Archäologie, Ausgrabungen und Auswertungen, Vertrag im dem ASTRA, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. Mai 2014
602. Archäologie, Ausgrabungen und Auswertungen
Erwägungen
(Vertrag mit dem ASTRA, Genehmigung) Im Rahmen des Bauprojekts «Nordumfahrung Zürich – Portal Affoltern- West» ist im Bereich der Flur Geissberg (Gemeinde Regensdorf) die Er- stellung eines Installationsplatzes geplant. Die Kantonsarchäologie führt deshalb im Auftrag des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) im Areal vorgängig archäologische Untersuchungen durch. Nach ersten Sondierungen im 2008 hat die Kantonsarchäologie 2009/ 2010 in einer 1. Grabungskampagne weitere Detailuntersuchungen durch- geführt. Überraschend war dabei nicht nur die Dichte von Befunden, sondern auch die zeitliche Tiefe in einem bis anhin fundleeren Gebiet: Im Verlauf dieser 1. Kampagne konnten Befunde aus sieben verschiedenen Zeitepochen gefasst werden. Diese Dichte von Befunden aus zum Teil in der Region noch wenig bekannten Zeitepochen bildete den Anlass für zwei weitere Grabungskampagnen 2012 und 2013 in der Flur Zilgasse, die weitere Befunde von überregionaler Bedeutung zum Vorschein brach- ten (römische Grabmonumente, römische und mittelalterliche Strassen). Da die Nutzungsplanung in der östlich angrenzenden Flur Girhalden nun ebenfalls Bodeneingriffe vorsieht, die in bestimmten Arealen eine gross- flächige Zerstörung der archäologischen Befunde zur Folge haben, wurde im September 2013 eine 4. Ausgrabungskampagne begonnen, die 2014 fortgesetzt wird. Der 2009 bewilligte Ausgrabungskredit (Projekt- und Auftrags- Nr. 070164-000 064) von 1,62 Mio. Franken (einschliesslich Mehrwert- steuer) wurde im Zusammenhang mit der 3. Ausgrabungskampagne um 1,35 Mio. Franken auf 2,97 Mio. Franken erhöht (Nachtrag Nr. 000046 zum Grundvertrag). Da dieser Kredit die Kosten für die laufende 4. Ausgrabungskampagne nicht vollumfänglich abzudecken vermag, wurde beim ASTRA eine wei- tere Erhöhung des Kredits beantragt. In das Kreditbegehren eingeschlos- sen ist eine Erhöhung der Kosten für die Auswertungsarbeiten, die ebenfalls vom ASTRA übernommen werden. Es handelt sich dabei um einen weiteren Nachtrag zum ursprünglich 2009 für dieses Vorhaben be- willigten Kredit, dessen Betrag sich auf Fr. 350 537.60 beläuft. Das ASTRA stimmte der beantragten Erhöhung des Kredits um Fr. 350 537.60 zu und stellte in Aussicht, diesen Betrag zu vergüten.
Im zur Unterzeichnung vorliegenden Nachtrag Nr. 000050 zum Grund- vertrag Nr. 070164-000064 vom 14. April 2009 wird demnach eine Ein- nahme zugunsten der Baudirektion Kanton Zürich geregelt. Als neue Ver- gabesumme, die das ASTRA gegenüber der Baudirektion gemäss dem Vertrag entrichtet, ist der Betrag von Fr. 2 971 860.75 festgehalten. Diese Summe setzt sich aus dem Betrag aus dem Grundvertrag von 2009 von Fr. 1 623 093 und dem Nachtrag von 2013 von Fr. 1 350 767.75 zusammen. Zum Betrag von Fr. 2 971 860.75 sind nun noch die bewilligten Mittel von Fr. 350 537.60 gemäss vorliegendem Vertrag hinzuzurechnen. Dem- nach beläuft sich der Gesamtbetrag auf Fr. 3 322 398.35 (einschliesslich Mehrwertsteuer). Gemäss § 48 FCV richtet sich die Zuständigkeit für den Abschluss von Verträgen, die zu Einnahmen führen, nach der Kompetenz zur Be- willigung von gebundenen Ausgaben. Vorliegend ist dieser Tatbestand erfüllt, da eine Einnahme für die Baudirektion bevorsteht.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Vertrag zwischen dem Kanton Zürich und dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) vom 6. Januar 2014 über archäologische Ausgrabungen und Auswertungen im Gesamtbetrag von Fr. 3 322 398.35 (einschliesslich Mehrwertsteuer) (Nachtrag Nr. 000050 zu Grundvertrag Nr. 070164- 000064 vom 14. April 2009) wird genehmigt und die Baudirektion wird beauftragt, den Vertrag zu unterzeichnen.
II. Mitteilung an das Bundesamt für Strassen ASTRA, Grüzefeld- strasse 41, 8404 Winterthur, sowie an die Finanzdirektion und die Bau- direktion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi