Anfrage Monika Wicki, Zürich, und Karin Fehr Thoma, Uster, betreffend Unterstützung in der Berufsbildung, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 281/2017
Sitzung vom 9. Januar 2018
7. Anfrage (Unterstützung in der Berufsbildung) Die Kantonsrätinnen Monika Wicki, Zürich, und Karin Fehr Thoma, Uster, haben am 23. Oktober 2017 folgende Anfrage eingereicht: Auf die Anfrage KR-Nr. 355/2016 antwortete der Regierungsrat wie folgt: «Die vom Bund erlassenen Bildungsverordnungen geben die Ausbil- dungsziele pro Beruf und Fachrichtung vor. Diese legen auch die Bedin- gungen fest, die von den Ausbildungsbetrieben erfüllt werden müssen. Unterstützungsmassnahmen werden Lernenden gewährt, bei denen grundsätzlich das Potenzial zum Erreichen der Ausbildungsziele vorhan- den ist. Die Unterstützung dieser Jugendlichen mit Potenzial wurde im Kanton Zürich in den letzten Jahren ausgebaut. Seit 2006 werden Lernende in den zweijährigen beruflichen Grundbildungen im Rahmen der fachkundig in- dividuellen Begleitung gezielt unterstützt. Das Mittelschul- und Berufsbil- dungsamt bietet seit 2011 ein Coaching für Lernende und Lehrbetriebe an. 2015 wurde von der Bildungsdirektion das Rahmenkonzept ‹Bera- tung-Förderung-Begleitung für Berufsfach und Berufsmaturitätsschulen im Kanton Zürich› Unterstützungs- und Fördermassnahmen zur Verfü- gung zu stellen. Zudem wurde 2014 in den berufsvorbereitenden Ange- boten die zusätzliche individuelle Begleitung eingeführt und 2016 erschien die Broschüre ‹Unterwegs ins Arbeitsleben – Berufswahl von Jugendli- chen mit besonderem Bildungsbedarf› des Amts für Jugend und Berufs- beratung». Die regierungsrätliche Antwort öffnet Raum für neue Fragen. Wir bitten den Regierungsrat darum, folgende Fragen vertieft zu beant- worten:
Erwägungen
1. Für wie viele Lernende wurde seit 2006 in den zweijährigen beruflichen Grundbildungen das Angebot «Fachkundig individuelle Begleitung (FiB)» jährlich bereitgestellt? Wie hoch waren die Kosten für diese Angebote pro Jahr?
2. Wie häufig werden die prinzipiell freiwilligen FiB-Angebote von den Schülerinnen und Schülern tatsächlich genutzt?
3. Wie viele Lernende und Lehrbetriebe haben seit 2011 das Coaching genutzt, welche das Mittelschul- und Berufsbildungsamt anbietet? Und welchen Umfang hatten diese Coachings?
4. Welche Angebote an Unterstützungs- und Fördermassnahmen stellen Schulen im Kanton Zürich infolge des Rahmenkonzeptes «Beratung- Förderung-Begleitung für Berufsfach- und Berufsmaturitätsschulen im Kanton Zürich» zur Verfügung? Und wie werden diese Angebote ge- nutzt?
5. Wie viele Jugendliche wurden im Rahmen der Angebote der Integra- tionsbegleitung für vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flücht- linge, die vom Kanton seit 2016 mit Mitteln der Integrationspauschale des Bundes finanziert wurden und auf die Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in die berufliche Grundbildung spezialisiert sind, im Jahr 2016 unterstützt?
6. Wie werden die Wirkungen dieser Angebote seit 2011 evaluiert?
7. Der Regierungsrat schreibt, er habe die Unterstützung der «Jugendli- chen mit Potenzial» in den letzten Jahren ausgebaut. Ist der Regierungs- rat der Meinung, dass es Jugendliche ohne Potenzial gäbe? Und wenn dem so ist: Aufgrund welcher Kriterien wird den Jugendliche Potenzial zugesprochen?
8. Welche Massnahmen will der Regierungsrat ergreifen, um Jugendliche, die in seinen Augen «kein Potenzial haben», zu fördern und zu integ- rieren?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Monika Wicki, Zürich, und Karin Fehr Thoma, Uster, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Die Schaffung der zweijährigen beruflichen Grundbildung mit eidge- nössischem Berufsattest (EBA) gehört zu den wichtigsten Neuerungen des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (BBG, SR 412.10). Im Kanton Zürich wurde im August 2005 mit der zweijähri- gen Grundbildung EBA in vier Berufen begonnen: Detailhandelsassisten- tin bzw. Detailhandelsassistent EBA, Restaurationsangestellte bzw. Restau- rationsangestellter EBA, Küchenangestellte bzw. Küchenangestellter EBA sowie Hotellerieangestellte bzw. Hotellerieangestellter EBA. Zehn Jahre später werden in 56 Berufen zweijährige EBA-Lehrver- träge abgeschlossen. Die Zahl der genehmigten Lehrverträge entwickelte sich in den letzten Jahren wie folgt: 2012 2013 2014 2015 2016
Lehrverträge zweijähriger beruflicher 1112 1127 1137 1215 1311 Grundbildungen EBA Quelle: BISTA Kanton Zürich, Stichtag 31. Dezember
Fachkundig individuelle Begleitung (FiB) wird an allen Schulen mit zweijährigen beruflichen Grundbildungen nach eigenem, vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) genehmigtem Schulkonzept umgesetzt. Die Schulen kennen verschiedene Modelle, wie die Begleitung der Lernen- den erfolgt. Vier Schulen wenden ein ganz oder mehrheitlich integratives FiB-Modell an, das FiB in den obligatorischen Unterricht einbindet. Neun Schulen setzen auf eine teilintegrative Variante, was bedeutet, dass der Be- gleitprozess nur teilweise in die Unterrichtszeit eingebettet ist. Eine ganz oder weitgehend separate Begleitung ausserhalb der Unterrichtszeit bie- ten drei Schulen an. Die teilintegrativen und integrativen FiB-Modelle werden aufgrund des Modells von allen Lernenden genutzt. Bezüglich der Nutzung der separa- ten FiB-Angebote werden keine Zahlen erhoben. Seit dem Erlass des Rahmenkonzepts «Beratung-Förderung-Begleitung für Berufsfach- und Berufsmaturitätsschulen im Kanton Zürich» am 27. März 2015 wird FiB pauschal mit Fr. 510 pro Lernende bzw. Lernen- den und Schuljahr finanziert. Davor erfolgte die Finanzierung durch Ent- lastungslektionen in Form von Sammel- und Einzelverfügungen. Zu Frage 3: Die Beratung und Begleitung von Lernenden gehört zu den Kernauf- gaben der Berufsinspektorinnen und -inspektoren des MBA. Lernende werden, teilweise gemeinsam mit ihren Berufsbildnerinnen bzw. Berufs- bildnern, in bis höchstens drei Sitzungen von den Berufsinspektorinnen und -inspektoren beraten, insbesondere wenn die Gefahr einer Lehrver- tragsauflösung besteht. Ist eine Beratung nicht zielführend, verweisen die Berufsinspektorinnen und -inspektoren die Lernenden ins Coaching MBA. Die Begleitung im Rahmen des Coachings MBA umfasst im Durchschnitt zehn Sitzungen. Die jährlich zwischen 120 und 150 betreuten Lernenden im Coaching MBA können mehrheitlich die Ausbildung ohne weitere Un terstützung fortsetzen und das Qualifikationsverfahren erfolgreich ab- schliessen. Für das Coaching MBA stehen 80 Stellenprozente zur Verfü- gung. Zu Frage 4: Das Rahmenkonzept «Beratung-Förderung-Begleitung für Berufsfach- und Berufsmaturitätsschulen im Kanton Zürich» verpflichtet die Berufs- fachschulen, ein Beratungsangebot und ein ausgewogenes Angebot an Un terstützungs- und Fördermassnahmen zur Verfügung zu stellen. An Be- ratungsstellen der Schulen werden die Lernenden niederschwellig in Kri- sensituationen beraten und an zuständige Fachleute weitervermittelt. Für leistungsstarke Lernende bieten Schulen berufsbezogene Freifach-, Fremd- sprachen- und auf die Berufsmaturität 2 (BM 2) vorbereitende Kurse an. Ausserdem wird an fast allen Schulen in mindestens einem Beruf zwei-
sprachig unterrichtet. Vereinzelt wird auch auf Berufswettbewerbe vor- bereitet oder in besonderen Förderangeboten – wie der Car Academy an der Technischen Berufsschule Zürich – werden leistungsstarke Lernende gezielt ausgewählt und erhalten nach Abschluss derselben ein in der Be- rufswelt anerkanntes Diplom. Für Lernende mit Lernschwierigkeiten oder Wissenslücken gibt es an den Schulen zwei Formen von Unterstützungs- angeboten: stoff- und lernzielorientierte Angebote zur Förderung der Grundkompetenzen oder berufsrelevanter Kompetenzen und sogenannte Lernfoyers oder Lernateliers. Während Erstere mehrheitlich in Form eines Kurses über eine längere Zeit besucht werden, werden Letztere von den Lernenden bei Bedarf aufgesucht. Sie erhalten dort von Fachlehrpersonen die notwendige Unterstützung. Über die Nutzung dieser Angebote wird keine Statistik geführt. Zu Frage 5: Die Direktion der Justiz und des Innern setzt die Mittel der Integrations- pauschale des Bundes vollumfänglich ein, um die Gemeinden bei der In tegration der vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlinge ge- zielt zu unterstützen. In den Angeboten der Integrationsbegleitung wird die Zielgruppe kontinuierlich im Rahmen eines Coachings/Case Manage- ments unterstützt, damit ein Übertritt in eine berufliche Grundbildung erfolgen kann oder eine Stelle im ersten Arbeitsmarkt gefunden wird. 2016 wurden in diesen Angeboten 200 Personen im Alter von 16 bis 25 Jah- ren begleitet. Zu Frage 6: Die Angebote der Integrationsbegleitung bestehen seit 2016. Die Direk- tion der Justiz und des Innern beaufsichtigt diese Angebote als Auftrag- geberin und steht mit den Anbietenden in einem engen Austausch. Wich- tige Kennzahlen im System zur Verwendung der Integrationspauschale werden erfasst und regelmässig ausgewertet. Die Direktion hat zudem eine externe Evaluation des ganzen Systems in Auftrag gegeben, welche die Wir- kungen und Verbesserungspotenziale der Angebote und des Systems auf- zeigen soll. Der Schlussbericht dieser Evaluation wird Ende 2018 vorliegen. Zu Frage 7: Jeder Mensch verfügt über ein individuelles Potenzial. Um den Anfor- derungen einer beruflichen Grundbildung entsprechen zu können, braucht es ein Potenzial, das hinsichtlich der Kriterien geistiges Leistungsvermö- gen, Motivation, Sach-, Selbst- und Sozialkompetenzen sowie in Bezug auf den Bildungsstand bis zu einem bestimmen Grad ausgeprägt ist. Die vom Bund erlassenen Bildungsverordnungen legen die Ausbildungsziele pro Be- ruf und Fachrichtung fest. Daraus lassen sich die Anforderungskriterien, die für eine bestimmte berufliche Grundbildung vorhanden sein müssen, ableiten.
Im Rahmen des Berufswahlprozesses werden die Jugendlichen insbe- sondere von den Erziehungsverantwortlichen, den Lehr- und den Berufs- beratungsfachpersonen unterstützt. Dadurch lernen sie die eigenen Vorlie- ben, Abneigungen und Fähigkeiten kennen und bekommen so Hinweise auf ihre individuelle potenzielle Leistungsfähigkeit. Dies versetzt sie in die Lage, sich für eine weiterführende Schule oder für eine ihren Fähig- keiten entsprechende berufliche Grundbildung im ersten Arbeitsmarkt entscheiden zu können. Zu Frage 8: Für Kinder und Jugendliche mit eingeschränktem Leistungspotenzial besteht ein Unterstützungsangebot im Rahmen der Sekundarstufe I. Im Rahmen der beruflichen Grundbildung gibt es, neben den in der Beant- wortung der Fragen 1, 2, 3 und 4 erwähnten Angeboten, eine von der In- validenversicherung finanzierte zusätzliche Betreuung als Unterstützung. Die Invalidenversicherung finanziert auch die Ausbildungsplätze im zwei- ten Arbeitsmarkt. Ein weiterer Bedarf an Unterstützungsmassnahmen besteht nicht.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi