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Schweizerische Zentralstelle für Gemüsebau und Spezialkulturen, Beitragsberechtigung 2016 - 2019, Erneuerung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. Mai 2015

534. Schweizerische Zentralstelle für Gemüsebau und Spezialkulturen

Erwägungen

(Beitragsberechtigung) Gemäss § 25 des Landwirtschaftsgesetzes vom 2. September 1979 kann der Kanton an die von mehreren Kantonen oder von landwirtschaftlichen Organisationen geschaffenen Beratungs- und Kontrolldienste oder Zen- tralstellen Subventionen bis zur vollen Höhe der beitragsberechtigten Ausgaben ausrichten. 1973 wurde die Zentralstelle für Gemüsebau und Spezialkulturen (SZG) in der Rechtsform eines Vereins gegründet. Mit- glieder sind alle Kantone mit bedeutendem Gemüsebauanteil in der Land- wirtschaft, ferner die Swiss Convenience Food Association (SCFA), der Verband Schweizer Gemüseproduzenten und andere Branchenvertre- ter. Die SZG bezweckt die marktkonforme Gestaltung des schweizeri- schen Gemüsebaus. Der Kanton Zürich und alle weiteren Mitgliederkantone unterstütz- ten die SZG von Anfang an mit Staatsbeiträgen, deren Höhe nach einem Schlüssel berechnet wird, der die Wohnbevölkerung und die Gemüse- anbaufläche berücksichtigt. Der Zürcher Beitrag lag seit 2012 zwischen Fr. 26 012 und Fr. 27 082 pro Jahr. Auch für 2016 bis 2019 ist ein Beitrag in diesem Umfang vorgesehen, der sich der Teuerung anpasst. Für 2016 veranschlagt die SZG einen Aufwand von rund Fr. 500 000. Sie rechnet mit Beiträgen des Bundes von Fr. 250 000 und mit solchen der beteiligten Kantone von insgesamt Fr. 156 000. Weiter beteiligen sich Branchenorganisationen und Gönner. Gemäss § 4 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 beschliesst der Regierungsrat über die Beitragsberechtigung Privater für die Dauer von längstens acht Jahren. Die Beitragsberechtigung der SZG wurde letzt- mals mit RRB Nr. 1529/2011 bis Ende 2015 anerkannt. Es ist daher ein neuer Beschluss über die Beitragsberechtigung ab 2016 erforderlich. Der Kanton Zürich zählt zu den gemüsebaulich wichtigsten Regio- nen der Schweiz. Sein Anteil am gesamtschweizerischen Anbau beträgt beim Frischgemüse rund 19,8%, beim Lagergemüse 12% und beim Ver- arbeitungsgemüse 11,5% (Basis: 2013). Der Kanton Zürich ist mit einem Flächenanteil von 19,5% (von zürcherischen Gemüseproduzenten be- wirtschafteten Flächen) der grösste Gemüseanbau-Kanton der Schweiz. Die SZG erhebt einmal pro Woche wesentliche Daten betreffend den Gemüseanbau und die Spezialkulturen in den Kantonen, bereitet die kan- tonalen Daten auf und ermittelt u. a. den zukünftigen Gemüsebedarf,

wodurch sie aktuelle und bedürfnisorientierte Importregelungen ermög- licht und auf diese Weise wesentlich zur geordneten Vermarktung der inländischen Gemüseproduktion beiträgt. Sie ist im Bereich Gemüse die einzige nationale neutrale Auskunftsstelle für Behörden, Organisa- tionen und Branchenmitglieder. Der Auftritt im Internet erschliesst auch den Zürcher Gemüseproduzenten eine Fülle von notwendigen und nütz- lichen Informationen. Die Fachstelle Gemüse am Strickhof arbeitet eng und gut mit der SZG zusammen. Die Beitragsberechtigung der SZG im Sinne von § 4 des Staatsbeitrags- gesetzes ist deshalb für weitere vier Jahre, d. h. bis 31. Dezember 2019, anzuerkennen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Beitragsberechtigung der Schweizerischen Zentralstelle für Ge- müsebau und Spezialkulturen mit Sitz in Koppigen BE wird mit Wirkung ab 1. Januar 2016 erneuert. Sie gilt bis 31. Dezember 2019.

II. Ein allfälliges Gesuch um Erneuerung der Beitragsberechtigung ist bis spätestens 31. Juli 2019 einzureichen.

III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.

IV. Mitteilung an die Schweizerische Zentralstelle für Gemüsebau und Spezialkulturen, Bern-Zürich-Strasse 18, 3425 Koppigen (E), sowie an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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