Massnahmen zum Schutz gegen Covid-19, Öffnungspaket IV, Konsultation, Schreiben an das EDI
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. Mai 2021
551. Massnahmen zum Schutz gegen Covid-19, Öffnungspaket IV (Konsultation) Mit E-Mail vom 12. Mai 2021 hat das Eidgenössische Departement des Innern die Kantone zu einer Konsultation zum Öffnungsschritt IV ein- geladen. Bezugnehmend auf das Drei-Phasen-Modell, das der Bundes- rat an seiner Sitzung vom 12. Mai 2021 verabschiedet hat, schlägt er nun vor, Ende Mai 2021 den Wechsel von Phase 1 zu Phase 2 vorzunehmen. Der Bundesrat hält aber fest, dass für die definitive Beurteilung, welche konkreten Öffnungsschritte möglich sind, die epidemiologische Situation am 26. Mai 2021 entscheidend sein werde. Vorgeschlagen werden Lockerungen beim Homeoffice, bei Präsenz- veranstaltungen im Tertiärbereich, bei Veranstaltungen, bei Sport- und Kulturaktivitäten im Amateurbereich, bei Läden sowie im Gastronomie- bereich. Zudem schlägt der Bundesrat vor, Personen, die mit einem in der Schweiz oder in der EU zugelassenen Impfstoff vollständig geimpft wurden, sowohl von der Kontakt- als auch von der Reisequarantäne aus- zunehmen. Die Kantone sind eingeladen, die Fragen via Umfragetool bis am 19. Mai 2021 zu beantworten. Der Regierungsrat ist mit dem Wechsel von Phase 1 zu Phase 2 per Ende Mai 2021 einverstanden und die vom Bundesrat vorgeschlagenen Öff- nungsschritte werden überwiegend unterstützt. Einzelheiten ergeben sich aus der Beantwortung der gestellten Fragen.
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Schreiben an das Eidgenössische Departement des Innern, 3003 Bern, Rückmeldung auch via Umfragetool (https://survs.com/survey/osehfeq- ged): Sie haben uns mit E-Mail vom 12. Mai 2021 zu einer Konsultation zum Öffnungsschritt IV eingeladen. Wir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme und beantworten die Fragen wie folgt:
1. Ist der Kanton mit dem Wechsel von Phase 1 zu Phase 2 gem. Drei- Phasen-Modell per 31. Mai 2021 einverstanden? Ja.
2. Ist der Kanton grundsätzlich mit dem Öffnungsschritt IV einver- standen? Ja.
3. Ist der Kanton mit der Aufhebung der Homeoffice-Pflicht unter der Voraussetzung repetitiver Testung einverstanden? Nein. Wir begrüssen zwar, dass von der Homeoffice-Pflicht wieder zur Home office-Empfehlung übergegangen werden soll. Wir lehnen jedoch die Ver- knüpfung mit weiteren Massnahmen und damit auch mit dem repetitiven Testen ab. Sollte die Verknüpfung dennoch beibehalten werden, ist auf je- den Fall davon abzusehen, die Betriebe, die ein repetitives Testen durchfüh- ren, dazu zu verpflichten, die Mitarbeitenden regelmässig über die Vorteile der Tests zu informieren, weil dies zu administrativem Mehraufwand ohne erkennbaren Mehrwert führen würde.
4. Ist der Kanton mit den Erleichterungen für Präsenzveranstaltungen im Tertiärbereich unter Voraussetzung repetitiver Testungen einver- standen? Ja. Bei den Lockerungen für die Tertiärstufe sind nur die Hochschulen ausdrücklich erwähnt. Es fehlt die Höhere Berufsbildung (Tertiär B). Die Räumlichkeiten in diesem Bereich unterscheiden sich deutlich von den- jenigen der Hochschulen. Für diesen Bereich müssten die Kapazitäts- beschränkungen nicht mit Bruchteilen der Fläche, sondern mit Mindest- flächen pro Person angegeben werden, wie dies auch andernorts (Sport- bereich) der Fall ist.
5. Ist der Kanton mit den vorgeschlagenen Regelungen zu Veranstal tungen einverstanden: – Veranstaltungen allgemein? Ja. Die maximale Personenzahl gemäss Art. 6 Abs. 2 Bst. a Covid-19-Ver- ordnung besondere Lage soll spätestens ab 1. August 2021 auf 5000 er- höht werden. – Veranstaltungen zur politischen Meinungsbildung und religiöse Ver- anstaltungen? Ja. – Publikumsveranstaltungen? Ja. – Private Veranstaltungen? Ja. – Menschenansammlungen? Ja.
6. Ist der Kanton mit den vorgeschlagenen Regelungen zu Sport- und Kulturaktivitäten einverstanden: – Erhöhung der Gruppengrösse? Ja. – Sport und Kultur innen? Ja. – Kontaktsport? Ja. – Publikum bei Wettkämpfen und Aufführungen im Amateurbereich? Ja. – Chorkonzerte? Ja. – Wettkämpfe? Ja.
7. Ist der Kanton mit der Öffnung der Thermalbäder und Wellness- einrichtungen einverstanden? Ja.
8. Ist der Kanton mit der vorgeschlagenen Regelung für die Kapazi- tätsbeschränkung in Läden einverstanden? Ja. Die einheitliche Regelung der Kapazitätsbeschränkungen für Detail- handelsgeschäfte unabhängig vom jeweiligen Sortiment wird ausdrück- lich begrüsst. Darüber hinaus erachten wir die Abschaffung der Quadrat- meterbegrenzungen im Detailhandel für angezeigt.
9. Ist der Kanton mit der Öffnung der Innenbereiche von Restaurants einverstanden? Ja. Unterschiedliche Regelungen im Innen- und Aussenbereich von Res- taurants sind nicht umsetzbar. Deshalb beantragen wir die Befreiung von der Maskenpflicht, sobald die Gäste an ihrem Tisch sitzen sowohl für die Aussen- als auch die Innenbereiche der Restaurationsbetriebe.
10. Ist der Kanton mit der vorgeschlagenen Regelung zur Kontakt- quarantäne einverstanden? Ja.
11. Ist der Kanton mit der vorgeschlagenen Regelung zur Reise- quarantäne einverstanden? Ja. Die Aufhebung der Reisequarantäne für vollständig geimpfte Personen während sechs Monaten wird begrüsst. Diese Erleichterung soll auch auf Genesene ausgeweitet werden. Zudem sollen Einreisebeschränkun- gen für Reisende aus Ländern und Gebieten, von denen keine grössere Ansteckungsgefahr als in der Schweiz ausgeht, gänzlich aufgehoben werden.
12. Weitere Bemerkungen Der Bundesrat wird aufgefordert, das elektronische Covid-19-Zertifi- kat mit Hochdruck voranzutreiben und eine für die Kantone und die Be- völkerung einfach umsetz- und handhabbare Lösung anzustreben. Während ein grosser Teil der älteren Bevölkerung bereits geimpft ist, müssen jüngere Menschen noch länger auf die vollständige Impfung war- ten. Anstelle der Impfung müssen sie sich deshalb in vielen Fällen testen lassen (zum Beispiel um zu verreisen). Der Bundesrat wird deshalb auf- gefordert, die Kosten für sämtliche Tests bis Ende August 2021 zu über- nehmen, um die Ungleichbehandlung zwischen impfwilligen Menschen ohne Impfung und geimpften Menschen möglichst klein zu halten.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Ge- sundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli