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Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge, Bewilligungspflicht für Vermittlung von Pflegekindern, Änderung, Antrag an den Kantonsrat

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. April 2009

600. Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge,

Erwägungen

Änderung Die Bildungsdirektion unterbreitet mit Antrag vom 30. März 2009 eine Änderung des Gesetzes über die Jugendheime und die Pflegekinder- fürsorge, Bewilligungspflicht für Vermittlung von Pflegekindern. Der Regierungsrat zieht den Antrag in Beratung und verabschiedet ihn zu- handen des Kantonsrates (siehe Amtsblatt, Textteil, Seite 616; Vorlage 4596).

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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