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Aufbau einer IT-Infrastruktur für die digitale generelle Entwässerungsplanung, neue Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Mai 2024

568. Aufbau einer IT-Infrastruktur für die digitale generelle Entwässerungsplanung (neue Ausgabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage Die generelle Entwässerungsplanung (GEP) ist die strategische Pla- nung im Bereich der Siedlungsentwässerung. Sie ist behördenverbind- lich und dient den Gemeinden und den Abwasserverbänden dazu, den Betrieb und Werterhalt der Abwasseranlagen zu planen. Dabei wird die Kapazität der Siedlungsentwässerung mittels hydraulischer Berech- nungen geschätzt und der bautechnische Zustand der Netze und Werke festgestellt. Nötige Massnahmen werden beschrieben, die Kosten dazu berechnet und, je nach Dringlichkeit, zeitlich eingeordnet. Diese Planung bezieht sich selten nur auf eine Gemeinde, weil sich Gewässer-, Kanal- und Kläranlageneinzugsgebiete stark auf die Topografie beziehen und somit viele Geoinformationsdaten (GIS-Daten) verwendet werden. Die Erarbeitung eines GEP erfolgt heute in sogenannten Teilprojekten mit Fokussierung auf einzelne Aspekte. Auf den 1. Januar 2022 trat das Kantonale Geodatenmodell (KGDM) ID 129 «GEP-ZH» in Kraft, das die Geobasisdatensätze von kommu- nalen GEP, Verbands-GEP, Einleitungen in Oberflächengewässer sowie von Strassenentwässerungen, Drainageleitungen und Versickerungsan- lagen und der Versickerungskarte umfasst. Das Modell beruht auf der «Datenstruktur Siedlungsentwässerung» des Verbands Schweizer Ab- wasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA). Bei dieser Datenstruktur (VSA-DSS-Mini 2020) handelt es sich um eine schweizweit einheitliche Erfassungsrichtlinie. Zukünftige GEP-Daten sind in diesem Datenfor- mat bereitzustellen, weshalb der Kanton Zürich, um diese Daten konform zur Verfügung stellen zu können, eine IT-Infrastruktur aufbauen muss.

B. Ziele und Inhalt des Vorhabens Ziel dieses Projekts ist der normierte, digitale Austausch von GEP- Daten der Gemeinden oder Abwasserverbände zwischen Behörden, GEP-Bearbeitenden und weiteren zuständigen Stellen. Ein grosser Teil der Daten ist gemäss der Kantonalen Geoinformationsverordnung (LS 704.11) öffentlich zugänglich und benötigt einen Downloaddienst. Die Aufgabenstellung «Digitaler GEP» wird auch in anderen Kanto- nen bearbeitet. Die Kantone Bern und Solothurn haben einen Lösungs- ansatz gewählt, der den Zielen des vorliegenden Projekts sehr nahe kommt.

Sie haben eine Informationsplattform Wasser (IPW) für die Bereitstel- lung und Nutzung von GEP-Daten konzipiert. Die IPW ist als service- orientierte Architektur aufgebaut und wird ergänzend zur kantonalen Geodateninfrastruktur betrieben. Es handelt sich um eine Weblösung. Der Kanton Zürich beabsichtigt, sich der bestehenden Plattform anzu- schliessen. Das Gesamtsystem Digitaler GEP wird aus kantonalen (Datendreh- scheibe und Verifikationsapplikation) und kantonsexternen Komponenten (IPW) bestehen. Die Originaldaten des GEP bleiben weiterhin bei Ge- meinden oder Abwasserverbänden. Über die Datendrehscheibe werden die GIS-Daten umgewandelt, um sie in die ArcGIS-Enterprise-Umgebung des GIS-ZH übernehmen zu können. Im Weiteren wird über die Verifi- kationsplattform sichergestellt, dass die GEP-Daten sowohl in ihrer Struk- tur als auch inhaltlich stimmen. Die GEP-Daten werden mittels IPW dargestellt und publiziert. Auf Ende 2025 soll die IT-Infrastruktur für den GEP eingeführt und die IPW, Version 2.0, auch weiteren Kantonen zugänglich gemacht werden. Es werden Systeme, die bereits in Betrieb sind, mitgenutzt. Abbildung: Systemarchitektur Datenbank Informationsplattform Wasser VSA IPW Sonderbauwerke Datencheckservice (BE,SO,ZH) (AG,BE,BL,NW,SO,SZ,ZH)

IDV-ZH- Finanzzahlen Dokumentenmanagement (d.3) Broker

GEP- ARA, ARA-EZ, Gewässer Verifikationsapplikation AWEL Öffentliche Publikation GEP-Genehmigung GIS-Browser GEP-Daten Gemeinde/Verband Geodatenspeicherung Datenbewirtschafter Eingangs- Daten- Daten- Art? Daten- prüfung prüfung aufbereitung verteilung GEP- Datenabgabe Datendrehscheibe GEP ZH Nachführung Geodatenshop

Geometadaten

Kantonsapplikation GIS-ZH GIS-Systeme GIS-ZH

Kantonale Informatikumgebung

Das Gremium «Operative Informatiksteuerung » hat am 4. November 2021 dem Initialisierungsprojekt für das Projekt Digitaler GEP zuge- stimmt.

C. Ausgaben Die Ausgaben werden gestützt auf vorliegende Angebote wie folgt veranschlagt: in Franken IT-System 960 000 Projektmanagement 293 000 Total 1 253 000 Die Ausgaben verteilen sich über die nächsten Jahre wie folgt: Finanzplanung Ausgaben (in Franken) bis Ende 2023 2024 2025 Total 173 000 693 000 387 000 Die für die Konzeptphase des Projekts «Digitaler GEP» bestehenden Ausgabenbewilligungen der Baudirektion BD00624275 vom 13. April 2022 und BD01156563 vom 8. Juni 2023 von insgesamt Fr. 280 000 sind im Gesamtkredit enthalten, weshalb diese Bewilligungen aufzuheben sind. Es handelt sich nach § 37 Abs. 1 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) um eine neue Ausgabe. Die Ausgaben sind im Budget 2024 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2024–2027 nicht enthalten. Die Ausgaben können 2024 kompensiert werden. Im KEF 2025–2028 werden die Ausgaben neu eingestellt. Für Betriebs-, Wartungs- und Weiterentwicklungskosten der IT-Infra- struktur für die generelle Entwässerungsplanung wird mit jährlichen Aufwendungen von rund Fr. 50 000 gerechnet. Die durchschnittlichen jährlichen Kapitalfolgekosten (Abschreibungen und Zinsen) betragen über die Nutzungsdauer von fünf Jahren Fr. 255 300. Die Kapitalfolgekosten sowie die Betriebs-, Wartungs- und Weiterent- wicklungskosten können im Jahr 2024 kompensiert werden. Im KEF 2025– 2028 werden diese Kosten neu eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Einführung einer IT-Infrastruktur für die generelle Ent- wässerungsplanung wird eine neue Ausgabe von Fr. 1 253 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8000, Generalsekre- tariat, bewilligt.

II. Die Ausgabenbewilligungen der Baudirektion BD00624275 und BD01156563 werden aufgehoben.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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