Anfrage Daniel Wäfler, Gossau, betreffend Langfristige Entwicklung des Baumbestandes im Bezirk Hinwil, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 131/2025
Sitzung vom 2. Juli 2025
704. Anfrage (Langfristige Entwicklung des Baumbestandes im Bezirk Hinwil) Kantonsrat Daniel Wäfler, Gossau, hat am 14. April 2025 folgende An- frage eingereicht: Mit dem revidierten kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) können die kommunalen Bau- und Zonenordnungen (BZO) auch um den Baumschutz erweitert und Bäume ab 100cm Umfang bei einer Fäl- lung der Baubewilligungspflicht unterstellt werden. Diese Bewilligungs- pflicht ist wohl gut gemeint, um Baumriesen zu schützen, wird aber mit Sicherheit zu viel mehr Bürokratie und allenfalls dazu führen, dass Bäume dann von der Grundeigentümerschaft einfach vor Erreichen des bewilligungspflichtigen Umfanges gefällt werden, was sehr schade wäre. Die Regulierung des Baumbestandes auf Privatgrundstücken steht im krassen Kontrast zu den Plänen des Kantons Zürich bezüglich Infra- strukturen in Waldgebieten, welchen wohl tausende von Bäumen zum Opfer fallen könnten. Also hohe Auflagen und Kosten bei privaten Projekten und andererseits keine Hemmnisse bei öffentlichen Projekten im Umgang mit der wertvollen Ressource Baum, notabene in einer Zeit, wo unter grossen Opfern die Klima-Neutralität erreicht werden soll. In diesem Zusammenhang ersuche ich den Regierungsrat um Beant- wortung der folgenden Fragen:
Erwägungen
1. Um wie viele Bäume dürfte sich der Baumbestand im Bezirk Hinwil durch die Einführung einer Grünflächenziffer schätzungsweise er- höhen, falls alle Gemeinden eine Grünflächenziffer von 40% in den Wohnzonen einführen würden? Falls ein positiver Effekt auf den Baumbestand erwartet wird, auf welcher Studie oder Berechnung be- ruht dies?
2. Wenn Gemeinden eine Bewilligungspflicht für Baumfällungen ab 100cm auf Privatgrundstücken einführen möchten, mit welchen Kos- ten rechnet der Regierungsrat pro Gesuch für die kantonale Verwal- tung und wie hoch schätzt er den Aufwand für die Gemeinde- /Stadt- verwaltungen ein?
3. Wie viele Bäume müssten im Bezirk Hinwil in den nächsten Jahren gefällt, beziehungsweise Quadratmeter natürlicher Boden baulich verändert werden für die Umsetzung der angedachten Infrastruktur- projekte rund um die Deponien und Windenergieanlagen des Kan- tons? Bitte um Aufstellung nach Projekten, inklusive Zufahrtsstras-
sen, etc. a) Deponie Tägernauerholz gemäss Richtplaneintrag, b) Wind- potentialgebiet Batzberg, c) Windpotentialgebiet Schönwiis, d) Wind- potentialgebiet Hombergchropf.
4. Wie beurteilt der Regierungsrat die Gesamtentwicklung (Ökologie, Ertragskraft Nutz-/Brennholz, Krankheiten und Schädlinge) des Baumbestandes im Bezirk Hinwil, und hat das Bevölkerungswachs- tum einen Einfluss darauf? Wie wird sich der Baumbestand im Ver- gleich zu heute in den nächsten 50 Jahren entwickeln über Wälder, Siedlungsgebiete und Landwirtschaftsflächen?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Daniel Wäfler, Gossau, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Einführung der Grünflächenziffer hat keinen direkten Einfluss auf den Baumbestand. Die Grünflächenziffer sichert lediglich ein Min- destmass an Grünflächen bzw. an unversiegelter Fläche, sie regelt hin- gegen nicht, wie viele Bäume zu pflanzen sind. Zu Frage 2: Die Zuständigkeit für die Bewilligung von Baumfällungen ab 100 cm auf Privatgrundstücken in der Bauzone liegt bei den Gemeinden. Mit der Einführung der Bewilligungspflicht kann die Gemeinde in der Bau- und Zonenordnung auch Bewilligungskriterien definieren. Mit solchen Kriterien dürfte sich der Aufwand für die Prüfung der Gesuche und die Erteilung der Bewilligungen in engem Rahmen halten, der Aufwand kann jedoch nicht beziffert werden. Für die Kantonale Verwaltung entsteht kein Aufwand, sofern der zu fällende Baum auf Privatgrund steht und keine kantonale Bewilligung (etwa eine Rodungsbewilligung) nötig ist. Zu Frage 3: Im kantonalen Richtplan sind Eignungsgebiete zur Nutzung der Wind- energie und für Deponien vorgesehen. Der konkrete Verbrauch von Waldflächen lässt sich jedoch erst bei einem konkreten Bauprojekt aus- weisen. Die Eignungsgebiete sind dafür zu ungenau. Durch die gleich- wertige Ersatzaufforstung wird die Waldfläche vollumfänglich kompen- siert. Gemäss dem Vorprojekt zur geplanten Deponie Tägernauerholz wird eine Gesamtfläche von mehreren Hektaren benötigt. Die Realisierung der Deponie soll in Etappen erfolgen, dementsprechend ist auch die Ro- dung der betroffenen Waldflächen etappiert geplant. Durch die gleich- wertige Ersatzaufforstung wird die Waldfläche vollumfänglich kompen- siert.
Aus waldrechtlicher Sicht ist nicht die Anzahl Bäume massgebend, weil diese je nach Entwicklungsstand des Baumbestandes stark variiert. Zentral ist der Erhalt der Waldflächen und deren Qualität. Es ist jeweils ein flächengleicher Ersatz für jede zu rodende Waldfläche zu leisten. Dieser muss entweder an derselben Stelle oder in der gleichen Gegend geleistet werden. Damit wird garantiert, dass die Waldfläche im Kanton Zürich und damit auch im Bezirk Hinwil identisch bleibt. Die Waldflä- che dürfte sich in den nächsten 50 Jahren im Bezirk Hinwil nicht we- sentlich verändern. Zu Frage 4: Der Kanton macht zurzeit kein Monitoring über die Entwicklung des Baumbestandes – weder im Landwirtschafts- noch im Siedlungsgebiet. Grundsätzlich ist es Aufgabe der Gemeinden, zu prüfen, ob aus lokal- klimatischen Gründen Massnahmen zum Erhalt oder zur Neupflanzung von Bäumen notwendig sind.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli