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Anfrage Orlando Wyss, Dübendorf betreffend Gebietsmanagement Flugplatzareal Dübendorf, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 325/2010

Sitzung vom 19. Januar 2011

67. Anfrage (Gebietsmanagement Flugplatzareal Dübendorf) Kantonsrat Orlando Wyss, Dübendorf, hat am 1. November 2010 folgende Anfrage eingereicht: Aufgrund des regierungsrätlichen Beschlusses vom 19. Mai 2010 «Flugplatzareal Dübendorf – Abschluss der Testplanung und weiteres Vorgehen» in dem der Regierungsrat sich gegen eine weitere aviatische Nutzung des Militärflugplatzes Dübendorf ausspricht, wurde anfangs Oktober 2010 ein Projekthandbuch erstellt. In diesem sind die Organi- sation und die Zielsetzungen des Gebietsmanagements Flugplatz Dü- bendorf aufgezeichnet. Der regierungsrätliche Beschluss über die Aufhebung des Militär- flugplatzes Dübendorf beinhaltet lediglich den Wunsch des Regierungs- rates, wie die künftige Nutzung des im Besitz des Bundes befindlichen Areals aus seiner Sicht zu bewerkstelligen sei. Der Entscheid über den Weiterbetrieb des Militärflugplatzes liegt beim Bund und ist nicht vor dem Jahr 2012 zu erwarten. Führende Militärs, wie der Chef der Armee, Korpskommandant André Blattmann, oder der Kommandant der Luft- waffe, Korpskommandant Markus Gygax, lassen keinen Zweifel auf- kommen, dass die Armee auch über 2014 hinaus am Militärflugplatz Dübendorf festhalten will. Es ist absehbar, dass die Planungen des Regierungsrates ins Leere laufen. Sollten sich die Wünsche unserer Regierung erfüllen und der Bundesrat in dem für 2012 versprochenen Stationierungskonzept auf die Weiterführung des Flugplatzes Düben- dorf verzichten, ist aufgrund des langen Planungshorizontes nicht ein- zusehen, wieso nicht dieser richtungsweisende Entscheid abgewartet wird, bevor eine aufwändige und teure Planung ins Leben gerufen wird. Aus diesen Tatsachen stellen sich einige Fragen:

Erwägungen

1. Das Gebietsmanagement soll bis 2014 aktiv sein. Als erstes Kosten- dach wurde für 2010/2011 der Betrag von 400 000 Franken gespro- chen: 35% Kanton, 35% Bund und 30% Anrainergemeinden. Es ist abzusehen, dass das Mandat über 2011 hinaus mit entsprechender Kostenfolge verlängert wird. Wer übernimmt die Verantwortung für die Verschwendung dieser Steuergelder, sollte der absehbare Ent- scheid eintreffen, dass die ganze Planung nutzlos war?

2. Die Firma KEEAS Raumkonzepte aus Zürich erhielt den Auftrag, als externe Stabsstelle die Arbeiten zu begleiten, und wird 2010/2011 mit 180 000 Franken entschädigt. Bei der absehbaren Verlängerung ab 2011 wird der gleiche Betrag nochmals fällig. Wurde dieser Auftrag öffentlich ausgeschrieben und was waren die Qualifikationen dieses Kleinteams?

3. Es wird im Projekthandbuch darauf hingewiesen, dass die Schaffung von Präjudizen verhindert werden soll. Wird mit der Forderung der raschen Anpassung der Lärmkurven an den heutigen Flugbetrieb nicht versucht, ein solches zu schaffen?

4. Im Projekthandbuch ist mehrfach davon die Rede, dass der Jetbetrieb auf dem Militärflugplatz aufgegeben worden sei. Dies ist nachweislich falsch. Es wurde nur der Abzug der Kampfflugzeuge beschlossen, und es verkehren nach wie vor Jetflugzeuge des Lufttransportdienstes des Bundes (LTDB). Wie kommt es zu solchen Fehlinformationen?

5. Unter 2.5 des Projekthandbuches werden die Projektchancen und -risiken aufgelistet. Wieso fehlt unter dem Titel «Risiken» der mögli- che Entscheid des Bundesrates, im definitiven Stationierungskonzept 2012 an der militärisch-aviatischen Nutzung festzuhalten?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Orlando Wyss, Dübendorf, wird wie folgt beantwortet: Der Regierungsrat hat mit Beschluss vom 19. Mai 2010 (RRB Nr. 751/ 2010) die aus seiner Sicht massgebenden Eckwerte für die künftige Nutzung des Flugplatzareals Dübendorf formuliert. Er erachtet das Flugplatzareal als eine strategische Landreserve erster Güte. Deren volkswirtschaftliches Potenzial kann dabei mit einem Flugbetrieb nicht ausgeschöpft werden, weil vor allem Möglichkeiten entgingen, das Areal anderweitig hochwertig zu nutzen und eine Aufwertung der angrenzen- den Entwicklungsgebiete in den Standortgemeinden zu unterstützen. Der Regierungsrat hat sich deshalb gegen eine weitere aviatische Nutzung des Flugplatzareals Dübendorf ausgesprochen und in diesem Sinne verschiedene Aufträge erteilt. So soll die Baudirektion die Fest- legungen des kantonalen Richtplans entsprechend konkretisieren und beim Bund auf eine Aufgabe der Aviatik hinwirken. Zudem soll sich die Baudirektion beim Bund dafür einsetzen, dass die Lärmkurven des Flugplatzareals Dübendorf an die bis 2014 vereinbarte Nutzung als Helikopter- und Lufttransportbasis angepasst werden. Schliesslich soll

die Baudirektion in Absprache mit der Volkswirtschaftsdirektion den Aufbau eines Gebietsmanagements vornehmen und in Zusammen- arbeit mit dem Bund, der Planungsregion Glattal und den Standort- gemeinden städtebauliche und verkehrstechnische Vertiefungsstudien auslösen. Der Kantonsrat wird sodann im Rahmen des Verfahrens zur Gesamtüberprüfung des kantonalen Richtplans, d. h. voraussichtlich ab Anfang 2012, Gelegenheit erhalten, sich mit den Eckwerten für die künftige Nutzung des Flugplatzareals zu befassen. Das Schaffen der planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen für zivile Nutzungen auf dem Flugplatzareal Dübendorf wird in jedem Fall mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Dies unabhängig davon, welchen Nutzungen das Areal letztlich zugeführt wird. Aus Sicht des Regie- rungsrates sollen die heute ansässigen zivilen Unternehmen zwar am Standort verbleiben können, solange das Flugplatzareal militäraviatisch genutzt wird. Sowohl für diesen Bestand als auch die Ansiedlung neuer ziviler Unternehmen fehlen jedoch die planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen. Die Frage, ob das Flugplatzareal Dübendorf dereinst tatsächlich für zivile Nutzungen verfügbar wird, ist letztlich durch den Bund zu beant- worten. Gemäss Stationierungskonzept der Armee vom Juli 2005 wird der Militärflugplatz Dübendorf von der Luftwaffe mittelfristig nicht mehr benötigt. Zudem wurde bereits Ende 2005 der Betrieb mit militärischen Kampfflugzeugen auf dem Flugplatz Dübendorf eingestellt. Laut Mit- teilung des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölke- rungsschutz und Sport (VBS) vom Mai 2008 sollte der Militärflugplatz Dübendorf noch bis 2014 als Helikopter- und Lufttransportbasis mit möglicher Nutzung durch Flächenflugzeuge betrieben werden. Am 8. Mai 2009 hat der Vorsteher des VBS anlässlich der Militär- und Zivilschutz- direktorenkonferenz der Kantone dann mitgeteilt, dass auf eine Wie- deraufnahme des militärischen Kampfjetbetriebs in Dübendorf aus betrieblichen und finanziellen Gründen endgültig verzichtet werde. Weiterhin geprüft wird hingegen, ob der Militärflugplatz Dübendorf als Standort für eine Helikopter- und Lufttransportbasis mit möglicher Nutzung durch Flächenflugzeuge auch über 2014 hinaus genutzt wer- den soll. Das endgültige Stationierungskonzept der Luftwaffe ist beim VBS derzeit in Erarbeitung und für 2012 zu erwarten. Dabei spielen offenbar auch finanzielle Überlegungen eine Rolle. So hat das VBS am 22. November 2010 mitgeteilt, dass der Armee, dem Generalsekretariat VBS und der armasuisse der Auftrag erteilt wurde, Sofortmassnahmen und Massnahmen zur Konkretisierung der vom Bundesrat im Armee- bericht 2010 aufgelisteten Sparaufträge zu erarbeiten. Mit den Sofort- massnahmen soll sichergestellt werden, dass keine Mittel in Standorte

(Waffenplätze, Flugplätze, Logistikcenter) und Rüstungsprojekte flies- sen, deren Weiterführung ab 2015 im Lichte der Weiterentwicklung der Armee nicht mehr gesichert erscheinen. Trotz oder gerade wegen des mittlerweile seit Jahren ausstehenden abschliessenden Entscheids des Bundes, ob das Flugplatzareal Düben- dorf künftig weiterhin militärisch genutzt werden soll oder nicht, ist es für den Kanton Zürich wichtig, frühzeitig mögliche weitere Nutzungs- optionen und ihre Auswirkungen zu kennen. Dabei gilt es auch zu be- rücksichtigen, dass selbst der Bund für das Flugplatzareal Dübendorf nicht nur militärische, sondern auch zivile Optionen prüft. Zu Frage 1: Mit dem Gebietsmanagement wird die im Laufe der Testplanung ein- gerichtete Zusammenarbeit des Kantons mit dem Bund, der Region Glattal sowie den Standortgemeinden Dübendorf, Volketswil und Wangen-Brüttisellen fortgeführt. Die Zusammenarbeit stützt sich dabei auf die Ergebnisse der in den Jahren 2008 und 2009 durchgeführten Testplanung und die entsprechenden Beschlüsse des Regierungsrates. Die Projektpartner sind sich darüber einig, dass eine vorausschauende Koordination für das Flugplatzareal Dübendorf von grundlegender Bedeutung ist. Angesichts der laufenden Abklärungen auf Bundes- ebene ist es jedenfalls durchaus denkbar, dass der mit dem Stationie- rungskonzept 2005 bereits einmal gefällte Entscheid zur Aufgabe der Militäraviatik am Standort Dübendorf bekräftigt wird. Um die Frage nach den für das Flugplatzareal geeigneten Nutzungen zu beantworten, bedarf es noch zahlreicher weiterer Abklärungen. Diese sollen im Sinne einer vorausschauenden Planung bereits frühzeitig vorgenommen wer- den. Zu erwähnen sind insbesondere Fragen der Finanzierung (Kosten- Nutzen-Analysen), der Erschliessung sowie der Richt- und Nutzungs- planung. Es ist dabei sorgfältig zu prüfen, wie die Öffnung des Areals und eine damit zwingend einhergehende Investition in die Infrastruktur durch die öffentliche Hand volkswirtschaftlich und raumplanerisch effektiv und effizient gestaltet werden kann. Das Gebietsmanagement soll insbesondere die Einbindung der Akteure in den weiteren Planungsprozess ermöglichen, die etablierten Entscheidungsgremien unterstützen sowie allgemein ein professionel- les Projektmanagement bereitstellen. Es versteht sich somit in erster Linie als Koordinationsstelle mit Blick auf den voraussichtlich 2012 zu erwartenden Richtungsentscheid des Bundes bezüglich militärischer Nutzung am Standort Dübendorf. Das Projekthandbuch dient dabei als internes Arbeitsinstrument. Es legt die Ziele, die Aufgaben, die Organi- sation sowie die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten des Gebiets-

managements und der beteiligten Stellen und Personen fest. Es soll zudem ein gemeinsames Entwicklungs- und Begriffsverständnis gewähr- leisten und die verschiedenen Rollen der Partner klären. Schliesslich führt es auch die für 2010 und 2011 bereitzustellenden Mittel auf. Das Kosten- dach im Umfang von Fr. 400 000 entfällt dabei zu etwa gleichen Teilen auf Koordinationsaufgaben und Studien für weitere Vertiefungen und wird angesichts der Tragweite der Aufgabe als angemessen betrachtet. Die Vorbereitung des Gebietsmanagements konnte inzwischen weit- gehend abgeschlossen werden. Mit der Information einer breiteren Öffentlichkeit insbesondere über die Ziele und Aufgaben ist noch im ersten Quartal 2011 zu rechnen. Das Projekthandbuch wird dabei weiter- hin ein internes Arbeitsinstrument bleiben, über dessen auszugsweise Veröffentlichung die Projektpartner entscheiden werden. Über die Er- gebnisse von Vertiefungsaufträgen wird jeweils nach deren Abschluss orientiert. Zu Frage 2: Das Gebietsmanagement ist vorerst eine Aufgabe der öffentlichen Hand, getragen von den genannten Partnern. Unterstützt wird diese Projektorganisation seit Anfang Oktober 2010 von einer externen Stabsstelle. Die Besetzung dieser Stabsstelle erfolgte im Rahmen eines Einladungsverfahrens. Das Mandat ist zunächst von Anfang Oktober 2010 bis Ende 2011 befristet. Im Herbst 2011 werden die Projektpartner über eine Weiterführung entscheiden. Das Einladungsverfahren erfolgte nach den Vorgaben für das öffent- liche Beschaffungswesen. Mit Schreiben vom 12. August 2010 wurden durch das Amt für Raumentwicklung sechs Planungsbüros eingeladen, bis zum 2. September 2010 eine Offerte für die Unterstützung des Gebietsmanagements Flugplatzareal Dübendorf als Stabsstelle einzu- reichen. Nach ausführlichen Bereinigungsgesprächen mit den beiden verbliebenen Bewerbern wurde jenes Planungsbüro ausgewählt, das die Vergabekriterien (Referenzen und Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen, Vorgehensbeschrieb, Referenzen des Unternehmens, Honorarangebot) am besten erfüllte. Die Leistungen im Umfang von höchstens Fr. 165 000 (einschliesslich aller Nebenkosten und der Mehrwertsteuer) bis Ende 2011 sowie die Möglichkeit für weiterführende Aufträge wurden demnach an KEEAS Raumkonzepte (Zürich) vergeben. Zu Frage 3: Als Sofortmassnahme im Sinne von RRB Nr. 751/2010 hat der Regie- rungsrat die Baudirektion beauftragt, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass die Lärmkurven des Flugplatzareals Dübendorf an die heutige, bis 2014 vereinbarte Nutzung als Helikopter- und Lufttransportbasis ange-

passt werden. Damit können Hemmnisse für die Entwicklung in den Standortgemeinden beseitigt werden. Das VBS hat mittlerweile bestätigt, dass die Lärmkurven, die auf den Belastungen durch den früheren militärischen Jetbetrieb der 90er-Jahre beruhen, überprüft und ange- passt werden sollen. Bei der Anpassung der Lärmkurven handelt sich somit offensichtlich um eine Massnahme, die ungeachtet der künftigen Nutzung des Flugplatzareals zweckmässig erscheint. Es besteht daher auch keine Gefahr für Präjudizien. Vielmehr werden die Voraussetzun- gen geschaffen, Areale im Umfeld des Flugplatzareals, die bisher durch Überschreitungen der Lärmgrenzwerte blockiert waren und heute sowie künftig keine solchen Belastungen mehr erfahren werden, der Planung zuzuführen. Alleine die in diesem Zusammenhang erforderliche Koor- dination rechtfertigt bereits die Einrichtung des Gebietsmanagements. Zu Frage 4: Unter dem Begriff des militärischen Jetbetriebs werden im Projekt- handbuch des Gebietsmanagements militärische Kampfjets verstanden. Deren Betrieb auf dem Flugplatz Dübendorf wurde bereits Ende 2005 eingestellt. Die Wiederaufnahme des Kampfjetbetriebes steht gemäss VBS aus betrieblichen und finanziellen Gründen nicht mehr zur Dis- kussion. Inwieweit der Flugplatz Dübendorf als Standort für eine Heli- kopter- und Lufttransportbasis mit möglicher Nutzung durch Flächen- flugzeuge auch über 2014 hinaus genutzt werden soll, wird derzeit vom VBS geprüft. Dies schliesst auch die Frage ein, inwieweit künftig Jetflugzeuge des Lufttransportdienstes vom Flugplatz Dübendorf aus operieren sollen. Zu Frage 5: Die Frage, ob das Flugplatzareal Dübendorf weiterhin militärisch genutzt werden soll, ist letztlich durch den Bund zu beantworten. Es handelt sich dabei nicht um ein Risiko für das Gebietsmanagement, sondern einen umgehend notwendigen Richtungsentscheid. Erste Hin- weise zur Haltung des Bundes könnten im Rahmen der Gesamtüber- prüfung des kantonalen Richtplans erfolgen. Die öffentliche Auflage hierzu wird vom 21. Januar bis 15. April 2011 durchgeführt. Dabei wer- den auch die Bundesstellen Gelegenheit haben, sich zu den durch den Regierungsrat formulierten Eckwerten für die künftige Nutzung des Flugplatzareals Dübendorf zu äussern. Eine bessere Koordination der Nutzungen auf dem Flugplatzareal Dübendorf und in dessen Umfeld ist aber in jedem Fall für alle Betei- ligten von Nutzen. Selbst wenn das Flugplatzareal über 2014 hinaus eine Helikopter- und Lufttransportbasis mit möglicher Nutzung durch Flächenflugzeuge bliebe, bestünde ein beträchtlicher Koordinations-

bedarf hinsichtlich der zivilen Nutzungen auf dem Flugplatzareal sowie der Entwicklung des Umfeldes. Insofern erachtet der Regierungsrat die Einrichtung eines Gebietsmanagements als gewinnbringende Investi- tion für die Zukunft.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi

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