Verordnung des UVEK über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen, Schreiben an das UVEK
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Juni 2015
654. Verordnung des UVEK über das Rechnungswesen
Erwägungen
der konzessionierten Unternehmen, Teilrevision (Anhörung) Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat am 4. Mai 2015 die Anhörung (Konsultation) zur Teilrevision der Verordnung des UVEK über das Rech- nungswesen der konzessionierten Unternehmen (RKV, SR 742.221) er- öffnet. Mit der Teilrevision soll den Verkehrsunternehmen die Möglichkeit ge- geben werden, Fahrzeuge nicht mehr nur als Ganzes, sondern komponen- tenweise abzuschreiben. Das BAV und verschiedene Verkehrsunter- nehmen erhoffen sich, mit der kostenneutralen Abschreibung einzelner Fahrzeugteile die Erhaltungsmassnahmen rechnerisch und bilanzmässig genauer abbilden zu können. Gleichzeitig rechnen sie mit einem gerin- geren administrativen Aufwand, wenn heute notwendige Bewilligungs- verfahren für Ausnahmen von der Abschreibungstabelle entfielen. Das BAV schlägt für Fahrzeuge des Personenverkehrs und der Infra- struktur eine konkrete Unterteilung in Unteranlagen vor. Für feste An- lagen gibt es wie bis anhin keine vorgegebene Unterteilung. Es wird aber ausdrücklich erwähnt, dass eine Aufteilung in Haupt- und Unteranlagen zulässig ist. Die Summe aller Abschreibungen einer unterteilten Anlage (Haupt- und Unteranlagen) darf dabei nicht höher sein als die Abschrei- bung der Gesamtanlage. Die Teilrevision wird vom BAV ausserdem dazu benutzt, einige An- lagengruppen zusammenzufassen, zu ergänzen oder umzubenennen. Es ist geplant, die Verordnungsänderung auf den 1. Januar 2016 in Kraft zu setzen. Der Teilrevision kann zugestimmt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK (Zustelladresse: Bundesamt für Ver- kehr, Abteilung Finanzierung, 3003 Bern; auch per E-Mail an finanzierung @bav.admin.ch): Mit Schreiben vom 4. Mai 2015 haben Sie uns die Vorlage für die Teil- revision der Verordnung des UVEK über das Rechnungswesen der kon- zessionierten Unternehmen unterbreitet. Wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme und teilen Ihnen mit, dass wir mit den vorgesehenen Änderungen einverstanden sind.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und an die Volks- wirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi