Amt für Wirtschaft und Arbeit, Nansenstrasse 16, Zürich, Mietflächenerweiterung, Genehmigung, Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. April 2010
582. Amt für Wirtschaft und Arbeit, Mietflächenerweiterung Nansenstrasse 16, Zürich (verwaltungsinterne Mietvereinbarung und Mieterausbau)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit der Revision vom 23. Juni 1995 des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) wurden die Kantone verpflichtet, Regionale Arbeitsvermittlungs- zentren (RAV) einzurichten. Diese sollen durch Beratung und Vermitt- lung der Stellensuchenden und enge Kontakte mit den Arbeitgebern eine rasche und dauerhafte Wiedereingliederung der Erwerbslosen auf dem Arbeitsmarkt und damit auch eine Entlastung der Arbeitslosen- versicherung bewirken. Mit RRB Nr. 1695/1996 wurde die Volkswirt- schaftsdirektion beauftragt, im Kanton RAV einzurichten. Derzeit be- treibt der Kanton an 17 Standorten RAV. Die Credit Suisse rechnete noch vor wenigen Monaten im Jahres- mittel 2010 mit einer Arbeitslosigkeit von 5,2% und laut der Prognose der Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (KOF) darf man bis auf Weiteres nicht mit einer Entspannung auf dem Arbeitsmarkt rechnen. Mittlerweile erwarten Konjunkturexperten des Bundes – entgegen frü- heren Einschätzungen – eine etwas tiefere Arbeitslosenquote im Jahres- mittel. Dennoch ist laut dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) von einer durchschnittliche Arbeitslosenquote von 4,9% für 2010 und 2011 auszugehen. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) bzw. die dem Amt ange- gliederten Vollzugsstellen der Arbeitslosenversicherung (RAV, Arbeits- losenkasse [ALK], Abt. Arbeitslosenversicherung [ALV], Fachstelle für selbstständig Erwerbende [FSE], Interinstitutionelle Zusammenarbeit [IIZ]) haben sich bereits seit Anfang 2009 nach und nach auf steigende Arbeitslosenzahlen eingestellt, indem vorhandene Mietflächen ver- dichtet, teils im Sinne befristeter Übergangslösungen zusätzliche Büro- flächen gemietet und der Personalbestand um rund 130 Mitarbeitende erhöht wurde.
B. Raumstrategie des AWA Mittelfristig beabsichtigt das AWA, die zusätzlich erforderlichen per- sonellen und infrastrukturellen Ressourcen im Sinne einer Standort- konzentration in drei grossen RAV-Zentren abzudecken. Die drei «Hauptstandorte» sind Winterthur, Zürich Nansenstrasse und Zürich
Lagerstrasse. Deren zentrale Lage und geplante Betriebsgrösse ermög- lichen es, andere RAV-Standorte bei Kapazitätsengpässen zu entlasten. Mit der angestrebten Strategie können ein wirtschaftlicher Betrieb und die als Folge regelmässig auftretender Arbeitsmarktschwankungen be- nötigte Flexibilität sichergestellt werden.
C. Umsetzung Raumstrategie In einer ersten Phase wurde das Projekt RAV Winterthur umgesetzt. Seit Anfang 2010 stehen im Erweiterungsbau des Technoparks Winter- thur insgesamt 85 Arbeitsplätze (bisher 65 Arbeitsplätze) zur Verfügung. Der Regierungsrat bewilligte das Erweiterungsprojekt RAV Lagerstrasse (geplant sind rund 60 zusätzliche RAV-Arbeitsplätze) mit Beschluss Nr. 1931/2009 und es sollte bis Mitte 2011 umgesetzt sein. Nun gilt es, das Projekt Nansenstrasse 16, Zürich, als Teil der Raumstrategie um- zusetzen. Dem RAV Zürich-Oerlikon stehen derzeit an der Nansen- strasse 16, 1. Obergeschoss, auf einer Fläche von 940 m2 etwa 35 Arbeits- plätze, ein Sitzungszimmer für Informationsveranstaltungen, eine Warte- zone mit Empfang und ein Aufenthaltsraum zur Verfügung. Mit der geplanten Mietflächenerweiterung im 3. Obergeschoss können weitere 24 Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Entwicklung des Arbeitsmarktes unterliegt erfahrungsgemäss grossen Schwankungen. Ob die beantragten Mietflächen unter Berück- sichtigung der bereits vorgenommenen Mietflächenerweiterungen und der noch anstehenden Erweiterung RAV Lagerstrasse in zwei Jahren tatsächlich noch im vorhergesehenen Umfang benötigt werden, ist der- zeit nicht abschätzbar. Die Standortkonzentrationen in grösseren RAV- Zentren (Lagerstrasse 107 und Nansenstrasse 16 in Zürich sowie im Technopark in Winterthur) sind indessen sowohl in finanzieller als auch betrieblicher Hinsicht sinnvoll. Insbesondere werden durch die geplante Mietflächenerweiterung im RAV Oerlikon die RAV-spezifischen Be- dürfnisse der Region Zürich Nord auch längerfristig sichergestellt. Bei einer positive Entwicklung des Arbeitsmarktes bzw. einem nachhal- tigen Rückgang der vorhergesagten Arbeitslosenzunahme wird die Rückgabe von weniger geeigneten RAV-Mietflächen in Zürich geprüft.
D. Verwaltungsinterne Mietvereinbarung Aufgrund des vom AWA im August 2009 beim Immobilienamt (IMA) eingereichten Projektantrages wurde über die Miete von 600 m2 Büro- fläche im 3. Obergeschoss an der Nansenstrasse 16 am 24. Februar 2010 eine verwaltungsinterne Vereinbarung zwischen der Baudirektion, Im- mobilienamt, und der Volkswirtschaftsdirektion, AWA, abgeschlossen, die es nun zu genehmigen gilt.
Das Mietobjekt Nansenstrasse 16 in Zürich ist dem Finanzvermögen zugeordnet. Es umfasst 600 m2 Büroräume im 3. Obergeschoss. Die Mietfläche bietet Raum für insgesamt 24 Arbeitsplätze, eine Wartezone für Stellensuchende, ein Sitzungszimmer, zwei Besprechungskabinen und einen Aufenthaltsraum. Der nutzungsflexible Grundriss ermöglicht eine schlanke, effiziente, anpassungsfähige und sichere Betriebsorganisation. Das Mietverhältnis zwischen der Baudirektion, Immobilienamt, und der Volkswirtschaftsdirektion, AWA, beginnt am 1. Juli 2010 und kann zwölf Monate im Voraus auf Ende jeden Monats gekündigt werden, frü- hestens aber per 30. Juni 2020. Sollte das Mietverhältnis vor Ablauf der zehnjährigen Amortisationsdauer aufgelöst werden, schuldet der Mieter dem Vermieter die im Zeitpunkt der Auflösung des Mietverhältnisses bestehende Restschuld für die Amortisation der Ausbaukosten. Die marktkonforme Nettomiete beträgt Fr. 340 / m2 bzw. Fr. 204 000 pro Jahr. Hinzu kommen eine Akontozahlung für Heiz- und Warmwasser- kosten von Fr. 6000 und eine Pauschale von Fr. 9000 für Nebenkosten. Daraus ergibt sich ein jährlicher Bruttomietzins von Fr. 219 000.
E. Bauliche Massnahmen, Mobiliar Die Gesamtkosten für die baulichen Massnahmen betragen gemäss detailliertem Baubeschieb und den Offerten Fr. 629 000. Davon gehen Fr. 442 000 zulasten des Vermieters (Immobilienamt, Finanzvermögen) auf das Konto 1080 0 00000, Buchungskreises 8710, Liegenschaftenerfolg. Die vermieterseitigen Investitionskosten werden gemäss dem oben be- schriebenen Mietzins über die Laufzeit von zehn Jahren vollumfänglich finanziert. Die vom Mieter gewünschten baulichen Zusatzanforderun- gen werden von ihm getragen. Die Kosten für das Mobiliar im Wert von Fr. 350 000 werden vom Mieter übernommen.
Bauliche Massnahmen, Vermieter Mieter Total in Franken (IMA, Finanzvermögen) (AWA) Vorbereitungs-/Rückbauarbeiten 63 000 – 63 000 Ausbauarbeiten 261 900 121 600 383 500 Honorare/Bauleitung 62 900 37 100 100 000 Nebenkosten 4000 5000 9 000 Reserven 50 200 23 300 73 500 Total, inkl. MWSt 442 000 187 000 629 000 Kosten für Mobiliar (wird vom Mieter, AWA, übernommen) Mobiliarbeschaffung 300 000 Übrige betriebliche Einrichtungen 50 000 Total 350 000
Die entsprechenden Investitionsmittel sind im KEF 2010–2013 und teilweise im Budget 2010 berücksichtigt.
Für den Kanton wird der Abschluss des Mietvertrages saldoneutral sein. Die für das AWA anfallenden Mietkosten und die Erstinvestitionen werden vom Bund im Rahmen der Verordnung über die Vollzugs- kostenentschädigung (VKE) erstattet.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die am 24. Februar 2010 zwischen der Baudirektion, Immobilien- amt, und der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Wirtschaft und Arbeit, abgeschlossene verwaltungsinterne Mietvereinbarung über 600 m2 Büro- fläche für das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum Zürich Oerlikon zu einem jährlichen Bruttomietzins von Fr. 219 000 wird genehmigt.
II. Für die mieterspezifischen Erstinvestitionen wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 537 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 5300, Amt für Wirtschaft und Arbeit, bewilligt.
III. Für die Investitionen des Innenausbaus wird eine gebundene Aus- gabe von Fr. 442 000 zulasten der Bilanz der Leistungsgruppe Nr. 8700, Immobilienamt, bewilligt.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Volks- wirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi