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Integrierte Psychiatrie Winterthur - Zürich Unterland, Geschäftsbericht 2019 und Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie 2019, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Mai 2020

542. Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland, Jahresbericht und Bericht über die Umsetzung der Eigentümer- strategie für das Jahr 2019 (Genehmigung)

Erwägungen

A. Ausgangslage Die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland (ipw) ist verantwortlich für die psychiatrische Versorgung des nördlichen Kan- tonsteils (§ 2 lit. a Gesetz über die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland [ipwG, LS 813.18]). Sie vereint die kantonalen psychia- trischen Einrichtungen der Regionen Winterthur und Zürcher Unterland unter einem Dach. Gemäss § 15 Abs. 3 lit. b ipwG erstellt die Geschäfts- leitung die Rechenschaftsberichte und den Antrag zur Gewinnverwen- dung zuhanden des Spitalrates. Der Spitalrat verabschiedet die Rechen- schaftsberichte und den Antrag zur Gewinnverwendung zuhanden des Regierungsrates (§ 14 ipwG), und dieser verabschiedet sie zuhanden des Kantonsrates (§ 7 lit. b ipwG). Dem Kantonsrat wiederum obliegt gemäss § 6 lit. e ipwG die Genehmigung, wobei die Genehmigung der Gewinn- verwendung aufgrund des direkten Sachzusammenhangs zusammen mit der Genehmigung der Staatsrechnung erfolgt. Die vom Kantonsrat zu ge- nehmigende Jahresrechnung der ipw entspricht der Rechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 9540 und ist damit Teil der Staatsrechnung. Der Spitalrat hat den umfassenden Jahresbericht der ipw für das Jahr 2019 mit Beschluss vom 31. März 2020 genehmigt. Die ipw hatte 2019 auch erstmals die Eigentümerstrategie des Kantons umzusetzen, die der Kantonsrat am 24. September 2018 genehmigt hatte (Vorlage 5432). Der Spitalrat erstattete der Gesundheitsdirektion am 31. März 2020 seinen Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrate- gie (§ 12 lit. a ipwG). Gestützt darauf erstellte die Gesundheitsdirektion ihren Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie der ipw, der nun vom Regierungsrat zu genehmigen und anschliessend dem Kantons- rat zur Genehmigung zu unterbreiten ist (§§ 8 Abs. 2 und 6 lit. d ipwG).

Auf operativer Ebene ist aus dem Geschäftsjahr 2019 Folgendes zu berichten: – Es resultierte ein Reingewinn (Konsolidierte Erfolgsrechnung) von 7,1 Mio. Franken; – die Ertragskraft insgesamt konnte gesteigert werden, insbesondere dank höherer Erträge aus Patientenbehandlungen im stationären und im tagesklinischen Bereich; – es wurden weniger ambulante Einzelkonsultationen erbracht, aber mehr Pflegetage geleistet; – der Betriebsaufwand war rückläufig; – die durchschnittliche Aufenthaltsdauer blieb stabil bei 26,1 Tagen; – die EBITDA-Marge liegt bei 9,6%, die Eigenkapitalquote bei 60%.

B. Geschäftsbericht 2019 im Einzelnen Das Berichtsjahr war geprägt von der Konstituierung der ipw als selbst- ständige öffentlich-rechtliche Anstalt im Eigentum des Kantons; die sym- bolische Stabsübergabe erfolgte am 12. Februar. Auf Anfang des Berichts- jahres übergab der Kanton der ipw auch die Immobilien im Baurecht, was zur Folge hat, dass sie nun auch Bauherrin des neuen Ergänzungs- und Erweiterungsbaus ist, dessen Erstellung mit der Vergabe der Planungs- und Bauaufträge in Angriff genommen wurde. Ziel ist es, alle stationä- ren Behandlungen ab 2023 zentral am Standort Winterthur Wülflingen zu erbringen. Mit der Verselbstständigung erhielt die operative Leitung der ipw eine neue Führungsstruktur: Sie ist unter der Führung der Spitaldirektion in die Einheiten Ärztliche Direktion, Direktion Pflege und Fachdienste, Direktion Finanzen und Informatik, Direktion Betriebe und Direktion Human Resources gegliedert. Die Anzahl Pflegetage an den heute noch drei Standorten Klinik Schlosstal Winterthur, Kriseninterventionszentrum Winterthur und Zen- trum Hard Embrach konnte im Berichtsjahr um 2,6% auf 84 596 gestei- gert werden, ebenso die geleisteten Behandlungstage in den Tagesklini- ken Winterthur, Glattbrugg und Bülach (insgesamt 19 418 Tage, +3,6%). Die Anzahl ambulanter Einzelkonsultationen an den Standorten Winter- thur, Glattbrugg, Dielsdorf, Bülach und Kloten hingegen ging um 7,3% auf gut 110 000 zurück, wobei die Zahlen vor allem bei den Ambulatorien für Erwachsene, bei der Integrierten Suchthilfe Winterthur und beim Konsiliar- und Liaisondienst für das Kantonsspital Winterthur (KSW) rückläufig waren.

Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer lag im Vergleich zum Vorjahr unverändert bei 26,1 Tagen (im Durchschnitt aller psychiatrischen Klini- ken der Schweiz sind es 31 Tage). Der Day Mix Index (DMI) – das ist der Indikator gemäss der Tarifstruktur TARPSY für den durchschnittlichen Schweregrad aller Behandlungsfälle (über alle Klinikbehandlungen in der Schweiz hinweg beträgt er 1.000) – lag im Berichtsjahr bei 1.064; es wurden also leicht schwerere Fälle behandelt als im Durchschnitt aller Psychiatrien in der Schweiz. Von den insgesamt 3231 behandelten Patien- tinnen und Patienten gehörten 3085 der Versicherungsklasse allgemein an. Bloss 146 Patientinnen und Patienten (4,6%) hatten eine Zusatzversiche- rung privat oder halbprivat. Es wurden 1618 Frauen und 1613 Männer behandelt. Das Durchschnittsalter der Patientinnen und Patienten lag bei 43,1 Jahren. Die Behandlungsqualität, gemessen an einer landesweiten Befragung in den Kliniken der Erwachsenenpsychiatrie durch den Nationalen Ver- ein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken ANQ, lag mit 94,8% zufriedenen Patientinnen und Patienten (Bewertung gut, sehr gut oder ausgezeichnet) leicht unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt (95,3%). Am 7. Februar des Berichtsjahres erlangte die ipw das 2-Star-­ Label der European Foundation for Quality Management (EFQM). Unter dem Titel «Living well in Later Life» widmete sich die jährliche Fachtagung «Integrierte Psychiatrie im Diskurs» am 14. März der psychi- schen Gesundheit von älteren Menschen. Zudem wurde wiederum die Summer School durchgeführt, die in Zusammenarbeit mit dem KSW Me- dizinstudentinnen und Medizinstudenten während der Sommerferien während zweier Tage einen Einblick in die Arbeit der Psychiatrie vermit- telt. Das dient nicht zuletzt der Nachwuchsförderung. Am 30. April wurde der modernisierte Markenauftritt mit neuem Cor- porate Design (eischliesslich das Logo) und einer neuen Website lan- ciert. Er unterstreicht die Verselbstständigung der ipw. Seit dem 30. Juni verfügt die ipw über ein neues Angebot: das Home Treatment für Men- schen ab 65 Jahren, die eine ambulante oder tagesklinische Einrichtung nicht aufsuchen können. Sie werden von Fachleuten der ipw zu Hause auf- gesucht und behandelt. Bezüglich Geschäftsentwicklung verlief das Geschäftsjahr 2019 erfolg- reich: der Gesamtertrag aus Patientenbehandlungen lag bei 86,55 Mio. Franken, das bedeutet im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von 3%. Der Betriebsertrag konnte auf 103,85 Mio. Franken gesteigert werden (+2,1%). Gleichzeitig sank der Betriebsaufwand um 5% auf 96,74 Mio. Franken. Der Personalaufwand blieb gegenüber dem Vorjahr unverän- dert bei 72,1 Mio. Franken. Der Personalbestand betrug über das Berichts-

jahr im Durchschnitt 546,7 Vollzeitstellen (Vorjahr: 544,2), verteilt auf 910 Mitarbeitende, davon 113 in Ausbildung. Der Anteil der Frauen aller Beschäftigten lag bei rund 68%. Die in Anlehnung an die International Public Sector Accounting Stan- dards (IPSAS) vorgelegte Rechnung zeigt folgende Eckwerte: Der Be- triebsertrag steigerte sich auf 103,85 Mio. Franken (Vorjahr: 101,66 Mio. Franken). Der Betriebsaufwand sank von 101,3 Mio. Franken auf 96,7 Mio. Franken. Der Gewinn betrug 7,1 Mio. Franken (Vorjahr: 0,4 Mio. Fran- ken). Die EBITDA-Marge lag bei 9,6% (Vorjahr: 7,8%). Die Finanzkon- trolle testierte die Konzernrechnung der ipw am 19. März 2020.

C. Gewinnverwendung Gemäss § 14 ipwG verabschiedet der Spitalrat den Antrag zur Ver- wendung des Gewinns (bzw. zur Deckung des Verlusts) zuhanden des Re- gierungsrates. Der Regierungsrat verabschiedet gemäss § 7 lit. b ipwG den Antrag zur Verwendung des Gewinns (bzw. zur Deckung des Ver- lusts) zuhanden des Kantonsrates. Gestützt auf den Antrag des Spitalrates beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, den Gewinn von Fr. 7 105 767 den freien Reserven (Eigen- kapital) zuzuweisen (Vorlage 5605). Zu Beginn der Verselbstständigung wird auf eine Gewinnverwendung zugunsten des Kantons verzichtet. Dadurch wird die finanzielle Struktur der Anstalt während einer Über- gangsfrist gestärkt.

D. Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie Insgesamt hat sich die ipw mit den veränderten Rahmenbedingungen und ihren neuen Rollen im ersten Jahr der Selbstständigkeit gut zurecht- gefunden. Im Rahmen ihres Aufgabenbereiches hat die ipw 2019 die He- rausforderungen erfolgreich bewältigt und ist damit gut für die nächsten Jahre vorbereitet. Die ipw ist eine moderne Klinik und professionelle Dienstleistungsorganisation, immer mit Blick auf die Bedürfnisse ihrer Patientinnen und Patienten, auf die Anliegen ihrer Mitarbeitenden so- wie die zur Verfügung stehenden Mittel. Zu erwarten ist, dass die Arbeit an der Unternehmensstrategie im kommenden Jahr intensiviert wird. Die Wirtschaftlichkeit war 2019 mit einer EBITDA-Marge von 9,6% erfreulich. Dies ist eine günstige Voraussetzung insbesondere für das Vo- ranbringen des Projektes Ersatz- und Ergänzungsbau, der aus eigenen Kräften finanziert werden soll. Die Herausforderung, diese Vorgaben auch in Zukunft und unter schwieriger werdenden Rahmenbedingen zu errei- chen, bleibt bestehen. Insbesondere wird mit dem Bewältigen der Folgen der Corona-Krise eine neue Herausforderung auf die ipw zukommen.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Geschäftsbericht wird zuhanden des Kantonsrates verabschie- det.

II. Der Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie wird ge- nehmigt und zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.

III. Mitteilung an die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland, Wieshofstrasse 102, 8408 Winterthur, sowie an die Finanz- direktion und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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