Kantonspolizei, Beschaffung von Munition und Kartuschen für Distanzelektroimpulsgeräte, gebundene Ausgabe, Vergabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Juni 2024
631. Kantonspolizei, Beschaffung von Munition und Kartuschen für Distanzelektroimpulsgeräte (gebundene Ausgabe, Vergabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage Für die Aus- und Weiterbildung aller Waffentragenden der Kantons- polizei (Kapo) sowie zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft werden Trainings- und Einsatzmunition (für Pistolen und Maschinenpistolen) sowie Trainings- und Einsatzkartuschen (für Distanzelektroimpulsge- räte) benötigt.
B. Beschaffungsverfahren Im Januar 2024 hat die Kapo in einem offenen Verfahren im Staats- vertragsbereich die Beschaffung von Munition und Kartuschen für Dis- tanzelektroimpulsgeräte für eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren (Mitte 2024 bis Mitte 2026) mit einer einseitigen Verlängerungsoption zuguns- ten der Kapo für dreimal ein Jahr bis längstens Mitte 2029 ausgeschrie- ben. Zwei Anbietende reichten ein Angebot ein, wovon eines ausge- schlossen werden musste. Das Angebot der Alpine Fox GmbH, Oberdorf NW, vom 6. März 2024 für die Beschaffung von Munition und Kartu- schen für Distanzelektroimpulsgeräte erfüllte sämtliche Eignungskrite- rien, weshalb ihr gestützt auf Art. 41 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (LS 720.1) der Zuschlag zu er- teilen ist.
C. Finanzierung Die Aufwendungen für die Beschaffung von Munition und Kartuschen für Distanzelektroimpulsgeräte bis längstens Mitte 2029 setzen sich wie folgt zusammen: Kostenübersicht Total Total für 5 Jahre (in Franken, einschliesslich 8,1% MWSt) (jährlich) (2024 bis 2029) Trainingsmunition für Pistolen und Maschinenpistolen 582 933.00 2 914 665 Einsatzmunition für Pistolen und Maschinenpistolen 315 219.60 1 576 098 Einsatz- und Trainingskartuschen für Distanz 188 094.00 940 470 elektroimpulsgeräte Vergaberelevantes Zwischentotal 1 086 246.60 5 431 233 Unvorhergesehenes/Rundungen 93 753.40 468 767 Total Aufwendungen 1 180 000.00 5 900 000
Sämtliche Ausgaben sind zur Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebe- nen Aufgaben (u. a. aus Polizeigesetz, LS 550.1) zwingend erforderlich und dienen namentlich der Beschaffung und Erneuerung der für die Verwal- tungstätigkeit erforderlichen sachlichen Mittel. Sie gelten deshalb als ge- bundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Con- trolling und Rechnungslegung (LS 611). Der Betrag von insgesamt Fr. 5 900 000 für die Beschaffung von Muni- tion und Kartuschen für Distanzelektroimpulsgeräte bis längstens Mitte 2029 ist im Budget 2024 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2024–2027, Planjahre 2025 bis 2027, eingestellt und wird der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, belastet. Die Beträge ab 2028 sind im KEF einzustellen. Das Projektcontrolling wird durch die Abteilung Logistik der Kapo sichergestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Beschaffung von Munition und Kartuschen für Distanz- elektroimpulsgeräte bei der Kantonspolizei bis längstens Mitte 2029 wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 5 900 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, bewilligt.
II. Der Auftrag für die Beschaffung von Munition und Kartuschen für Distanzelektroimpulsgeräte von Mitte 2024 bis längstens Mitte 2029 wird gemäss Angebot vom 6. März 2024 zu Fr. 5 431 233 an die Alpine Fox GmbH, Oberdorf NW, vergeben. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 5 900 000 erhöhen.
III. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli