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Regionaler Richtplan Pfannenstil, Teilrevision «Thermische Energieversorgung Seewasser Lengg/Freizeitnutzung Wässerig», Festsetzung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Januar 2022

58. Regionaler Richtplan Pfannenstil Teilrevision «Thermische Energieversorgung Seewasser Lengg / Freizeitnutzung Wässerig», Festsetzung

Erwägungen

A. Ausgangslage Die Gesamtüberarbeitung des regionalen Richtplans Pfannenstil wurde mit RRB Nr. 1267/2018 festgesetzt. Das Gebiet Lengg ist ein Entwicklungsgebiet von kantonaler Bedeu- tung (vgl. kantonaler Richtplan, Kap. 6 Öffentliche Bauten und Anlagen, Nr. 5 Lengg, Zürich). Am Standort sind zahlreiche Institutionen aus den Bereichen Gesundheit und Forschung angesiedelt: Schulthess Klinik, Universitätsklinik Balgrist, Klinik Hirslanden, Psychiatrische Universi- tätsklinik Zürich, Schweizerische Epilepsie-Stiftung (EPI), Balgrist Cam- pus, Mathilde Escher Heim, Pflegezentrum Riesbach, Pflegeheim Reh­ alp (Diakoniewerk Neumünster), Wohn- und Pflegezentrum Blumenrain, Zollikon. Auch die Universität Zürich und die ETH Zürich forschen und lehren am Standort. Im Rahmen des Gebietsmanagements Lengg wird derzeit in Testplanungen die Entwicklung der Teilgebiete EPI, Spitalcluster, August-Forel und städtischer Grundstücke untersucht. Für die Versorgung des Gebiets mit Wärme und Kälte hat der Verein Gesund- heitscluster Lengg in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde Zollikon die Umsetzung der thermischen Energieversorgung Seewasser Lengg geplant. Es besteht die Absicht, die bestehenden und geplanten Gross- bauten im Gebiet Lengg sowie weitere Bauten auf dem Gebiet der Ge- meinde Zollikon an ein leitungsgebundenes Wärme-/Kälte-Netz anzu- schliessen, das zu einem substanziellen Anteil Wärme aus dem Zürich- see bezieht. Die thermische Energieversorgung Seewasser Lengg bedingt neben der Erstellung des Leitungsnetzes den Bau eines unterirdischen Wärme- tauschers. Dieser soll zwischen der Seestrasse und dem Zürichsee am Standort der Wässerig-Wiese auf dem Grundstück Kat.-Nr. 10482, das sich im Eigentum der Gemeinde Zollikon befindet, errichtet werden. Für die geplante Anlage liegen eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2017 so- wie ergänzende Untersuchungen vor. Die Gemeinde Zollikon möchte den Bau des Wärmetauschers und der Fernwärmeleitung als Chance für eine Neugestaltung der Wässerig- Wiese nutzen. Sie beabsichtigt gleichzeitig, die bestehende Freizeit- und Erholungsnutzung mit einer zweckmässigen Freizeitbaute für Badegäste und für die Nutzung des Bootstrockenplatzes zu ergänzen. Diese soll Platz für eine Gastronomienutzung und Sanitäranlagen bieten.

Mit Schreiben vom 20. September 2021 ersuchte die Zürcher Planungs- gruppe Pfannenstil um Festsetzung der Teilrevision «Thermische Ener- gieversorgung Seewasser Lengg / Freizeitnutzung Wässerig» des regiona- len Richtplans Pfannenstil.

B. Inhalte der Teilrevision Die Revisionsvorlage Teilrevision «Thermische Energieversorgung See- wasser Lengg / Freizeitnutzung Wässerig» des regionalen Richtplans um- fasst im Wesentlichen folgende Inhalte: – Aufnahme Standort Wärmetauscher und Fernwärmehauptleitung in der Richtplankarte Versorgung, Entsorgung / OeBA und Aufnahme Anlage im Richtplantext Kap. 5.3 Energie – Anpassung Eintrag zum Erholungsgebiet Wässerig-Wiese im Richt- plantext Kap. 3.4 Erholung / Ausflugsziele

C. Anhörung und Mitwirkung Die Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger gemäss § 7 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes (PBG, LS 700.1) sowie die öf- fentliche Auf‌lage gemäss § 7 Abs. 2 PBG fanden vom 29. Januar bis 29. März 2021 statt. Im Rahmen der öffentlichen Auf‌lage gingen zehn Einwendun- gen ein. Die kantonalen Fachstellen nahmen im Rahmen der Vorprüfung vom 8. April 2021 Stellung. Die Zürcher Planungsgruppe Pfannenstil überarbeitete den Entwurf des regionalen Richtplans aufgrund der ein- gegangenen Stellungnahmen. Die Delegiertenversammlung der Zürcher Planungsgruppe Pfannenstil verabschiedete die Vorlage am 23. Juni 2021 mit Antrag auf Festsetzung durch den Regierungsrat. Gemäss Bescheinigung des Bezirksrates Meilen vom 15. September 2021 wurden dagegen keine Rechtsmittel eingelegt. Mit Schreiben vom 20. September 2021 bestätigte die Zürcher Planungsgruppe Pfannenstil zudem, dass die Frist für das Referendum gegen den Beschluss der De- legiertenversammlung unbenutzt abgelaufen ist.

D. Erwägungen Die Prüfung des zur Festsetzung beantragten Dossiers hat ergeben, dass die Teilrevision «Thermische Energieversorgung Seewasser Lengg / Freizeitnutzung Wässerig» des regionalen Richtplans Pfannenstil mit der übergeordneten Planung übereinstimmt und daher in der von der Delegiertenversammlung vom 23. Juni 2021 verabschiedeten Form fest- gesetzt werden kann. Den mit Vorprüfung des Amts für Raumentwick- lung vom 8. April 2021 gestellten Anträgen und Empfehlungen wurde vollumfänglich entsprochen.

Im regionalen Richtplan sind im Kap. 5.3.2 kleinere Kraftwerke, mög- liche Potenziale für die Abwärmenutzung (> 5000 MWh pro Jahr) sowie Eignungsgebiete für rohrleitungsgebundene Energieträger (Erdgas/Bio- gas sowie Fernwärme) bezeichnet. Für die thermische Energieversorgung der bestehenden und geplanten Grossbauten im Gebiet Lengg sowie wei- terer Bauten auf dem Gemeindegebiet Zollikon wird bis zum Jahr 2040 ein Leistungsbedarf an Wärme-/Kälte-Energie aus dem See von 40 GWh pro Jahr für Wärme und 16 GWh pro Jahr für Kälte prognostiziert. Dem- gemäss kommt der geplanten Anlage eine regionale Bedeutung zu und wird im regionalen Richtplan als Heizkraftwerk/Energiezentrale einge- tragen (vgl. dazu auch Kap. 5.4.3 b gemäss kantonalem Richtplan). Fernwärmeleitungen sind in Koordination mit regionalen Festlegun- gen von Heizkraftwerken sowie Eignungsgebieten für rohrleitungsge- bundene Energieträger festzulegen. Da sich die Leitungsführung über das Gebiet von zwei Planungsregionen erstreckt, ist eine überregionale Abstimmung notwendig. Die Koordination mit der Planungsregion Stadt Zürich ist gemäss Erläuterungen erfolgt. Gemäss dem Leitbild Zürichsee 2050 aus dem Jahr 2013 befindet sich das Gebiet Wässerig-Wiese in einem Schwerpunktgebiet zur Aufwer- tung der Erholungsnutzung. Im Sinne der Ausführungen im Leitbild ist am vorgesehenen Standort der geplanten Freizeit- und Erholungsanlage auf ein hochwertiges Angebot an Erholungsflächen zu achten und grös- sere und zusammenhängende Erholungsräume zu schaffen. Die Festlegung von regional bedeutsamen Erholungsgebieten im re- gionalen Richtplan dient der Freihaltung und Sicherung der Gebiete für die Naherholung sowie zur planungsrechtlichen Festlegung von anlage- bezogenen Erholungseinrichtungen (Gestaltungsplan gemäss § 84 PBG). In den im regionalen Richtplan bezeichneten Erholungsgebieten ist der Erholungsnutzung gegenüber anderen Nutzungen im Rahmen der In- teressenabwägung besondere Bedeutung beizumessen. In den Erho- lungsgebieten sind lediglich jene Bauten und Anlagen zugelassen, die zur Erfüllung des Nutzungszwecks erforderlich sind. Der regionale Richt- plan wird in Kap. 3.4.2 Wässerig-Wiese mit der Funktion «besonderes Erholungsgebiet für Bootstrockenplätze und Badesport (mit Verpflegungs- einrichtung» (E22 in Tabelle 14) ergänzt. Diese Ergänzung entspricht der vorgesehenen Nutzung mit einer Freizeitbaute für Verpflegung, Um- kleide und sanitären Anlagen.

E. Festsetzung Die Teilrevision des regionalen Richtplans Pfannenstil kann festge- setzt werden. Dieser Regierungsratsbeschluss ist ein Akt im Sinne von § 19 Abs. 1 lit. a des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG, LS 175.2) und kann durch betroffene Gemeinden gestützt auf § 41 Abs. 1 VRG direkt mit Beschwerde an das Verwaltungsgericht angefochten werden. Das Ver- waltungsgericht prüft die Beschwerdeberechtigung von Amtes wegen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Teilrevision des regionalen Richtplans Pfannenstil Teilrevision «Thermische Energieversorgung Seewasser Lengg / Freizeitnutzung Wäs- serig» wird gemäss dem Beschluss der Delegiertenversammlung der Zürcher Planungsgruppe Pfannenstil vom 23. Juni 2021 festgesetzt.

II. Der regionale Richtplan steht bei den Kanzleien der Regionsgemein- den, beim Sekretariat der Zürcher Planungsgruppe Pfannenstil (Goethe- strasse 16, Postfach, 8712 Stäfa) und bei der Baudirektion (Amt für Raum- entwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich) zur Einsicht offen. Zusätzlich wird er auf der Internetseite des Amts für Raumentwicklung (are.zh.ch) und der Planungsgruppe Zürcher Pfannenstil (zpp.ch) ver- öffentlicht.

III. Dispositiv I und II dieses Beschlusses sind von der Baudirektion gemäss § 6 Abs. 1 lit. a des Planungs- und Baugesetzes öffentlich bekannt zu machen.

IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde- schrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der an- gefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die an- gerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

V. Mitteilung unter Beilage der erwähnten Anzahl Dossiers der Re- visionsvorlage an – die Zürcher Planungsgruppe Pfannenstil, Goethestrasse 16, 8712 Stäfa (unter Beilage von zwei Dossiers) – die Gemeinderäte der Gemeinden (unter Beilage von je einem Dossier) – Egg, Postfach 331, 8132 Egg bei Zürich – Erlenbach, Seestrasse 59, 8703 Erlenbach – Herrliberg, Postfach, 8704 Herrliberg – Hombrechtikon, Postfach 383, 8634 Hombrechtikon

– Küsnacht, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht – Männedorf, Postfach, 8708 Männedorf – Meilen, Postfach, 8706 Meilen – Oetwil a. S., Willikonerstrasse 11, 8618 Oetwil am See – Stäfa, Postfach 535, 8712 Stäfa – Uetikon a. S., Bergstrasse 90, 8707 Uetikon am See – Zollikon, Postfach 280, 8702 Zollikon – Zumikon, Dorfplatz 1, 8126 Zumikon – das Verwaltungsgericht (unter Beilage von einem Dossier) – das Baurekursgericht (unter Beilage von zwei Dossiers) – die Baudirektion (unter Beilage von zwei Dossiers)

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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