Anfrage Sabine Wettstein, Uster, und Sylvie Matter, Zürich, betreffend Informatik am Gymnasium, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 309/2017
Sitzung vom 31. Januar 2018
58. Anfrage (Informatik am Gymnasium) Die Kantonsrätinnen Sabine Wettstein-Studer, Uster, und Sylvie Matter, Zürich, haben am 20. November 2017 folgende Anfrage eingereicht: Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat an ihrer Jahreskonferenz Ende Oktober die Einführung von Informatik als obligatorisches Unterrichtsfach am Gymnasium beschlossen. An der glei- chen Versammlung wurde auch der Rahmenlehrplan zu diesem neuen Unterrichtsfach verabschiedet. Gemäss Medienberichten wird das Fach im Kanton Zürich kaum vor dem Schuljahr 2021/22 eingeführt, da es vor- gängig die Rahmenbedingungen zu klären gibt sowie dafür zu sorgen gilt, dass genügend qualifizierte Lehrpersonen zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um Beant- wortung der folgenden Fragen:
Erwägungen
1. Ist vorgesehen, für das neue Unterrichtsfach einen kantonalen Lehr- plan zu erstellen oder soll – wie dies im Kanton Zürich bisher der Fall ist – an jeder Schule ein eigener Lehrplan ausgearbeitet werden? 2. Wer wird den Lehrplan erarbeiten?
3. Wie gedenkt die Bildungsdirektion sicherzustellen, dass bei der Ein- führung des obligatorischen Fachs Informatik genügend Lehrpersonen dafür qualifiziert sind?
4. Wie viele Lehrpersonen unterrichten aktuell bereits das Fach Informa- tik (als Freifach, Ergänzungsfach, etc.)?
5. Wie viele dieser Lehrpersonen verfügen bereits über eine Lehrbefähi- gung für das Unterrichtsfach Informatik?
6. Wie viele Lehrpersonen an den Zürcher Mittelschulen erfüllen in Be- zug auf das fachliche Wissen die von der EDK geforderten Vorausset- zungen, d. h. wie viele Lehrpersonen haben im Rahmen ihres universi- tären Fachstudiums auch Informatik studiert, aber für dieses Fach kei- nen Lehrdiplomabschluss?
7. Wie gedenkt die Bildungsdirektion, Lehrpersonen, welche die fachwis- senschaftliche Voraussetzung (siehe Frage 5) erfüllen, beim Erwerb der Lehrbefähigung für Informatik zu unterstützen?
8. Neben den Lehrpersonen, die durch ihr Fachstudium bereits über Infor- matikkenntnis verfügen, gibt es auch zahlreiche Lehrpersonen, die sich durch Interesse und Selbststudium grosses Wissen erarbeitet haben. Wird die Bildungsdirektion für diese Lehrpersonen ein Ausbildungs- programm ermöglichen, wie dies im Hinblick auf die Einführung von Informatik als Ergänzungsfach dank einer Initiative der Hasler Stif- tung der Fall war?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Sabine Wettstein-Studer, Uster, und Sylvie Matter, Zü- rich, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Am 27. Oktober 2017 hat die Schweizerische Konferenz der kantona- len Erziehungsdirektoren (EDK) den neu erarbeiteten Rahmenlehrplan Informatik verabschiedet. Darin sind die grundlegenden Ziele für das neu einzuführende obligatorische Fach festgehalten. Der EDK-Rahmen- lehrplan bildet die Grundlage für die kantonalen bzw. schulischen Lehr- pläne. Ob das Fach Informatik im Kanton Zürich nach kantonalen oder nach schulischen Lehrplänen unterrichtet werden soll, wird der Bildungs- rat auf Antrag der Bildungsdirektion entscheiden. Die entsprechenden Abklärungen sind im Gang. Zu Fragen 4, 5 und 6: Bei einer Dotation von vier Jahreslektionen verteilt über vier Jahre ergibt sich gemäss neusten Prognosen ein Bedarf von 24 Vollzeitpensen. Gegenwärtig wird an 16 der 20 Zürcher Mittelschulen das Ergänzungs- fach Informatik unterrichtet, wobei die Lehrpersonen zum Teil an meh- reren Schulen unterrichten. Die Mehrheit der Lehrpersonen, die das Er- gänzungsfach Informatik unterrichten, verfügt über eine entsprechende Lehrbefähigung. Die genaue Zahl der Informatik unterrichtenden Lehr- personen wird nicht erhoben. Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Lehrpersonen, die zurzeit an den Zürcher Mittelschulen Informatik unterrichten, nicht ausreichen wird, um den Lehrpersonenbedarf für das obligatorische Fach Informatik zu decken. Dies ist auch der Fall, weil Informatik-Lehrpersonen wegen der geringen Lektionenzahl voraussichtlich nur in Teilpensen unterrich- ten werden. Es ist davon auszugehen, dass über 100 Lehrpersonen benö- tigt werden, um den Bedarf von 24 Vollzeitpensen zu decken.
In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, inwieweit auf Lehrper- sonen ohne Abschluss im Fach Informatik zurückgegriffen werden kann, indem beispielsweise für Lehrpersonen in Mathematik und Physik ent- sprechende Weiterbildungen angeboten werden oder indem Lehrpersonen, die sich bereits für das Ergänzungsfach Informatik nachqualifiziert haben, weitergebildet werden. Zu Fragen 3, 7 und 8: Das obligatorische Unterrichtsfach Informatik wird gesamtschweize- risch eingeführt. Die EDK unternimmt deshalb grosse Anstrengungen, um eine gesamtschweizerische Lösung für die Lehrerinnen- und Lehrerbil- dung im Fach Informatik zu finden. Zurzeit erarbeitet die EDK gemein- sam mit swissuniversities entsprechende Vorschläge. Hierzu können auch die Erfahrungen, die im Zuge des Aktionsprogramms «EFI-CH (2011)» zur Einführung des Ergänzungsfachs Informatik gesammelt wurden, nutz- bar gemacht werden.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi