Strassen, Rheinau, 532/540 Poststrasse, Projekt, Bauausführung, Festsetzung, neue Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. Juni 2012
643. Strassen (Rheinau, 532/540 Poststrasse)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die bestehenden Bushaltestellen Galgenbuck, Psychiatriezentrum und Hallenbad liegen zwischen Marthalen und dem Zentrum von Rheinau auf der regionalen Verbindung Poststrasse. Die Haltestelle Galgenbuck liegt im Ausserortsbereich, die Haltestellen Psychiatriezentrum und Hallenbad liegen im Innerortsbereich. Diese Bushaltestellen sind in einem schlechten Allgemeinzustand und sollen daher instand gestellt und gleichzeitig behindertengerecht ausgebaut werden. Um den Anforderungen der verkehrenden Gelenk- busse gerecht zu werden, sind bei jeder Bushaltestelle 16 cm hohe und 20 m lange Anlegekanten vorgesehen. Um das Ein- und Aussteigen auch mit Kinderwagen und Rollstuhl zu gewährleisten, ist jeweils eine ent- sprechende Manövrierfläche geplant. Die Bushaltestellen Psychiatrie- zentrum und Hallenbad werden neu mit je einem normengerecht aus- geleuchteten Fussgängerübergang mit Schutzinsel erstellt. Die beste- hende Verkehrsmessstelle bei der Haltestelle Psychiatriezentrum wird bei der gleichen Haltestelle komplett neu erstellt. Bei den Haltestellen Galgenbuck und Psychiatriezentrum sind wegen der steilen rheinsei- tigen Böschung neue Stützbauwerke aus Ortsbeton vorgesehen. Bei allen drei Bushaltestellen werden die Strassenentwässerung und die öffentliche Beleuchtung erneuert und angepasst. Das vorliegende Pro- jekt wird in Koordination mit der von der Unterhaltsregion III durch- zuführenden Strasseninstandsetzung erstellt. Der Gemeinderat Rheinau hat dem Projekt mit Beschluss vom 3. Ja- nuar 2012 zugestimmt. Das Projekt ist gemäss § 13 Abs. 1 des Strassen- gesetzes (StrG) von untergeordneter Bedeutung. Auf eine öffentliche Orientierung der Bevölkerung wurde deshalb verzichtet. Das Projekt wurde im Gelände ausgesteckt, die Projekt- und Landerwerbsakten wurden gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG vom 5. April bis 4. Mai 2012 in der Gemeindeverwaltung Rheinau öffentlich aufgelegt. Während der öffentlichen Planauflage sind keine Einsprachen einge- gangen.
B. Lärmtechnische Anpassungen und Projektfestsetzung Die Abklärungen durch die Fachstelle Lärmschutz vom 14. Dezember 2011 haben ergeben, dass das Projekt aus lärmtechnischer Sicht unbe- denklich ist. Der für das Bauvorhaben notwendige Landerwerb ist nach §§ 18 ff. StrG durchzuführen. Einer Projektfestsetzung steht somit nichts ent- gegen.
C. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Baukosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 16. März 2012 wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 25 000 Bauarbeiten 990 000 Nebenarbeiten 150 000 Technische Arbeiten 215 000 Total 1 380 000
Auf die einzelnen Projektbestandteile entfallen die nachstehenden Kosten: in Franken Staatsstrassen Anteil öV (100%) 1 380 000 Total 1 380 000 Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine neue Ausgabe von Fr. 1 380 000 zulasten der Investitionsrechnung zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung werden die Ausgaben wie folgt verbucht:
Budgetierung Gebundene Neue Total Ausgabe Ausgaben Fr. Fr. Fr. Erfolgsrechnung Konto 8400.50110 80020 1 380 000 1 380 000 Staatsstrassen, Anteil öV (federführend) Total 1 380 000 1 380 000
In der erwähnten Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 940/2011 bewilligte Ausgabe von Fr. 100 000 für die technischen Arbeiten enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Aus- gabe aufzuheben.
Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 56 000 Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Zinsen (3%) Abschreibungssatz Betrag Baukosten Fr. Fr. Fr. Staatsstrassen Anteil öV 100% 1 380 000 21 000 2,5% 35 000 Zwischentotal 21 000 35 000 Total 100% 1 380 000 56 000
Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84S-80362, Ge- meinde Rheinau, 532/540 Poststrasse, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2012 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für den Ausbau der Bushaltestellen Galgenbuck, Psychiatriezentrum und Hallenbad an der 532/540 Poststrasse, Ge- meinde Rheinau, wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.
II. Für die Bauausführung wird eine neue Ausgabe von Fr. 1 380 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tief- bauamt, bewilligt.
III. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Bau- preisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 16. März 2012)
IV. Die Verfügung des Tiefbauamts Nr. 940/2011 wird aufgehoben.
V. Die Baudirektion, Immobilienamt, Landerwerb, wird ermächtigt, den Landerwerb nach §§ 18 ff. StrG durchzuführen. Sie wird weiter ermächtigt, das für die Ausführung des Projekts erforderliche Land nötigenfalls auf dem Weg der Expropriation zu erwerben, Anstösser- beiträge zu erheben, allfällige Prozesse zu führen, Vergleiche zu treffen oder auf gütlicher Basis Verträge abzuschliessen.
VI. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit mög- lich beizulegen.
VII. Mitteilung an den Gemeinderat Rheinau, Schulstrasse 11, 8462 Rheinau (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehe- nen Projektexemplars [LS]), sowie an die Finanzdirektion, die Volks- wirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi