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Verkehrsbetriebe Zürich, behindertengerechte Gestaltung der Haltestelle Bellevue, Staatsbeitrag

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. Juni 2015

630. Verkehrsbetriebe Zürich (behindertengerechte Gestaltung

Erwägungen

der Haltestelle Bellevue; Staatsbeitrag) Mit Beschluss vom 22. Oktober 2007 bewilligte der Kantonsrat einen Rahmenkredit über 32 Mio. Franken für Staatsbeiträge an die Anpassung verschiedener S-Bahn-Stationen und Tramhaltestellen für mobilitätsbe- hinderte Personen zulasten des Fonds für die Förderung des öffentlichen Verkehrs (Vorlage 4379). Der Rahmenkredit wird an die Baukostenent- wicklung zwischen dem Zeitpunkt der Kostenberechnung für den Rah- menkredit (Preisstand 1. Oktober 2006) und der Bauausführung der ein- zelnen Objekte angepasst. Auf dieser Grundlage sicherte der Regierungs- rat der Forchbahn und der Schweizerischen Südostbahn am 11. Juni 2008 erste Staatsbeiträge für Planungs- und Bauleistungen zu (RRB Nr. 879/ 2008). Gleichzeitig ermächtigte er die Volkswirtschaftsdirektion, kom- mende Staatsbeiträge entsprechend ihrer Ausgabenkompetenz selbst frei- zugeben. Mit Eingabe vom 30. April 2015 ersuchen die Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) den Kanton um eine Finanzierungszusage betreffend der behin- dertengerechten Gestaltung der Haltestelle Bellevue.

Projektumfang Damit die gesetzlich erforderlichen Einstiegsverhältnisse an der Halte- stelle Bellevue erreicht werden können, sind umfangreiche Anpassun- gen an den Gleisanlagen erforderlich. So müssen die Gleisführung teil- weise begradigt und verschiedene Weichen und Kreuzungen angepasst werden. Ein Teil der Gleisarbeiten wird im Rahmen von ordentlichen Ersatzmassnahmen durchgeführt, da diese sich teilweise in schlechtem Zustand befinden. Das vom Stadtrat von Zürich am 5. Februar 2015 festgesetzte Projekt sieht neben dem behindertengerechten Ausbau aller sechs Haltekanten gleichzeitig umfangreiche Gleiserneuerungen der VBZ sowie Anpassun- gen an Verkehrsflächen und Werkleitungserneuerungen vor. Die Tramhaltestelle Bellevue ist mit täglich rund 61 000 Fahrgästen die am stärksten benutzte Tramhaltestelle im Netz der VBZ. Sie wird von sieben Tramlinien bedient und ist ein zentraler Umsteigeort. Mit dem Projekt können die Anforderungen an einen behindertengerechten Ein- stieg erfüllt und ein zeitgemässer Standard erzielt werden. Die Bauaus- führung soll zwischen Juli und Oktober 2015 erfolgen.

Kosten und Finanzierung Die Gesamtkosten für Projekt- und Bauausführung belaufen sich ge- mäss dem vorliegenden Bauprojekt auf Fr. 32 130 000 (Preisstand 1. April 2013, einschliesslich MWSt). Diese verteilen sich wie folgt auf die ver- schiedenen Kostenträger: Kosten (Preisstand 1. April 2013) in Franken Staatsbeitrag BehiG (Gleisbau) 2 364 000 VBZ Investitionsbudget (Gleisbau, Fahrleitungsbau, 13 279 000 Neuanordnung der Haltestelleneinrichtungen) Strasseneigentümer (Haltekanten, Warteflächen, 11 923 000 Fussgänger- und Strassenanlagen) verschiedene Werke (Werkleitungsbau, Verkehrs- 4 564 000 steuerung, Neupflanzung Bäume) Gesamtkosten 32 130 000 Die Kosten für den Gleis- und Weichenersatz werden durch das Inves- titionsbudget der VBZ finanziert. Die erforderlichen Mittel sind in der Investitionsplanung der VBZ eingestellt. Für diese Aufwendungen liegen die entsprechenden Beschlüsse der Stadt Zürich vor. Der Staatsbeitrag des Kantons Zürich beträgt Fr. 2 364 000 (einschliess- lich MWSt). Bezogen auf den Preisstand der Kreditvorlage (1. Oktober 2006) entspricht dies Fr. 2 163 929. Der Teuerungsanteil wurde aufgrund des vom Bundesamt für Statistik veröffentlichten Schweizerischen Bau- preisindex (Tiefbau, Schweiz) berechnet. Die Indexdifferenz zwischen der vorliegenden Kreditfreigabe (1. April 2013, Index 134,7) und dem Preisstand der Kreditvorlage (1. Oktober 2006, Index 123,3) beträgt 11,4 Punkte bzw. 9,2%. Die anrechenbare Teuerung beträgt auf dieser Grundlage Fr. 200 071. Die tatsächlichen Zahlungen werden aufgrund der genehmigten Schlussabrechnung mit Berücksichtigung des Teuerungs- anteils festgelegt. Der vom Kantonsrat bewilligte Rahmenkredit stützt sich auf die von den Bahnunternehmen 2006 beim Zürcher Verkehrsverbund ZVV ein- gereichten Vorprojekte. Für die Haltestelle Bellevue wurde in jenem Zeit- punkt mit Aufwendungen von Fr. 3 310 000 (Preisstand 1. Oktober 2006) gerechnet. Der Anteil der Kosten für die gesetzlich vorgeschriebenen An- passungen zur Behindertengerechtigkeit des nun vorliegenden Projekts beträgt teuerungsbereinigt Fr. 2 163 929 und liegt damit 34,6% unter den damals geschätzten Aufwendungen. Die Minderaufwendungen ergeben sich insbesondere aufgrund des differenzierteren Kostenteilers zwischen den BehiG-Massnahmen und dem ordentlichen Gleisersatz.

Die Ausgaben zulasten des kantonalen Rahmenkredits sind im Budget 2015 bzw. im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan KEF 2015– 2018 des Fonds für die Förderung des öffentlichen Verkehrs in der Leis- tungsgruppe Nr. 5920 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Aus dem Rahmenkredit für Staatsbeiträge an die Anpassung ver- schiedener S-Bahn-Stationen und Tramhaltestellen für mobilitätsbehin- derte Personen gemäss Kantonsratsbeschluss vom 22. Oktober 2007 wird für die behindertengerechte Gestaltung der Haltestelle Bellevue ein Objektkredit als Staatsbeitrag von höchstens Fr. 2 364 000 (Preisstand 1. April 2013, einschliesslich MWSt) zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 5920, Fonds für die Förderung des öffentlichen Verkehrs, freigegeben.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.

III. Mitteilung an die Verkehrsbetriebe Zürich, Luggwegstrasse 65, Postfach, 8048 Zürich (ES), den Zürcher Verkehrsverbund sowie an die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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