Vereinbarung über die Nutzung der Dreifachsporthalle "Tempohalle" in Uster, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Juli 2015
694. Vereinbarung über die Nutzung der Dreifachsporthalle
Erwägungen
«Tempohalle» in Uster (Genehmigung) Mit Beschluss Nr. 849/2013 bewilligte der Regierungsrat für den Um- bau des Bildungszentrums Uster mit der Erstellung eines Neubaus der Kantonsschule Uster eine gebundene Ausgabe von Fr. 55 143 500. In die- sem Betrag ist eine Ausgabe von Fr. 1 500 000 für die Nutzung und Miete von Turnhallen (drei Jahre zu Fr. 500 000) enthalten. Der Beschluss er- folgte unter dem Vorbehalt, dass der Kantonsrat für den Umbau des Bildungszentrums mit Neubau der Kantonsschule einen Objektkredit von Fr. 72 302 000 bewilligt. Die entsprechende Beschlussfassung durch den Kantonsrat erfolgte am 3. März 2014. Die Stadt Uster plant die Erstellung einer Dreifachsporthalle «Tempo- halle» im Buchholz in Uster. Die Sporthalle wird den Schulen des Bil- dungszentrums Uster während der Unterrichtszeiten (Montag bis Freitag zwischen 7.15 Uhr und 18 Uhr) zur Verfügung gestellt. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt hat mit der Stadt Uster eine entsprechende Nutzungsvereinbarung für die Dauer vom 1. Mai 2016 bis 30. April 2019 ausgehandelt. Die Mietgebühr während dreier Jahre beträgt jährlich Fr. 500 000. Mit der Gebühr werden sämtliche aus Nutzung und Betrieb anfallenden Kosten abgegolten. Gestützt auf § 34 der Finanzcontrolling- verordnung vom 5. März 2008 richtet sich die Zuständigkeit für den Ab- schluss von Verträgen nach der Ausgabenkompetenz für gebundene Aus- gaben.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Vereinbarung zwischen der Bildungsdirektion des Kantons Zü- rich, vertreten durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt, und der Stadt Uster, vertreten durch die Finanzabteilung, betreffend die Nutzung der Dreifachsporthalle «Tempohalle» in Uster wird genehmigt.
II. Mitteilung an die Stadt Uster, Abteilung Finanzen, Bahnhofstrasse 17, 8610 Uster, und an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi