Kantonspolizei, Verkehrspolizei-Stützpunkt Winterthur-Ohringen, Gesamtsanierung, gebundene und neue Ausgaben
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. Juni 2017
585. Kantonspolizei, Verkehrspolizei-Stützpunkt Winterthur-Ohringen (Gesamtsanierung; gebundene und neue Ausgaben)
Erwägungen
1. Ausgangslage Die Kantonspolizei betreibt an den Standorten Winterthur, Wädenswil, Hinwil, Bülach und Urdorf Verkehrspolizei-Stützpunkte. Der Verkehrs- polizei-Stützpunkt Winterthur liegt in unmittelbarer Nähe zur Autobahn- ausfahrt Winterthur-Ohringen und besteht aus mehreren Gebäuden: Das zweistöckige Bürogebäude wurde 1969/1970 erstellt. Die Kantons- polizei nutzt etwa drei Viertel des Gebäudes als Verkehrsstützpunkt mit Büros und Mannschaftsräumen. Den restlichen Gebäudeteil nutzt das Bundesamt für Strassen (ASTRA) im eigenen Eigentum. Der Bedarf an Arbeitsplätzen, Garderobenräumen und Besprechungsmöglichkeiten sowie die Anforderungen hinsichtlich Grösse und Ausstattung des Rap- portsaals sind inzwischen gestiegen. Der zunehmende Sitzungs- und Schu- lungsbetrieb im Rapportraum des Bürogebäudes wirkt sich störend auf das operative Tagesgeschäft aus. Das zur gleichen Zeit erstellte Garagengebäude steht heute weitge- hend leer, da die Einsatzfahrzeuge einschliesslich Motorräder im Unter- geschoss der Einstellhalle parkiert werden. Das Erdgeschoss der Einstell- halle wird vom ASTRA als Lager und Fahrzeughalle genutzt. Mit RRB Nr. 62/2015, Projektanträge der Sicherheitsdirektion im Rah- men des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 4. Quartal 2014, wurde die Projektierung für die Gesamtsanierung des Verkehrspolizei- Stützpunktes Winterthur-Ohringen freigegeben. Der Kommandant der Kantonspolizei bewilligte mit Verfügung vom 10. April 2015 für die Projektierung des Bürogebäudes eine gebundene Ausgabe von Fr. 76 000 und mit Verfügung vom 8. März 2016 eine solche für das Garagengebäude von Fr. 146 000. Mit Verfügung der Sicherheitsdirektion vom 23. März 2017 wurde die- ser Projektierungskredit von Fr. 222 000 um Fr. 198 000 auf insgesamt Fr. 420 000 (einschliesslich MWSt) erhöht.
In einem Planerwahlverfahren des Hochbauamtes wurde dem Archi- tekturbüro Bednar Steffen Architekten, Winterthur, der Zuschlag für die Planung erteilt. Das Vorprojekt wurde Ende Februar 2017 abgeschlossen. Für die baulichen Massnahmen liegt ein Kostenvoranschlag des Hoch- bauamtes vom 23. März 2017 über insgesamt Fr. 4 750 000 vor. In diesem Betrag enthalten sind die erwähnten Verfügungen, die aufzuheben sind.
2. Projektbeschrieb Mit der nachfolgend beschriebenen Sanierung des Bürogebäudes sowie dem Umbau von Garagengebäude und Einstellhalle können das Raum- programm sowie die betrieblichen Abläufe der Kantonspolizei den heu- tigen Anforderungen entsprechend optimiert werden: a) Gebäude A (Büro und Mannschaftsräume) Durch die Auslagerung des bestehenden Rapportsaals kann das Büro- gebäude künftig ausschliesslich für das operative Tagesgeschäft genutzt werden. Der im Obergeschoss frei werdende Raum wird zum Gruppen- büro umgebaut. Die Trennung von Mitarbeiterbereichen und Kunden- verkehr erleichtert den Durchgang für die im Einsatz stehenden Polizis- tinnen und Polizisten und verbessert die Kundenfreundlichkeit des Emp- fangsbereichs. Die Schreib-, Garderoben- und Materialräume sowie die Abstands- und Einvernahmeräume werden neu so platziert, dass ein so- wohl reibungsloser als auch effizienter Ablauf stattfinden kann. b) Gebäude B (altes Garagengebäude) Das Garagengebäude bietet zukünftig Platz für einen unterteilbaren Rapportsaal, einen Aufenthaltsraum mit Nebenräumen und das Büro für die Lastwagenwaage. Das Gebäude erfährt eine Erdbebenertüchtigung und wird allseitig neu gedämmt. c) Gebäude C (Einstellhalle) Um die voluminöse sicherheitspolizeiliche Ausrüstung aller Mitarbei- tenden und diejenige der Motorradfahrenden betrieblich bestmöglich an- ordnen zu können, wird der Raum unterhalb der bestehenden Zufahrts- rampe mithilfe einer Mauer als Bereitstellungsraum umgenutzt. Aus feuer- polizeilichen Gründen ist ein getrennter Fluchtkorridor in das bestehende Treppenhaus erforderlich. Die Gebäudesanierung und der Umbau sollen während des laufenden Betriebs durchgeführt werden.
3. Finanzielles Für die baulichen Massnahmen ergeben sich folgende Ausgaben: Tabelle 1: Baukostenplan BKP BKP-Nr. Arbeitsgattung Büro- altes Garagen- Einstellhalle Ausgaben gebäude A gebäude B Gebäude C in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 164 000 61 000 6 000 231 000 2 Gebäude 1 681 500 1 150 500 139 800 2 971 800 4 Umgebung 15 000 15 000 5 Baunebenkosten 476 700 334 700 56 900 868 300 6 Reserve 237 000 150 000 20 000 407 000 9 Ausstattung 105 700 142 500 8 700 256 900 1–9 Total Anlagekosten 2 664 900 1 853 700 231 400 4 750 000 Die Ausgaben für bauliche Massnahmen für die Gebäude A und C von insgesamt rund Fr. 2 896 300 gelten als gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. b CRG. Diejenigen des Gebäudes B von rund Fr. 1 853 700 gelten als neue Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 1 CRG. Der Gesamtbe- trag von Fr. 4 750 000 ist im KEF 2017–2020, Budget 2017 (Fr. 850 000), Planjahr 2018 (Fr. 3 400 000) und Planjahr 2019 (Fr. 500 000), eingestellt und wird dem Buchungskreis Nr. 3100, Kantonspolizei, Sachkontogruppe 5040, Hochbauten, belastet. Tabelle 2: Investitionen Investitionen (in Franken) 2017 2018 2019 Total Fr. 4 750 000, davon: 850 000 3 400 000 500 000 Die Kapitalfolgekosten betragen jährlich rund Fr. 192 600, die sich aus rund Fr. 156 700 für Abschreibungen und rund Fr. 35 900 für Zinsen zu- sammensetzen. Die jährlichen Betriebskosten bleiben unverändert rund Fr. 200 000 (u. a. für Reinigung, Wartung, Heizung, Strom, Wasser). Es fal- len keine weiteren Folgekosten an. Tabelle 3: Bau- und Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (Fr.) (Bauteilgruppe) Fr. % Jahre Abschreibung Kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 738 323 15,5 80 9 300 5 600 14 900 Hochbauten Rohbau 2 645 629 13,6 40 16 200 4 900 21 100 Hochbauten Ausbau 1 518 954 32,0 30 50 700 11 400 62 100 Hochbauten Installationen 1 734 311 36,5 30 57 900 13 100 71 000 Mobile Ausstattung 112 783 2,4 5 22 600 900 23 500 Total aktivierbare Kosten 4 750 000 100,0 156 700 35 900 192 600
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Gesamtsanierung des Verkehrspolizei-Stützpunktes Winter- thur-Ohringen wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 896 300 und eine neue Ausgabe von Fr. 1 853 700, insgesamt Fr. 4 750 000, zulasten der Inves- titionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. Oktober 2016)
III. Die Baudirektion (Hochbauamt) wird mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt.
IV. Die Verfügungen des Kommandanten der Kantonspolizei vom 10. April 2015 und 8. März 2016 sowie der Sicherheitsdirektion vom 23. März 2017 über insgesamt Fr. 420 000 für Projektierungskosten werden aufgehoben.
V. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Sicher- heitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi