Strassen, Glattbrugg, Rohrstrasse 45, Werkhof-Platz, Belagsinstandsetzung, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Juni 2020
630. Strassen (Glattbrugg, Rohrstrasse 45, Werkhof-Platz,
Erwägungen
Belagsinstandsetzung, Ausgabenbewilligung) Der Platz des kantonalen Werkhofs in Glattbrugg wurde in den 1970er- Jahren erstellt. Die Belagsoberfläche des gesamten Platzes ist versprödet und ausgemagert. Der ganze Bereich hat Risse, die durch die Belagsschicht reichen. Der Belag genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr und muss ersetzt werden. Aufgrund des Laborberichtes der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes wird auf dem ganzen Werkhofplatz der Belag abgebro- chen und mit einer Trag-, Binder- und Deckschicht erneuert. Im Bereich der heutigen OSEA Öl- und Strassenschlammentwässe- rungs AG wird eine neue Betonplatte erstellt. Die alten Benzin- und Öl- tanks der ehemaligen Betriebstankanlage werden abgebrochen und ent- sorgt. Die bestehende Muldenanlage wird erneuert. Das Unterhaltsprojekt ist im Programm Verkehr und Infrastruktur 2020 enthalten. Für die Instandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 8. Juni 2020 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 1 600 000 Nebenarbeiten 172 000 Technische Arbeiten 132 000 Total 1 904 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gebundene Ausgabe ge- mäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungsle- gung (LS 611) von Fr. 1 904 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400. 31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-10379), zu bewilli- gen. Die Ausgabe ist im Budget 2020 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung des Werkhof-Platzes, Gemeinde Glattbrugg, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 904 000 zulasten der Erfolgsrech- nung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2019)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Peter Hösli