Verein Inselhof Triemli, Zentrum Inselhof Mutter&Kind-Units, Zürich, Beitragsberechtigung, Erneuerung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. Juni 2017
568. Verein Inselhof Triemli, Zentrum Inselhof Mutter&Kind-Units,
Erwägungen
Zürich (Beitragsberechtigung) Gemäss § 4 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 (LS 132.2) in Verbindung mit § 10 der Jugendheimverordnung vom 4. Oktober 1962 (LS 852.21) beschliesst der Regierungsrat über die Beitragsberechtigung von Jugendheimen bezüglich der Ausrichtung von Staatsbeiträgen (Kos- tenanteile) gemäss §§ 7 ff. des Jugendheimgesetzes vom 1. April 1962 (LS 852.2). Mit Beschluss Nr. 1322/2013 erteilte der Regierungsrat dem Verein Insel- hof Triemli eine bis 31. Dezember 2015 gültige Beitragsberechtigung für den Betrieb des Zentrums Inselhof Mutter&Kind-Units im Umfang von neun Plätzen für Mütter und bis zwölf Plätzen für deren Kinder. Mit Ein- gabe vom 14. Juli 2015 ersucht die Trägerschaft um Erneuerung der Bei- tragsberechtigung. Im Zusammenhang mit der Bewilligungserneuerung musste das Konzept überarbeitet werden, was zu Verzögerungen führte. Im Zentrum Inselhof Mutter&Kind-Units werden Säuglinge und Klein- kinder mit ihren Müttern aufgenommen, wenn die grundlegende Versor- gung und Förderung des Kindes durch die Herkunftsfamilie nicht ge- währleistet und zur Sicherung des Kindesschutzes eine intensive Beglei- tung und Unterstützung erforderlich ist. Die Betreuung der Kinder und Mütter ist während 24 Stunden an 365 Tagen gewährleistet. Die Kinder werden teilweise in einem besonders für sie vorgesehenen Kinderbereich betreut. Die Mütter werden in der Alltagsgestaltung und in der Kinder- betreuung angeleitet. Das bisherige Platzangebot für Mütter und Kinder wurde auf je acht Plätze verringert. Der Verein Inselhof Triemli verfügt über die notwendige Bewilligung zum Betrieb des Zentrums Inselhof Mutter&Kind-Units, die ihm gestützt auf das vom Amt für Jugend und Berufsberatung genehmigte Konzept erteilt wurde. Der Betrieb beruht auf dem Konzept vom September 2016. Dieses stellt die verbindliche, qualitative und quantitative Grundlage für die von der Einrichtung zu erbringenden Leistungen dar, an die der Kan- ton gestützt auf § 2 des Staatsbeitragsgesetzes in Verbindung mit §§ 7 ff. des Jugendheimgesetzes Kostenanteile leistet. Das Angebot der Einrichtung entspricht einem Bedarf und die Trägerschaft erfüllt die Voraussetzungen für die Ausrichtung von Staatsbeiträgen gemäss Staatsbeitrags- und Ju- gendheimgesetzgebung. Da aufgrund der rückwirkenden Erteilung der Beitragsberechtigung bereits mehr als ein Jahr der üblichen vierjährigen Geltungsdauer verstrichen ist, erscheint es angemessen, die Beitragsbe- rechtigung ausnahmsweise für fünf Jahre zu erteilen.
Der Staatsbeitrag wird auf der Grundlage des mit der Bewilligung ge- nehmigten Konzepts in Verbindung mit den Vorgaben zu den beitrags- berechtigten Kosten in der Jugendheimgesetzgebung berechnet. Gestützt auf § 39 lit. b bzw. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanz- controllingverordnung vom 5. März 2008 (FCV, LS 611.2) und mit § 18 Abs. 1 der Jugendheimverordnung entscheidet das Amt für Jugend und Berufsberatung über die Ausrichtung von Kostenanteilen an Jugendheime gemäss § 7 des Jugendheimgesetzes.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Beitragsberechtigung des Vereins Inselhof Triemli für den Betrieb des Zentrums Inselhof Mutter&Kind-Units wird rückwirkend ab 1. Januar 2016 im Umfang von acht Plätzen für die Kinder erneuert.
II. Die Beitragsberechtigung gilt bis 31. Dezember 2020. Ein Gesuch um Erneuerung der Beitragsberechtigung ist von der Trägerschaft gegebe- nenfalls bis 31. Dezember 2019 zusammen mit dem aktualisierten Kon- zept einzureichen.
III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.
IV. Mitteilung an den Verein Inselhof Triemli, Romana Leuzinger, Präsi- dentin, Birmensdorferstrasse 505, 8055 Zürich (im Doppel für sich und die Heimleitung [E]), sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirek- tion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi