Anfrage Sabine Ziegler, Zürich, Patrick Hächler, Gossau, und Monika Spring, betreffend Massive Verschlechterung der Förderbedingungen des Gebäudeprogramms des Bundes, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 136/2012
Sitzung vom 20. Juni 2012
640. Anfrage (Massive Verschlechterung der Förderbedingungen des Gebäudeprogramms des Bundes) Kantonsrätin Sabine Ziegler, Zürich, Kantonsrat Patrick Hächler, Gossau, und Kantonsrätin Monika Spring, Zürich, haben am 30. April 2012 folgende Anfrage eingereicht: Am 26. April 2012 wurde zum Gebäudeprogramm des Bundes kom- muniziert, dass die Förderbedingungen verschlechtert und die Beiträge reduziert werden – und das mit sofortiger Wirkung. Bereits Anfang 2011 wurden kurzfristig kommunizierte Verschlechterungen an den Förder- bedingungen vorgenommen. Damals blieb weniger als eine Woche, um laufende Projekte abzuschliessen oder noch rechtzeitig einzureichen. Seit 2010 ist das Gebäudeprogramm als nationales Förderprogramm für energetische Verbesserungen an Gebäuden in Kraft. Stets wurden sein langfristiger Charakter und die Mindestlaufzeit von 10 Jahren her- vorgehoben. Dies gewährt Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, Planenden und Investierenden Planungssicherheit und hält die Motiva- tion hoch, energetische Sanierungen anzupacken und in den nächsten Jahren auszuführen. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
Erwägungen
1. Teilt der Regierungsrat die Meinung, dass diese neuen Regelungen den Absichten, die energetischen Sanierungen zu fördern, widerspre- chen? Sollen die Fördergelder nur noch grossen Projekten zugute- kommen?
2. Hat diese Schnellübung beim Gebäudeprogramm zur Folge, dass viele Projekte, die noch in Planung sind, frühzeitig abgewürgt werden?
3. Ist der Kanton Zürich bereit, mit Hilfe des Rahmenkredites des Kan- tons die Unterstützung dieser Projekte zu überbrücken?
4. Gebäudesanierungen und deren Investitionsplanung brauchen Zeit (mindestens 6 bis 12 Monate). Teilt der Regierungsrat die Meinung, dass die zweite Änderung der Förderbedingungen viel Unsicherheit bei den Investorinnen und Investoren auslöst? Wie soll das Ver- trauen wiederhergestellt werden?
5. Welchen Einfluss auf die Förderbedingungen und die Art der Kom- munikation hat Baudirektor Markus Kägi?
6. Ist die Baudirektion in ihrer Funktion in nationalen Energiearbeits- gruppen und -konferenzen bereit, sich für stabile Rahmenbedin- gungen in Sachen Förderbedingungen und Höhe der Beiträge einzu- setzen?
7. Wie hoch schätzt der Regierungsrat die Anzahl der pendenten und be- willigten Gesuche, die nun aus der energetischen Förderung heraus- fallen (Anzahl absolut, GWh pro Jahr eingesparte Energie)?
8. Wie erklärt sich der Regierungsrat die Diskrepanz zwischen der Ver- schärfung der Förderbedingungen und der angekündigten Aufsto- ckung der Einlage in das Gebäudeprogramm?
9. Wie stellt sich der Regierungsrat zu einem Bonus für Gesamtsanie- rungen? Ist er bereit, die Unterstützung für die gleichzeitige energe- tische Sanierung von Fenstern und Fassade weiterzuführen?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Sabine Ziegler, Zürich, Patrick Hächler, Gossau, und Monika Spring, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Das in der Anfrage angesprochene Gebäudeprogramm ist ein zwi- schen den Kantonen und dem Bund harmonisiertes Förderprogramm für energetische Verbesserungen der Gebäudehülle bestehender Bauten. Das Programm wurde im Mai 2010 ausgelöst und ist mit einer Mindest- laufzeit von zehn Jahren langfristig angelegt. Die Fördergelder stammen ausschliesslich aus der nationalen Teilzweckbindung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen. Seit dem Programmbeginn wurden rund 436 Mio. Franken Fördergeld zugesagt. Die vielen Gesuche haben jedoch bis Ende 2011 zu einer Überverpflichtung von 230 Mio. Franken geführt. Die Programmanpassung im April 2011 hatte nur eine beschränkte Wir- kung auf die nachgefragte Fördersumme. Zur Sicherstellung der lang- fristigen Zahlungsfähigkeit des Gebäudeprogramms erfolgte deshalb am 26. April 2012 eine erneute Anpassung der Fördersätze. Zu Frage 1: Ziel des Gebäudeprogramms ist, mit den vorhandenen finanziellen Mitteln eine möglichst grosse CO2-Reduktion zu erreichen. Bei einem Nachfrageüberhang nach Förderbeiträgen ist es somit angezeigt, die Förderbeiträge zu senken. Dadurch wird die Wirkung des Programms gesteigert. Da die Mindestfördersumme Fr. 3000 beträgt, ist es richtig, dass bei sinkenden Fördersätzen sehr kleine Projekte allenfalls die Min-
destfördersumme nicht mehr erreichen. Dies ist auch beabsichtigt, da dafür die administrativen Kosten zur erreichten Wirkung unverhältnis- mässig sind. Zu Frage 2: Es wird Projekte geben, die aufgrund der geänderten Förderbedin- gungen nicht mehr eingereicht werden können. Dies betrifft insbeson- dere Gesuche nur für einen Fensterersatz. Werden mehrere Bauteile gleichzeitig energetisch verbessert, wird die Mindestfördersumme von Fr. 3000 weiterhin erreicht. Damit werden die aus energetischer Sicht erwünschten Gesamtlösungen bevorteilt. Zu Frage 3: Eine Unterstützung solch kleiner Projekte aus dem kantonalen Rah- menkredit ist nicht vorgesehen. Diese Mittel sind im Rahmen des kan- tonalen Förderprogramms Energie zur Unterstützung von Massnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien vorzusehen. Zudem würde der Kanton für Förderbeiträge, welche die Programmanpassung ausgleichen, keine Globalbeiträge des Bundes erhalten, da solche Ausgleichszahlun- gen die Programmwirkung nicht erhöhen. Zu Frage 4: In den Allgemeinen Bedingungen, die Bestandteil der Gesuchsfor- mulare sind, wird eindeutig darauf hingewiesen, dass die Gesuche nach den zum Zeitpunkt der Einreichung geltenden Beitragssätzen und Be- dingungen beurteilt werden. Vertrauen bildende Massnahmen sind des- halb nicht notwendig und auch nicht geplant. Zu Fragen 5 und 6: Die Baudirektion ist im Rahmen ihrer Möglichkeiten bestrebt, für beständige Förderbedingungen zu sorgen. Dies erfolgt durch entspre- chende Einflussnahme über die Konferenz Kantonaler Energiedirek- toren (EnDK), die zusammen mit dem Bundesamt für Umwelt und dem Bundesamt für Energie die Programmleitung bildet. Zu Frage 7: Bereits bewilligte und hängige Gesuche, die vor der Programmanpas- sung eingereicht wurden, sind von der Programmanpassung nicht be- troffen und erhalten Beiträge gemäss den bisherigen Förderbedingun- gen. Aufgrund der neuen Bedingungen rechnet die regionale Bearbei- tungsstelle bei den künftigen Gesuchen mit einem Rückgang von etwa 10%, was im Kanton Zürich für 2012 ungefähr 250 Gesuchen entspricht. Da die entsprechenden Fördergelder für neue Projekte mit höherer Wirkung eingesetzt werden können, ist nicht mit einem Rückgang, son- dern mit einer Erhöhung der eingesparten Energie zu rechnen.
Zu Frage 8: Aufgrund des heute gültigen CO2-Gesetzes (SR 641.71) stehen dem Gebäudeprogramm höchstens 200 Mio. Franken pro Jahr bzw. höchs- tens ein Drittel der CO2-Abgabe zur Verfügung. Mit dem revidierten CO2-Gesetz vom 23. Dezember 2011 (vgl. BBl 2012, 113), das voraus- sichtlich 2013 in Kraft tritt, wird diese Summe auf höchstens 300 Mio. Franken pro Jahr bzw. höchstens einen Drittel der CO2-Abgabe erhöht. Mit dem heutigen Abgabesatz von Fr. 36 pro Tonne CO2 und dem heutigen Verbrauch an fossilen Brennstoffen stehen dem Gebäude- programm bis auf Weiteres knapp 190 Mio. Franken zur Verfügung, da der Bund keine Erhöhung des Abgabesatzes für 2013 plant. In der künftigen Energiepolitik soll das Gebäudeprogramm einen noch höheren Stellenwert erhalten. Mit der Energiestrategie 2050 will der Bundesrat die Mittel auf 600 Mio. Franken pro Jahr aufstocken. Dafür sind aber Gesetzesänderungen notwendig. Zu Frage 9: Gesamtsanierungen nach Minergie-Standard werden in Ergänzung zum Gebäudeprogramm bereits heute aus dem kantonalen Rahmen- kredit gefördert. Mit dem Minergie-Bonus wird der Haustechnikteil der Gebäudesanierung unterstützt. Dadurch wird eine zusätzliche energeti- sche Wirkung erzielt. Ein Bonus für Gesamtsanierungen ohne Minergie ist nicht geplant. Gemäss den neuen Bedingungen ist ein Fensterersatz nur in Verbindung mit einer Dämmung der die Fenster umgebenden Fassadenfläche förderberechtigt. Eine Weiterführung von Beiträgen aus kantonalen Mitteln nur für einen Fensterersatz ist nicht vorgesehen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi