Engere Zentralverwaltung, Sicherheitsmassnahmen, gebundene Ausgabe, Bewilligung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. April 2010
641. Engere Zentralverwaltung (Sicherheitsmassnahmen)
Erwägungen
A. Ausgangslage Im Nachgang zu den Ereignissen vom 27. September 2001 im Parla- ment des Kantons Zug erstellte das Architekturbüro Bob Gysin & Partner, Zürich, ein erstes Schutzkonzept zur Erhöhung der Sicherheit in der engeren Zentralverwaltung, welches die Gebäude Kaspar-Escher- Haus, Neumühle und Walche umfasste. Das damalige Projekt wies der Kantonsrat sowohl aus finanziellen Gründen als auch aufgrund man- gelnder Grundlage bezüglich des Bedrohungsbildes mit Beschluss vom 30. September 2002, Vorlage 3992a, zurück. Am 8. April 2008 beauftragte der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 542/ 2008 die Baudirektion, bezüglich der Umsetzung des Schutzkonzeptes baldmöglichst Antrag zu stellen. Im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung wurde mit RRB Nr. 1159/2008 das Projekt für die Phase Vorstudie freigegeben. Gleichzeitig wurden unter Leitung der Baudirektion die für die Bezirksverwaltung bereits bestehenden Sicher- heitsstandards überarbeitet und auf die Zentralverwaltung angepasst. Das Handbuch Sicherheitsstandards wurde mit RRB Nr. 855/2009 ge- nehmigt und bildete somit ergänzend zum bereits bestehenden Konzept aus dem Jahre 2002 die Grundlage für ein objektspezifisches Schutz- konzept.
B. Projekt Die Umsetzung der Sicherheitsmassnahmen sieht vor, dass die be- stehenden Logen in den Gebäuden Neumühle und Walche wieder in Betrieb genommen werden. Im Kaspar-Escher-Haus wird eine Loge im Bereich des ehemaligen Polizeipostens am Neumühlequai eingebaut. Besucherinnen und Besucher erhalten an den Haupteingängen zeitwei- ligen Zutritt zur Zentralverwaltung. Bei den Haupteingängen betritt man die gesicherte Zone durch Drehtüren, die eine Kapazität von etwa 20 Personen pro Minute aufweisen. Nebeneingänge erhalten Vereinze- lungstüren, die ein Nachschleichen verhindern. Eine gewisse Anzahl weniger genutzter Ein- bzw. Ausgänge wird nur noch als unter Alarm stehende Notausgänge benutzbar sein. Das Projekt bringt auch eine Klärung der Situation in den Innenhöfen des Kaspar-Escher-Hauses, in dem der erste nördliche Hof weiterhin für die Mieterinnen und Mieter
zugänglich, der zweite aber zur halböffentlichen Zone, mittels Schleuse, umfunktioniert wird. Das Schutzkonzept wurde den Sicherheitsverant- wortlichen der Direktionen des Regierungsrates und der Staatskanzlei vorgestellt und von diesen ausdrücklich begrüsst. Das vorgelegte Pro- jekt fand zudem sowohl die Zustimmung der kantonalen Denkmal- pflege als auch der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich. Ebenso wird auf die behindertengerechte Ausführung geachtet. Sicherheits- massnahmen für die Gesundheitsdirektion am Standort Obstgarten- strasse werden gesondert geprüft.
C. Ausgabenbewilligung Die Kosten betragen Fr. 3 685 500 (Kostenvoranschlag vom 26. August 2009; Preisstand 1. April 2009) Sie setzen sich wie folgt zusammen: Investitionskategorie Kostenanteil Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (Fr.) (Bauteilgruppe) Fr. % Jahre Abschreibung Kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 189 394 5,1% 120 1 578 2 841 4 419 Hochbauten Rohbau 2 0 0% 40 0 0 0 Hochbauten Ausbau 2 166 084 58,8% 30 72 203 32 491 104 694 Hochbauten Installationen 1 298 456 35,2% 30 43 282 19 477 62 759 Ausstattung, Mobilien 31 566 0,9% 20 1 578 473 2 052 Total 3 685 500 100% 34,5 118 641 55 283 173 924 Für das Vorhaben ist eine gebundene Ausgabe von Fr. 808 000 und eine neue Ausgabe von Fr. 2 877 500 zu bewilligen. Die Umsetzung der Sicherheitsmassnahmen führt zu einer zeitgemässen Ausstattung der vorhandenen Bausubstanz, im Sinne von § 37 Abs. 2 lit b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006, wozu ins- besondere die Wiedereinführung der Logen zählt. Die bisher entstande- nen Kosten für die Projektierung von Fr. 50 000, die das Immobilienamt am 19. November 2008 mit Fr. 20 000 bzw. am 24. Juni 2009 mit Fr. 30 000 bewilligt hat, sind im Betrag von Fr. 3 685 500 enthalten. Diese Verfügungen sind dementsprechend aufzuheben. Die Finanzierung erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8700, Immobilienamt. Die Kosten gehen zulasten der Konten 5040 0 00000 und 5041 0 00000, Hochbauten, sowie 5060 0 00000, Mobilien. Der Betrag ist im Budget 2010 enthalten. Die Kapitalfolgekosten der Ausgabe betragen jährlich rund Fr. 173 924. Die Folgekosten bestehen aus den Abschreibungen, die sich aus den unterschiedlichen Abschreibungssätzen pro Bauteilgruppe zusammen- setzen, und den jährlichen kalkulatorischen Zinsen von 3% der Bau- kosten. Betriebliche Folgeaufwendungen für die Logenaufgaben fallen jährlich mit rund Fr. 700 000 an. Es ist vorgesehen, die Loge in der
Walche mit zwei Personen, die Logen Kaspar-Escher-Haus und Neu- mühle mit je einer Person zu besetzen. Die Logen werden Montag bis Freitag jeweils von 06.30 bis 18.30 Uhr besetzt sein. In der übrigen Zeit müssen die Mitarbeitenden die Nebeneingänge benutzen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Sicherheitsmassnahmen in der engeren Zentralverwaltung wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 808 000 und eine neue Ausgabe von Fr. 2 877 500 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8700, Immobilienamt, bewilligt.
II. Die Verfügungen des Immobilienamts vom 19. November 2008 und 24. Juni 2009 werden bezüglich der Projektierungskredite von insgesamt Fr. 50 000 aufgehoben.
III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi