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Föderalismusmonitoring 2011-2013, Entwurf des Mehrjahresberichts, Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Mai 2014

537. Monitoringbericht Föderalismus 2011–2013,

Erwägungen

Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) Im Auftrag der ch Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit erarbeitet die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) jährlich einen Monitoring- bericht über die Entwicklung des Föderalismus. Ein neues Konzept sieht die Unterteilung in einen jährlichen, etwas kürzer gefassten Bericht und einen umfassenderen, stärker politisch ausgerichteten Mehrjahresbericht vor, der jeweils im Hinblick auf die Veranstaltung der Nationalen Födera- lismuskonferenz veröffentlicht werden soll. Der Entwurf des ersten ent- sprechenden Mehrjahresberichtes 2011–2013 wurde von der KdK mit Schreiben vom 8. April 2014 bei den Kantonsregierungen in Konsultation gegeben. Das umfassende Dokument ist in weiten Teilen beschreibender Natur, schliesst jedoch mit zwölf konkreten Massnahmenvorschlägen.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen (Zustellung auch per E-Mail an mail@kdk.ch): Wir danken Ihnen für die Gelegenheit, zum Entwurf des Monitoring- berichts Föderalismus 2011–2013 Stellung zu nehmen, und äussern uns dazu wie folgt: Der Bericht gibt einen umfassenden Überblick über die für den Föde- ralismus bedeutsamen Entwicklungen von 2011–2013. Zu den Ausfüh- rungen zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (IRV) auf S. 31 bzw. zur Spitzenmedizin auf S. 33 halten wir nochmals fest, dass es sich unserer Auffassung nach beim Ge- such des Kantons Thurgau nicht um einen Anwendungsfall von Art. 11 der Interkantonalen Vereinbarung über Hochspezialisierte Medizin (IVHSM, Streitbeilegungsverfahren) bzw. der IRV handelt. Betreffend Massnahme 10 (Föderalismus in der Öffentlichkeit stärker thematisieren) weisen wir darauf hin, dass die KdK-Plenarversammlung vom 27. September 2013 die Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln für die Öffentlichkeitsarbeit der KdK abgelehnt hat. Wir beantragen daher, den Satz auf S. 75, wonach in Zusammenhang mit dem Kommunikations- konzept der KdK vom 27. September 2013 entsprechende Mittel bereit- zustellen seien, zu streichen.

II. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Monitoringberichts durch die KdK nicht öffentlich.

III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates sowie an die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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