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Verwaltungsrechnung 2012, Zwischenberichterstattung I, Stand 10. Mai 2012, Stichtagsbilanz 30. April 2012, Kenntnisnahme

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Juni 2012

602. Verwaltungsrechnung 2012, Zwischenberichterstattung I (Stand 10. Mai 2012, mit Stichtagsbilanz 30. April 2012)

Erwägungen

1. Ergebnisschätzung Aufgrund der Jahresendschätzungen der Direktionen wird die Erfolgs- rechnung 2012 mit einem Aufwandüberschuss von 190 Mio. Franken und bei Eintreten günstiger Umstände mit einem Ertragsüberschuss von 154 Mio. Franken abschliessen. Das geschätzte Jahresergebnis fällt damit um 108 Mio. Franken schlechter bzw. um 236 Mio. Franken besser aus als das Budget gemäss Kantonsratsbeschluss, das mit einem Auf- wandüberschuss von 82 Mio. Franken gerechnet hat. Erfahrungsgemäss liegt die Schätzung unter günstigen Umständen näher am Jahresergebnis, jedoch sind die Ergebnisse der ersten Zwischenberichterstattung wegen des frühen Zeitpunkts mit einigen Unsicherheiten behaftet. So sind be- züglich der neuen Spitalfinanzierung noch keine genauen Aussagen zur Abweichung gegenüber dem Budget möglich, da zum Teil erst proviso- rische Tarife vorliegen. Die Staatssteuererträge wurden aufgrund von Steuersollmeldungen einzelner Gemeinden mit Stand Ende April hoch- gerechnet. Mit den Steuersollmeldungen aller Gemeinden per Ende Mai kann die Staatssteuerprognose weiter präzisiert werden. Gemäss der aktuellen Hochrechnung fallen die Steuererträge gesamthaft jeden- falls höher aus als budgetiert. Unter günstigen Umständen wird der Mehrertrag bei den Staatssteuern (einschliesslich Nachträge und Quel- lensteuern) und der direkten Bundessteuer auf rund 300 Mio. Franken geschätzt. Bei den Investitionen wurde im Budget 2012 – wie bereits im Jahr zuvor – eine zentrale Korrektur vorgenommen, die berücksichtigt, dass die Investitionsausgaben erfahrungsgemäss nur zu etwa 80% aus- geschöpft werden. Die budgetierten Nettoinvestitionen von 947 Mio. Franken enthalten also 80% der ursprünglich geplanten Investitions- ausgaben. Aufgrund der aktuellen Prognosen der Direktionen recht- fertigt sich die zentrale Korrektur: Die beiden Schätzungen der Netto- investitionen liegen mit 971 bzw. 904 Mio. Franken nur knapp ober- bzw. unterhalb des budgetierten Wertes. Abweichungen zum Budget erge- ben sich insbesondere durch vorzeitige Rückzahlungen des Bundes zur Vorfinanzierung der Durchmesserlinie von 166 Mio. Franken sowie in geringerem Ausmass durch Projektverzögerungen.

2. Eingaben der Direktionen, der Staatskanzlei, der Rechtspflege und der Anstalten Tabelle 1: Voraussichtliches Jahresergebnis 2012, Abweichungen zum Budget (in Mio. Franken, + besser, – schlechter bzw. Aufwandüberschuss/ Nettoinvestitionen)

Erfolgsrechnung Investitionsrechnung Budget 2012 Saldo –82 –947 a) Schätzung: Abweichungen – Regierungsrat und Staatskanzlei +0 +0 – Direktion der Justiz und des Innern +3 +2 – Sicherheitsdirektion –11 +2 – Finanzdirektion –100 –235 – Volkswirtschaftsdirektion +8 +164 – Gesundheitsdirektion +7 +0 – Bildungsdirektion –18 +13 – Baudirektion +3 +5 – Behörden und Rechtspflege +1 +24 – Anstalten –0 +0 Abweichungen Gesamtverwaltung zum B12 –108 –24 Voraussichtliches Jahresergebnis 2012 Saldo –190 –971 b) Schätzung bei günstigen Umständen Zusätzliche Verbesserungen Gesamtverwaltung +344 +67 Voraussichtliches Jahresergebnis 2012 Saldo +154 –904 Die in den Tabellen aufgeführten Beträge sind gerundet. Totalisierungen können deshalb von der Summe der einzelnen Werte abweichen.

Tabelle 2: Grösste Veränderungen (in Mio. Franken, + besser, – schlechter) Erfolgsrechnung +117 FD Gewinnausschüttung der Schweizer Nationalbank +87 FD Höhere Steuererträge +16 JI Geringerer Übergangsausgleich an Gemeinden im innerkantonalen Finanz- ausgleich +13 FD Höhere Gewinnausschüttung der Zürcher Kantonalbank und Dividendenaus- zahlung Flughafen Zürich AG +9 VD Staatsbeitrag an ZVV fällt geringer aus +8 VD Höhere Erträge aus Verkehrsabgaben +7 GD Geringerer Aufwand für die Prämienverbilligung –7 JI Höherer Aufwand bei stationären Massnahmen im Justizvollzug

–7 FD Zentral eingestellter Minderaufwand für Abschreibungen, weil eine Aus- schöpfung des Budgets für Investitionsausgaben von nur 80% angenommen wurde, fällt in allen Direktionen an –9 FD Zentral eingestellte Aufwandminderung des Teuerungsausgleichs im 2012, der tiefer als geplant ausgefallen war, fällt in allen Direktionen an –9 DS Sozialamt: Mehrkosten im Asylbereich, bei Zusatzleistungen und bei sozialen Einrichtungen –10 BI Volksschulen: Wahrscheinliche Rückstellung wegen Verschiebung des Schuljahresbeginns infolge Änderung der Lehrpersonalverordnung –11 VD Korrektur von Fehlbuchungen im 2011 bei der Neubewertung von Liegen- schaften im Strassenfonds –300 FD Zentral eingestellte Verbesserung des Budgets durch den Kantonsrat, fällt in allen Direktionen an (vgl. Ziffer 6) –12 Saldo übrige Abweichungen –108 Zwischentotal Abweichungen

Schätzung bei günstigen Umständen (zusätzliche Verbesserungen zur normalen Schätzung) +239 FD Nochmals höhere Steuererträge +15 BI Beitrag des Kantons an Schulpsychologische Dienste entfällt +8 DS Erfolgswirksame Auflösung von Verbindlichkeiten im Bereich Asylliegen- schaften und Bildungs-/Beschäftigungsprogramme +5 BD Nicht budgetierte Erträge und geringere Kapitalfolgekosten im AWEL +4 VD Verbesserungen bei Ertrag und Aufwand im Strassenfonds +3 DS Mehrkosten im Asylbereich und bei den Zusatzleistungen fallen geringer aus als erwartet +3 GD Prämienverbilligung: Tiefere Fallzahlen und moderate Prämienentwicklung +3 BI Höher als geplante Bundesbeiträge an die Berufsbildung +3 JI Mehraufwand im Justizvollzug fällt geringer aus +61 Saldo übrige Abweichungen Schätzung bei günstigen Umständen +236 Gesamttotal Abweichungen

Investitionsrechnung +166 VD Bund zahlt Vorfinanzierung zur Durchmesserlinie vorzeitig zurück +21 RP Investitionsausgaben für den Um-/Ausbau Obergericht wurden der Rechnung 2011 zugeordnet wodurch die Investitionsrechnung 2012 entlastet wird +20 FD Geplante Auszahlung eines Darlehens an die MCH Group AG erfolgt 2013 +18 BI Verzögerungen bei der Umsetzung von Bauprojekten an der Universität Zürich +5 BD Geringere Nettoinvestitionen im Wasserbau infolge Projektverzögerungen +4 JI Investitionen im Zusammenhang mit dem Opernhaus werden neu über die Erfolgsrechnung abgewickelt

–256 FD Zentral eingestellte Investitionskorrektur, die berücksichtigt, dass das Budget für Investitionsausgaben nur zu 80% ausgeschöpft wird; die Verbesserung fällt in allen Direktionen an –2 Saldo übrige Abweichungen –24 Zwischentotal Abweichungen

Schätzung bei günstigen Umständen (zusätzliche Verbesserungen zur normalen Schätzung) +31 BD Geringere Nettoinvestitionen im Tiefbau, Wasserbau und Hochbau infolge Projektverzögerungen +16 BI Verzögerungen bei Bauprojekten der Volks-, Mittel- und berufsbildenden Schulen +4 JI Projektverzögerung im Sozialamt +16 Saldo übrige Abweichungen Schätzung bei günstigen Umständen +43 Gesamttotal Abweichungen

3. Berichterstattung zur Leistungsentwicklung Es wurden keine wesentlichen Leistungsabweichungen gegenüber dem Budget gemeldet.

4. Nachtragskredite Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat in der I. Serie 2012 keine Nachtragskredite beantragt.

5. Bewilligte Kreditüberschreitungen Die Direktionen haben von Januar bis April 2012 keine Kreditüber- schreitungen bewilligt.

6. Haushaltsvollzug 2012 Der Kantonsrat hat am 13. Dezember 2011 die beantragte Steuer- fusserhöhung abgelehnt und zur Kompensation das Budget 2012 mit Verbesserungen von 362 Mio. Franken gegenüber dem Budgetent- wurf des Regierungsrates festgelegt. Davon fallen 62 Mio. Franken auf konkrete Verbesserungsbeschlüsse in einzelnen Leistungsgruppen. 300 Mio. Franken sind durch nicht weiter festgelegte Saldoverbesserun- gen in den Direktionen und der Staatskanzlei zu erreichen. Im Beschluss Nr. 252/2012 hält der Regierungsrat fest, dass durch den Anteil an der Gewinnausschüttung der SNB und Mehrerträge aus Steuern Verbesse- rungen im Umfang von 204 Mio. Franken bereits wettgemacht sind. Für die verbleibende pauschale Verbesserungsvorgabe von 96 Mio. Franken hat der Regierungsrat festgelegt, dass diese durch einen restriktiven

Haushaltsvollzug zu erzielen ist. Die Budgetkürzung wurde zentral in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Verrechnete Zinsen, eingestellt, die Ver- besserungen erfolgen in den Leistungsgruppen der Direktionen und der Staatskanzlei. Zur Überprüfung, ob die Bemühungen der Direktionen und der Staatskanzlei zum Haushaltsvollzug ausreichen, wird auf die Erfolgs- rechnung ohne finanzielle Leistungsgruppen der Finanzdirektion und der Baudirektion abgestellt. Tabelle 3: Haushaltsvollzug 2012 gemäss RRB Nr. 252/2012 (in Mio. Franken, + Verbesserung bzw. Ertragsüberschuss, – Verschlech- terung bzw. Aufwandüberschuss) Direktion Budget 2012 * Schätzung Schätzung bei günstigen Umständen Zwischen- Abweichung Zwischen- Abweichung bericht I / 2012 bericht I / 2012 Staatskanzlei –19 –19 +0 –19 +0 Justiz und Inneres –862 –859 +3 –849 +13 Sicherheit –961 –973 –11 –949 +13 Finanzen ** –191 –190 +0 –185 +6 Volkswirtschaft –259 –251 +8 –243 +16 Gesundheit –1683 –1676 +7 –1665 +18 Bildung –2342 –2360 –18 –2337 +5 Bauten ** –270 –267 +3 –254 +16 Total –6587 –6594 –8 –6500 +87 * gemäss Kantonsratsbeschluss vom 13. Dezember 2011 ** ohne finanzielle Leistungsgruppen

Die vorliegende Zwischenberichterstattung zeigt, dass zum aktuellen Stand das Verbesserungsziel von 96 Mio. Franken noch nicht erreicht wird. Während unter normalen Umständen (–8 Mio. Franken) das Verbesserungsziel nicht in Reichweite liegt, wird es unter günstigen Umständen (+87 Mio. Franken) nur knapp verfehlt. Zu beachten ist, dass mit dem Geschäftsbericht 2011 in der Erfolgs- rechnung der Direktionen Kredite von rund 21 Mio. Franken auf das Budget 2012 übertragen wurden. Berücksichtigt man, dass diese Kredit- übertragungen den Budgetkredit erhöhen, kann das Verbesserungsziel unter günstigen Umständen vollständig erreicht werden.

7. Massnahmen zur nachhaltigen Senkung des Aufwands § 26 Abs. 2 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG) bestimmt, dass dem Kantonsrat mit dem Zwischenbericht Vor- schläge zur nachhaltigen Senkung des Aufwandes unterbreitet werden. § 23 Abs. 1 der Finanzcontrollingverordnung (FCV) konkretisiert: «Zeigt

die erste Zwischenberichterstattung bedeutende Verschlechterungen gegenüber dem Budget auf, trifft der Regierungsrat auf Antrag der Finanzdirektion Massnahmen zur nachhaltigen Senkung des Aufwandes.» Im vorliegenden Zwischenbericht wird damit gerechnet, dass sich die Erfolgsrechnung 2012 gegenüber dem Budget zwischen 108 Mio. Fran- ken verschlechtert und 236 Mio. Franken verbessert. Angesichts dieser Bandbreite besteht kein Bedarf, gestützt auf § 26 Abs. 2 CRG Mass- nahmen zur nachhaltigen Senkung des Aufwandes einzuleiten.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Vom ersten Zwischenbericht der Finanzdirektion über die Ver- waltungsrechnung 2012 mit Stichtag 30. April 2012 wird Kenntnis ge- nommen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates sowie an das Kassationsgericht, das Obergericht, das Verwaltungsgericht, das Sozial- versicherungsgericht, die Direktionen des Regierungsrates, die Staats- kanzlei sowie an die Finanzkontrolle.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi

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