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Gemeindewesen, Zweckverband Friedhofverband Stammertal, Auflösung, Kenntnisnahme

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Juli 2018

650. Gemeindewesen (Zweckverband Friedhofverband Stammertal)

Erwägungen

1. Die Politischen Gemeinden Oberstammheim, Unterstammheim und Waltalingen bilden unter dem Namen «Friedhofverband Stammertal» seit 1986 einen Zweckverband für die Besorgung des Friedhof- und Be- stattungswesens der beteiligten Gemeinden (RRB Nr. 658/1986). Mit dem Zusammenschluss der Politischen Gemeinden Oberstammheim, Unter- stammheim und Waltalingen zur Politischen Gemeinde Stammheim auf den 1. Januar 2019 wird die gemeindeübergreifende Erfüllung der Aufga- ben des Friedhofverbandes in der Form des Zweckverbandes gegenstands- los. Die Aufgaben des Friedhofverbandes werden ab 1. Januar 2019 von der Politischen Gemeinde Stammheim wahrgenommen. Mit Auszug aus dem Protokoll der Sitzung der Steuerungsgruppe vom 10. April 2018 hat die Steuerungsgruppe Fusion Stammheim den Regie- rungsrat um Kenntnisnahme der Auf‌lösung ersucht. Die Stimmberech- tigten der Politischen Gemeinden Oberstammheim, Unterstammheim und Waltalingen haben am 24. September 2017 dem Vertrag über den Zu- sammenschluss der politischen Gemeinden zugestimmt. Der Regierungs- rat hat den Zusammenschlussvertrag am 16. Mai 2018 genehmigt (RRB Nr. 437/2018). Bei dieser Sachlage sind für die Auf‌lösung des Zweckver- bandes keine separaten Beschlüsse der Stimmberechtigten der Politi- schen Gemeinden Oberstammheim, Unterstammheim und Waltalingen erforderlich. Es genügt ein entsprechender Antrag der Steuerungsgruppe, die gemäss Art. 5 des Zusammenschlussvertrages für die Organisation und Koordination des Zusammenschlussprozesses zuständig ist.

2. Die Auf‌lösung des Zweckverbandes Friedhofverband Stammertal gibt zu keinen Bemerkungen Anlass und ist deshalb zur Kenntnis zu neh- men. Die Akten des Zweckverbandes sind von der Sitzgemeinde Ober- stammheim ins Gemeindearchiv der zukünftigen Gemeinde Stammheim zu überführen. Die Aufbewahrung hat sich nach dem Archivgesetz (LS 170.6) zu richten.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Von der Auf‌lösung des aus den Politischen Gemeinden Oberstamm- heim, Unterstammheim und Waltalingen bestehenden Zweckverban- des Friedhofverband Stammertal per 31. Dezember 2018 wird Kenntnis genommen.

II. Die Akten des Zweckverbandes sind von der Sitzgemeinde Ober- stammheim ins Gemeindearchiv der zukünftigen Gemeinde Stamm- heim zu überführen. Die Aufbewahrung richtet sich nach dem Archiv- gesetz.

III. Mitteilung an – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Oberstammheim, Hauptstrasse 46, 8477 Oberstammheim, – Unterstammheim, Gemeindehausplatz, 8476 Unterstammheim, – Waltalingen, Mülibachstrasse 26, 8468 Waltalingen, – den Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, Postfach 281, 8450 Andelfingen, – die Gesundheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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