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Reinigung des Gefängnisses Zürich West, gebundene Ausgabe, Vergabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Juni 2024

609. Reinigung des Gefängnisses Zürich West (gebundene Ausgabe,

Erwägungen

Vergabe) Die Reinigung des Gefängnisses Zürich West wird seit der Eröffnung im Jahr 2022 durch ein externes Reinigungsunternehmen durchgeführt. Der entsprechende Vertrag endet Ende September 2024. Im Rahmen des Lead-Buyer-Auftrags hat das Immobilienamt in einem offenen Vergabeverfahren die Reinigung für das Gefängnis Zürich West auf den 1. Oktober 2024 neu ausgeschrieben. Es sind sechs Angebote von Fr. 373 596 bis Fr. 1 113 980 (ohne MWSt) pro Auftragsjahr eingegangen. Aufgrund der Prüfung der Eignungs- und Zuschlagskriterien ist der Auf- trag an die ISS Facility Services AG, Zürich, zum Gesamtbetrag von jähr- lich Fr. 534 928 (einschliesslich MWSt) zu vergeben. Darin enthalten ist eine Reserve von 15% für Unvorhergesehenes, wie z. B. Veränderungen der Reinigungsintensität. Mit der Anbieterin wird ein Vertrag mit einer festen Laufzeit von fünf Jahren abgeschlossen. Für fünf Jahre ergibt sich somit einschliesslich Reserve ein Betrag von gesamthaft Fr. 2 674 640 (einschliesslich MWSt). Für die Reinigung des Untersuchungsgefängnis Zürich West ist gestützt auf § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (LS 611) eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 674 640 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2206, Justizvoll- zug und Wiedereingliederung, zu bewilligen. Die Ausgabe ist im Budget 2024 enthalten und für die folgenden Jahre im Konsolidierten Entwick­ lungs- und Finanzplan 2024–2027 eingestellt. Die Vergabesumme und die Ausgabe können gemäss dem abzuschlies- senden Vertrag wie folgt der Teuerung angepasst werden: Prozentuale Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten im Maximum gemäss all- gemeinverbindlichem Gesamtarbeitsvertrag sowie der gesetzlichen So- zialleistungen des kommenden Jahres × 0,8 und prozentuale Änderung im Maximum des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK) × 0,2 Indexbasis Dezember 2020 (= 100%). Massgebend für die Berechnung allfälliger Anpassungen ist jeweils die Indexstandentwicklung von Juni bis Juni des Folgejahres. Das Immobilienamt ist gehalten, die von der Vertragspartnerin geltend gemachte Preissteigerung zu prüfen und ge- gebenenfalls zu akzeptieren oder abzulehnen.

Auf Antrag der Baudirektion und der Direktion der Justiz und des Inneren

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Reinigung des Untersuchungsgefängnisses Zürich West wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 674 640 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2206, Justizvollzug und Wiedereingliederung, bewilligt.

II. Die Reinigung des Untersuchungsgefängnisses Zürich West wird gemäss Angebot vom 19. Januar 2024 zu Fr. 2 325 774 an die ISS Facility Services AG, Zürich, vergeben. Die Vergabesumme kann sich für Un- vorhergesehenes auf Fr. 2 674 640 erhöhen.

III. Die Beträge gemäss Dispositiv I und II werden nach Massgabe der in den Erwägungen genannten vertraglichen Bestimmungen der Teue- rung angepasst.

IV. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.

V. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Direktion der Justiz und des Innern sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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