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Universitätsspital, Trakt MR V, Ersatz von zwei MR-Geräten, Baumassnahmen, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Mai 2014

556. Universitätsspital, Trakt MR V, Ersatz von zwei MR-Geräten,

Erwägungen

Baumassnahmen Im Trakt MR V sind zurzeit insgesamt sechs Magnetresonanztomographie- Geräte (MR-Geräte) des Universitätsspitals, der Universität und der ETH zu medizinischen und zu Forschungszwecken im Einsatz. Die beiden vom Institut für diagnostische und interventionelle Radiologie des Uni- versitätsspitals betriebenen Geräte mit einer Feldstärke von 1,5 Tesla sind mittlerweile 17 und 18 Jahre alt und nicht mehr auf dem aktuellen Stand der Technik. Sie müssen daher durch MR-Geräte der neuesten Generation mit einer Feldstärke von 3 Tesla und mit einem höheren Auflösungsvermögen ersetzt werden. Mit dem Geräteersatz gehen umfangreiche bauliche Anpassungen in den beiden Geräteräumen und ihren Nebenräumen einher. Sie betreffen die Bereiche Brandschutz, Lüftung, Elektro, Sanitär sowie die Quench- leitungen (Schutzsystem bei Ausfall der Kühlung). Im Wesentlichen sind folgende bauliche Massnahmen vorgesehen: – Aus Brandschutzgründen wird die Holzbalkendecke im Vorraum der MR-Geräte durch eine Decke mit höherem Brandwiderstand ersetzt und eine zum abgehängten Deckenbereich abschliessende Wand er- stellt. – Das Luftverteilnetz und die entsprechenden Steuerungsapparate wer- den ersetzt. Die Räume werden über konstante Volumenstromregler an die Frischluftanlage angeschlossen. Die Abluft in den MR-Geräte- räumen wird direkt am jeweiligen Gerät abgesaugt. Die Umluftkühler in den zwei Technikräumen werden jeweils durch einen Klimaschrank ersetzt. Die Lufterhitzer in den beiden Befundungsräumen werden an die Heizleitungen in den Decken angeschlossen. – Für den Ersatz der MR-Geräte sind umfangreiche elektrotechnische Anpassungen und Ersatzinstallationen notwendig. Zur Sicherstellung einer ausreichenden Elektroversorgung werden neue Zuleitungen installiert. Die Anlagenverteiler zur Steuerung der MR-Geräte werden erneuert. Die Unterverteilung im Korridor wird durch einen neuen Zonenverteiler erweitert. Für die Allgemeinstromversorgung werden neue Zuleitungen ab der Unterverteilung zur Zonenverteilung verlegt.

– Im Sanitärbereich muss infolge der höheren Leistung der neuen Ge- räte die Wasser-Notkühlung angepasst werden. Dazu werden die bei- den Notkühleinspeisungen ab der Kaltwasserleitung im Korridor neu erstellt. Zur Entwässerung des Kondensats der Klimaschränke und der Notkühleinspeisung werden Anschlüsse an das allgemeine Ent- wässerungssystem geschaffen. – Ferner werden für die Bauzeit Staubwände erstellt. Für den Geräte- ersatz müssen Tür- und Wandelemente demontiert und danach wie- der neu montiert werden. – Die bestehenden Quenchleitungen müssen je nach Typ der neuen MR-Geräte allenfalls ersetzt werden. Die Fabrikate sind aber noch offen. Im Kostenvoranschlag ist der Ersatz einer Quenchleitung ent- halten. Aus Kostengründen wurde auf eine neue Kälteleitung und weitere Installationen verzichtet, die für den Betrieb nicht zwingend notwendig sind, aber Komforteinbussen zur Folge haben. Damit wird jedoch das Risiko einer höheren Störanfälligkeit des Betriebs der MR-Geräte und finanzieller Einbussen durch Betriebsausfälle in Kauf genommen. Die Geräte werden gestaffelt 2014 und 2015 beschafft. Die Kosten der baulichen Massnahmen betragen gemäss dem Kos- tenvoranschlag der Hemmi Fayet Architekten AG, Zürich, Fr. 1 940 000 (Kostenstand 1. April 2013, Genauigkeitsgrad ±10%). Sie setzen sich wie folgt zusammen: in Franken Vorbereitungsarbeiten 376 500 Gebäude 1 319 000 Umgebung 8 000 Baunebenkosten 58 500 Reserve 178 000 Total (einschliesslich MWSt 8,0%) 1 940 000 Für die Neubeschaffung der zwei MR-Geräte rechnet das Universitäts- spital mit Kosten von Fr. 4 579 000. Diese Kosten gehen direkt zulasten des Universitätsspitals.

Gemäss IPSAS errechnen sich die jährlichen Kapitalfolgekosten wie folgt: Baukosten Umbauten Kapitalfolgekosten Kontierung Kalkulatorische Abschreibung Abschreibung Zinsen (2,25%) nach IPSAS/H+ Fr. Fr. Fr. Konto 5041 1 00000 Hochbauten Rohbau 1 17% 324 000 3 600 3% 9 700 Konto 5041 2 00000 Hochbauten Rohbau 2 2% 37 000 400 3% 1 100 Konto 5041 3 00000 Hochbauten Ausbau 19% 366 000 4 100 3% 11 000 Konto 5041 4 00000 Hochbauten Installationen 62% 1 213 000 13 600 5% 60 700 Total (einschliesslich MWSt 8,0%) 100% 1 940 000 21 700 82 500 Total 1 940 000 Total 104 200 Es entstehen keine personellen und betrieblichen Folgekosten. Die Abwicklung des Projektes erfolgt gemäss Standardprozess der Immobilienverordnung. Der Projektantrag wurde mit RRB Nr. 357/2014 mit geschätzten Kosten von Fr. 2 200 000 genehmigt. Die Minderkosten von Fr. 260 000 ergeben sich aus Einsparungen infolge Verkleinerung des Projektumfangs. Für das Vorhaben ist gestützt auf § 22 des Gesetzes über das Univer- sitätsspital (USZG) eine Ausgabe von Fr. 1 940 000 zu bewilligen. Es han- delt sich dabei um eine gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG). Die Ausgabe geht zulasten des Kontos 6340.5041, Erneuerungsunterhalt Hochbau. Das Projekt ist im Budget 2014 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2014–2017 nicht enthalten. Die Finanzierung wird durch die Verschiebung oder Kürzung von anderen Projekten in- nerhalb der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation, sichergestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Baumassnahmen im Rahmen des Ersatzes von zwei MR- Geräten im Trakt MR V des Universitätsspitals wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 940 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 6300, somatische Akutversorgung und Rehabilitation, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baukosten- indexes gemäss nachfolgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Kostenstand 1. April 2013)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Ge- sundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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