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Meliorationen, Kilchberg, Drainagengenossenschaft Bänklen-Hochweid-Stocken, Auflösung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. April 2010

553. Meliorationen (Entwässerungsgenossenschaft

Erwägungen

Bänklen-Hochweid-Stocken, Kilchberg, Auflösung) 1942/43 wurde in Kilchberg in den Flurabteilungen Bänklen, Hochweid und Stocken ein Gebiet von rund zehn Hektaren entwässert (RRB Nr. 248/1943). Die entsprechende Fläche ist heute überbaut oder im Be- sitz der Gemeinde, die den Unterhalt der noch bestehenden Anlagen übernimmt. Der Gemeinderat Kilchberg hat deshalb am 2. Februar 2010 die Auflösung der genannten Genossenschaft im Sinne von § 53 Abs. 4 des Landwirtschaftsgesetzes vom 2. September 1979 (LG) be- schlossen. Die Auflösung bedarf der Zustimmung der Behörde, welche die Statuten genehmigt hat (§ 53 Abs. 3 LG). Diese Zustimmung kann erteilt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die vom Gemeinderat Kilchberg am 2. Februar 2010 beschlossene Auflösung der Drainagegenossenschaft Bänklen-Hochweid-Stocken wird genehmigt.

II. Das Grundbuchamt Thalwil wird eingeladen, die sich auf die ge- nannte Genossenschaft beziehenden Mitgliedschaftsanmerkungen zu löschen.

III. Mitteilung an den Gemeinderat Kilchberg, Postfach 451, 8802 Kilchberg, den Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, das Grundbuchamt Thalwil, Postfach 1274, 8800 Thalwil, sowie an die Bau- direktion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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