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Arbeitsgruppe "Mögliche Optimierungsmassnahmen bei Verfahren im Rahmen von Häuslicher Gewalt", Schlussbericht, Kenntnisnahme

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. Juni 2012

660. Schlussbericht der Arbeitsgruppe «Mögliche Optimierungsmass- nahmen bei Verfahren im Rahmen von Häuslicher Gewalt» (Kenntnis- nahme) In der Beantwortung der Interpellation KR-Nr. 218/2011 betreffend Verhalten der Zürcher Behörden zur Vermeidung absehbarer Gewalt- taten stellte der Regierungsrat in Aussicht, eine Arbeitsgruppe aus dem bestehenden Kooperationsgremium im Bereich Häusliche Gewalt einzusetzen (vgl. § 17 Abs. 2 Gewaltschutzgesetz, GSG, LS 351). Am 25. Oktober 2011 beauftragten die Vorsteher der Direktion der Justiz und des Innern sowie der Sicherheitsdirektion eine Arbeitsgruppe zur Prüfung von Verbesserungsmassnahmen bei Verfahren im Rahmen von Häuslicher Gewalt. In der Arbeitsgruppe nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Kan- tonspolizei, der Stadtpolizeien, der Staatsanwaltschaften, des Psychi- atrisch-Psychologischen Dienstes sowie der Gerichte Einsitz. Geleitet wurde die Arbeitsgruppe durch die Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt. Die Arbeitsgruppe wurde beauftragt, die Abläufe und die Zusammenarbeit aller Betroffenen in künftigen Fällen von Häuslicher Gewalt zu untersuchen und mögliche Verbesserungsmassnahmen auf- zuzeigen sowie ein Konzept für Gefährlichkeitsassessments vorzulegen. Der Schlussbericht vom 31. Mai 2012 umfasst eine einlässliche Dar- stellung der Abläufe der Verfahren und der Schnittstellen zwischen den Behörden in Fällen von Häuslicher Gewalt. Er zeigt auf, dass im Kan- ton Zürich bereits seit Längerem und auf verschiedenen Ebenen Be- strebungen im Gang sind, die Erscheinungen von Häuslicher Gewalt einzudämmen. Der Bericht setzt sich mit den Möglichkeiten zur Gefährlichkeits- abschätzung (Gefährlichkeitsassessment) und dem Handlungsbedarf, der sich aus als gefährlich eingestuften Situationen ergibt (Gefahren- management), auseinander. Zusammenfassend gelangt die Arbeits- gruppe zu folgenden vier Empfehlungen:

Erwägungen

1. Einführung eines systematischen Gefährlichkeitsassessments.

2. Einsetzen einer Arbeitsgruppe zur Abklärung und Konzeptualisie- rung eines organisationen-, behörden- und fachübergreifenden Ge- fahrenmanagements für Fälle Häuslicher Gewalt.

3. Anpassung und Überarbeitung der datenschutzrechtlichen Grund- lagen für die polizeiliche, strafjustizielle und forensische Arbeit sowie für das fachübergreifende Gefahrenassessment und -management zur Sicherstellung der Gewaltprävention und des Opferschutzes ins- besondere bei Fällen Häuslicher Gewalt.

4. Behebung bestehender Schnittstellenprobleme. Die Umsetzung der Empfehlungen soll innerhalb der bestehenden Zusammenarbeitsgefässe und der Regelstrukturen erfolgen. Neben der Direktion der Justiz und des Innern sowie der Sicherheitsdirektion ist auch die Gesundheitsdirektion betroffen; sie ist in die weiteren Arbei- ten zur Umsetzung der Empfehlungen einzubeziehen.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Sicherheitsdirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Vom Schlussbericht der Arbeitsgruppe «Mögliche Optimierungs- massnahmen bei Verfahren im Rahmen von Häuslicher Gewalt» wird Kenntnis genommen.

II. Die Direktion des Justiz und des Innern und die Sicherheitsdirek- tion werden beauftragt, die Empfehlungen in ihren Zuständigkeits- bereichen unter Einbezug der Gesundheitsdirektion zu prüfen und für den Fall der Eignung umzusetzen.

III. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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