die Umsetzung dieser Erklärung zum KEF ab. Nr. 22 Keine «Deckelung» bei den Beratungen (Leistungsgruppe Nr. 7502) Antrag von Carmen Marty Fässler (Adliswil) Anstieg bei P22/P23/P24/P25 analog zum Schülerwachstum L11/ L12/L14, Betrag in Franken 2022 2023 2024 2025 +500 000 +500 000 +500 000 +500 000 –81,3 Mio. –79,9 Mio. –81,5 Mio. –81,5 Mio.
Stellungnahme des Regierungsrates Aufgrund der coronabedingten neuen Beratungsbedürfnisse wur- den die Schülerinnen und Schüler bezüglich der Berufswahl in den Bil- dungszentren eng betreut. Dieser Zusatzaufwand konnte dank neuer digitaler Instrumente ausgeglichen werden. Es ist davon auszugehen, dass die Nachfrage auch bei steigenden Schülerzahlen am Übergang von der Sekundarstufe 1 in die berufliche Grundbildung mit der fortschrei- tenden Digitalisierung aufgefangen werden kann. Auf berufswahl.zh.ch steht den Jugendlichen ein umfassendes digitales Informationsportal zur Berufswahl zur Verfügung. Die Angebote an den Mittelschulen be- finden sich mit den steigenden Schülerzahlen, den neuen Mittelschul- standorten und neuen digitalen Formaten in einer Veränderungsphase. Aufgrund dieser Entwicklungen ist eine allgemeine und systematische Bedarfserhebung für die Studienberatung vorgesehen. Der Regierungsrat lehnt die Umsetzung dieser Erklärung zum KEF ab.
Nr. 23 W4: Fristgerecht erledigte Baubewilligungsverfahren (Leistungsgruppe Nr. 8000) Antrag von Monica Sanesi Muri (Zürich) Der Prozentsatz der fristgerecht erledigten Baubewilligungsverfah- ren soll in den nächsten Jahren kontinuierlich um mind. 1% verbessert werden. 80% 81% 82% 83%
Stellungnahme des Regierungsrates Von 2016 bis 2019 erhöhte sich die Anzahl bearbeiteter Baugesuche von 3212 auf 4399. Die starke Zunahme führte im gleichen Zeitraum zur Verschlechterung der fristgerecht erledigten Baubewilligungsverfahren von 81% auf 62%. Durch die eingeleiteten Massnahmen (teilweise mehr Stellen, Effizienzsteigerungen, bessere Transparenz bei den kantonalen Fristen) konnte die Fristeinhaltung 2020 auf 78% (4389 Baugesuche) und 2021 auf 89% (4543 Baugesuche) verbessert werden. Eine kontinuierli- che Verbesserung dieses Wertes von jährlich 1% ist jedoch nicht planbar. Die Anzahl zu bearbeitender Baugesuche kann die kantonale Verwaltung praktisch nicht beeinflussen. Das Bauen in der dicht bebauten Agglome- ration wird immer komplexer und die Regelungsdichte durch Anforde- rungen der Gesellschaft immer grösser. Der Regierungsrat lehnt die Umsetzung dieser Erklärung zum KEF ab. Nr. 26 Neuer Wirkungsindikator Schwachstellen Velowegnetz (Leistungsgruppe Nr. 8400) Antrag von Thomas Wirth (Hombrechtikon) Neuer Indikator W7 Anzahl Schwachstellen im Velowegnetz. 1200 1100 1000 950
Stellungnahme des Regierungsrates Die Notwendigkeit der Behebung der Schwachstellen im Velowegnetz ist unbestritten. Daher wurde im KEF 2022–2025 das Investitionsvolu- men für Radwegbauten um 5 Mio. Franken vergrössert. Ausserdem wer- den die Bauprojekte stärker auf die Bedürfnisse der Velofahrenden ge- prüft. Das Tiefbauamt ist in enger Abstimmung mit dem Amt für Mo- bilität daran, einen Indikator zu diesem Anliegen zu erarbeiten. Dabei ist wichtig, dass dieser auf die bestehenden Indikatoren beider Ämter sowie auf die Klimastrategie abgestimmt ist und auch die gewünschte Wirkung erzielen kann. Dieser neue Indikator wird nach Möglichkeit in den KEF 2023–2026 aufgenommen.
Der Regierungsrat lehnt die Umsetzung dieser Erklärung zum KEF ab. Nr. 28 Arbeitsplatzfläche pro Person (Leistungsgruppe Nr. 8700) Antrag von Domenik Ledergerber (Herrliberg) sum aufgerechnet, im Bürobereich übrige Zentralverwaltung, in m². Stellungnahme des Regierungsrates Die Berechnung der Flächenwerte erfolgt nach dem geltenden Flächen- standard gemäss RRB Nr. 1384/2005. Demgemäss haben Teilzeitange- stellte mit einem Pensum ab 50% Anspruch auf einen Arbeitsplatz. Die Aktualisierung des Flächenstandards Büro ist in Arbeit und soll bis Ende 2022 abgeschlossen und zur Einführung bereit sein. Neben dem reinen m²-Flächenwert sollen auch die Elemente flexibler Arbeitsweisen, insbesondere der Aspekt der Teilzeitarbeit, im Flächenstandard berück- sichtigt werden. Heute ist die Arbeitsplatzteilung bei Mitarbeitenden mit einem Pen- sum über 50% aufgrund der vorhandenen technischen Arbeitsmittel und der Raumstrukturen nur eingeschränkt möglich (z. B. Tischtelefon statt Voice over IP). Eine Verdichtung durch Wegnahme der heute von Teilzeitmitarbeitenden genutzten Arbeitsplätzen ohne grössere Rocha- den und Umbauten würde zudem kaum einen Nutzen bringen (z. B. Ver- minderung von externen Mietflächen), sondern den Leerstand einzelner, verstreuter Büros bewirken. Der Regierungsrat lehnt die Umsetzung dieser Erklärung zum KEF ab. Nr. 29 Arbeitsplatzfläche pro Person (Leistungsgruppe Nr. 8700) Antrag von Peter Schick (Zürich) W5 Durchschnittlicher Flächenbedarf/Arbeitsplatz auf 100% Pensum aufgerechnet, im Bürobereich übrige Zentralverwaltung, in m². Stellungnahme des Regierungsrates Siehe Stellungnahme zur KEF-Erklärung Nr. 28. Der Regierungsrat lehnt die Umsetzung dieser Erklärung zum KEF ab.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli