Beschluss des Regierungsrates über seine Konstituierung und die Besetzung der Direktionen, Änderung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Mai 2010
655. Beschluss des Regierungsrates über seine Konstituierung
Erwägungen
und die Besetzung der Direktionen (Änderung) Regierungsrätin Rita Fuhrer, Vorsteherin der Volkswirtschaftsdirek- tion, ist auf 30. April 2010 zurückgetreten. Die Wahlberechtigten haben am 29. November 2009 im 1. Wahlgang Ernst Stocker, Wädenswil, zum Mitglied des Regierungsrates gewählt. Somit ist der Beschluss des Re- gierungsrates über seine Konstituierung und die Besetzung der Direk- tionen vom 21. Mai 2007 (ABl 2007, 976) anzupassen. Zudem ist davon Vormerk zu nehmen, dass das neu gewählte Mitglied Ernst Stocker am 3. Mai 2010 sein Amt antritt.
Dispositiv
Auf Antrag seines Präsidenten beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Beschluss des Regierungsrates über seine Konstituierung und die Besetzung der Direktionen für die Amtsdauer 2007–2011 vom 21. Mai 2007 (ABl 2007, 976) wird mit Wirkung ab 3. Mai 2010 wie folgt geändert: 4. Volkswirtschaftsdirektion: Vorsteher: Ernst Stocker Stellvertreter: Dr. Thomas Heiniger 2. Sicherheitsdirektion: Vorsteher: Dr. Hans Hollenstein Stellvertreter: Ernst Stocker
II. Der am 29. November 2009 neu zum Mitglied des Regierungsrates gewählte Ernst Stocker tritt sein Amt am 3. Mai 2010 an.
III. Dem Präsidenten des Kantonsrates wird folgendes Schreiben übergeben: Wir haben die Ehre, dem Kantonsrat mitzuteilen, dass wir an unserer heutigen Sitzung die aufgrund der Ersatzwahl vom 29. November 2009 notwendig gewordene Änderung der Konstituierung und die Besetzung der Direktionen vorgenommen haben. Danach übernimmt Regierungs- rat Ernst Stocker die Volkswirtschaftsdirektion. Er wird gleichzeitig die Stellvertretung für die Sicherheitsdirektion übernehmen. Ernst Stocker tritt sein Amt heute an.
IV. Veröffentlichung von Dispositiv I und II im Amtsblatt, Textteil.
V. Mitteilung an die Mitglieder und die Direktionen des Regierungs- rates sowie an die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi